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Themendossier: Der neue Streit um Hartz IV
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| Für die Kleinsten zu wenig |
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Der Staat behandelt Kinder, deren Familien von Hartz IV leben, wie kleine Erwachsene. Deshalb haben sie Anspruch auf weniger Geld als ihre Eltern. Karlsruhe könnte diese Regelung nun kippen.
VON SILKE LINNEWEBER |
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|  UMSORGT: Ganztagsschulen, in denen der Nachwuchs auch verpflegt wird, sollen für gleich Bildungschancen sorgen. Foto: Horst Rudel/Imago

| Zwanzig Euro reichen für zwei Pakete Windeln, ein reduziertes Nintendo-Spiel oder ein Paar Kinderjeans plus T-Shirt von H&M. Um diesen Betrag hat die Bundesregierung zum Jahreswechsel das Kindergeld erhöht. Kosten der Maßnahme: rund 7,5 Milliarden Euro. Ein Geschenk, das viele Eltern gut gebrauchen können – und das trotzdem einen sozialpolitischen Offenbarungseid darstellt. „Dabei handelt es sich nicht um eine Entlastung der Familien, wie CDU, CSU und FDP behaupten, sondern um eine weitere Begünstigung von Besserverdienenden und Begüterten“, kritisiert der Kölner Armutsforscher Christoph Butterwegge die Kindergelderhöhung.
Er rechnet vor: Ein Spitzenverdiener spart durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz jährlich 443 Euro an Steuern. Ein Normal- oder Geringverdiener erhält hingegen nur 240 Euro mehr Kindergeld. Arme Familien, die auf staatliche Transfers angewiesen sind, gehen sogar leer aus. Denn das Kindergeld wird voll auf die Grundsicherung, also auf das Arbeitslosengeld II, angerechnet.
Rund 1,7 Millionen Kinder unter 15 Jahren leben hierzulande von Hartz IV, hat das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe herausgefunden. Damit ist fast jedes sechste Kind hilfsbedürftig. Hätte der Bund den sogenannten Kinderzuschlag nicht im Oktober 2008 vereinfacht und damit die Zahl der Leistungsbezieher erhöht, wären es noch mehr. Den Kinderzuschlag erhalten Eltern, die mit ihrem Verdienst zwar das eigene Existenzminimum sichern, aber nicht das ihrer Kinder. Faktisch sind auch diese Familien auf Unterstützung angewiesen. Sie tauchen jedoch nicht in der Hartz-IV-Statistik auf.
Für Erwachsene liegt der Regelsatz, ohne Mietkosten, derzeit bei 359 Euro im Monat, für Kinder je nach Alter zwischen 215 Euro und 287 Euro. Außerdem erhalten Schulkinder seit letztem August 100 Euro pro Jahr extra, die für Ranzen, Taschenrechner und ähnliche Ausgaben vorgesehen sind.
Das ist zu wenig, findet die Verteilungsforscherin Irene Becker: „Die Berechnung des Regelsatzes für Kinder ist nicht haltbar. Für Kinder aus armen Familien besteht die Gefahr der Ausgrenzung.“ Ein Umstand, der auch das Bundesverfassungsgericht beschäftigt. Kommenden Dienstag entscheiden die Karlsruher Richter, ob das Existenzminimum, das der Staat für Kinder festgelegt hat, angemessen ist.
Das bezweifeln das Bundessozialgericht und das Hessische Landessozialgericht. Beide haben Karlsruhe angerufen, weil sie die Berechnung des Regelsatzes für Kinder als verfassungswidrig einstufen. Der Gesetzgeber behandelt Kinder nämlich wie kleine Erwachsene. Ihr Bedarf wird pauschal aus dem der Eltern abgeleitet. So erhalten Jugendliche ab 14 Jahre 80 Prozent, Kinder zwischen sechs und 13 Jahren 70 Prozent und Nachwuchs unter sechs Jahren 60 Prozent des normalen Regelsatzes.
Vor Inkrafttreten der Arbeitsmarktreform Hartz IV galt: Wer auf Vater Staat angewiesen ist, muss und kann für jede Ausgabe einen neuen Unterstützungsantrag stellen. Seit 2005 aber deckt die Grundsicherung alles ab. Dafür fällt sie etwas großzügiger aus als die alte Sozialhilfe. Einmalige Leistungen gibt es nur noch in Ausnahmefällen, etwa für die Erstausstattung einer Wohnung oder bei mehrtägigen Klassenfahrten.
