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Eine Viertelmillion Euro, damit die Witwe schweigt

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Über 600 Einsatzkräfte kämpften nach der Explosion gegen die Flammen. Josef L., der wegen der Gaswolke gerufen worden war, kam in dem Inferno ums Leben. © Gaulke

Münchsmünster - Es war ein Inferno an jenem bitterkalten Wintertag: Am 10. Dezember 2005 explodierte im Chemiewerk Basell in Münchsmünster (Kreis Pfaffenhofen) eine riesige Gaswolke, sie riss Feuerwehrmann Josef L. (44) in den Tod.

Doch bis heute gibt es keinen Schuldigen. Die Firma Basell spricht von einer „Verkettung unglücklicher Umstände“, die Staatsanwaltschaft stellte ihre Ermittlungen heuer ein. Wurden dabei Details vertuscht, oder wurde gar nicht gegen die wirklich Schuldigen ermittelt?

Thomas Eichhammer , der die Witwe des toten Feuerwehrmannes als Anwalt vertritt, geht jetzt mit brisanten Informationen an die Öffentlichkeit: Die Firma Basell hat demnach ein Schweigegeld gezahlt – in Höhe von einer Viertelmillion Euro! Die Summe ging an Witwe L. Mit der Vorgabe, dass ihr Anwalt nicht mehr weiter ermittelt, was an jenem Unglückstag passiert ist, und den Vorwurf, die Firma habe durch Organisationsfehler