Die Höhe der Unterstützung richtet sich dabei nach dem „soziokulturellen Existenzminimum“. Hilfsbedürftige sollen also nicht nur genug zu essen und eine Unterkunft haben, sondern auch am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Zur Berechnung des finanziell Notwendigen bedient sich der Bund der „Einkommens- und Verbrauchsstichprobe“ (EVS) des Statistischen Bundesamtes. Da diese alle fünf Jahre neu erhoben wird, wird auch das Existenzminimum alle fünf Jahre neu berechnet.
Kinder haben aber einen anderen Bedarf als Erwachsene. Etwa, weil sie schneller aus Kleidung herauswachsen. Hinzu kommt: Wer arm ist, bleibt hierzulande häufig von Bildung abgeschnitten und hat kaum Aussicht auf sozialen Aufstieg, wie gerade wieder eine Studie der OECD gezeigt hat. Um die Lebenschancen von Jungen und Mädchen aus armen Familien zu verbessern, wurden vielerorts Ganztagsschulen eingeführt, in denen Kinder auch verpflegt werden. Doch Schulessen, das zwischen drei und fünf Euro kostet, ist für viele arme Familien zu teuer. „Wir müssen verhindern, dass sich Armut in Deutschland verfestigt“, verlangt denn auch Georg Cremer, Generalsekretär des Deutschen Caritasverbands. Um die Bildungs- und Beteiligungschancen armer Kinder zu erhöhen, fordert er einen eigenen Kinderregelsatz. Für Kinder ab 14 Jahren schlägt er 310 Euro im Monat vor, für Kinder von sechs bis 13 Jahren 272 Euro und Kinder bis fünf Jahren 257 Euro.
Aber damit ist es nicht getan. „An sich ist es sinnvoll, Leistungen zu pauschalisieren. Doch man ist zu weit gegangen“, findet Irene Becker. Theoretisch sollen Transferbezieher Rückstellungen bilden, etwa für eine neue Waschmaschine. Praktisch funktioniert das nicht. „Es sollte für Sonderbedarfe wieder einmalige Leistungen geben, etwa für Nachhilfe“, schlägt sie vor. Der Preis für diese Unterstützung wäre deutlich mehr Bürokratie. „Aber wer Kinder aus bildungsfernen Schichten fördern will, muss diesen Nachteil in Kauf nehmen.“
Dass die Verfassungsrichter die Bundesregierung zum Nachbessern zwingt, gilt als sehr wahrscheinlich. Beobachter glauben, dass sie zumindest das pauschale Ableiten der Regelsätze für Kinder als verfassungswidrig einstufen. In diesem Fall muss Berlin neu rechnen – was mehrere Jahre dauern könnte. „Kurzfristig würde es den betroffenen Familien bereits helfen, wenn der Regelsatz regelmäßig an die Entwicklung der Inflation angepasst würde“, sagt Irene Becker. Der politische Druck, die Arbeitsmarktreform Hartz IV zu überarbeiten, könnte nach dem Urteil rapide steigen. „Wenn die Regelsätze für Kinder kippen, werden auch die für Erwachsene infrage gestellt“, glaubt Christoph Butterwegge.
Doch statt mehr Geld werden zahlreiche Betroffene in den nächsten Wochen weniger finanzielle Mittel zur Verfügung haben. Rund 1,3 Millionen Familien, die von Hartz IV leben, erhielten im Januar 20 Euro zu viel Kindergeld, das sie zurückzahlen müssen. Ein Vorgang, der sich auch im Februar und März wiederholen dürfte.
Denn Schwarz-Gelb peitschte das Wachstumsbeschleunigungsgesetz so schnell durch die Instanzen, dass die Bundesagentur für Arbeit die Überweisungen der Transfers nicht schnell genug anpassen konnte. Zwar verlangt die Opposition Kulanz gegenüber den Betroffenen. Doch die zuständige Ministerin gibt sich störrisch. „Das ist einfach Geld, das zu viel ausgezahlt worden ist“, findet Ursula von der Leyen und besteht auf Rückzahlung. In der Vergangenheit zeigte sich der Bund großzügiger. Bei früheren Kindergelderhöhungen durften die Familien die zusätzlichen Euro behalten – wenn auch nur für eine Übergangszeit. Doch die jetzige Regierung kämpft um jeden Euro. „Durch das angehobene Kindergeld entstehen beim Bund sowie in geringem Umfang bei den Kommunen Minderausgaben beim Arbeitslosengeld II (Sozialgeld) in Höhe von insgesamt 569 Millionen Euro jährlich“, heißt es in der Begründung zum Wachstumsbeschleunigungsgesetz. Eine halbe Milliarde, die Berlin hoffentlich sinnvoll verwenden wird.
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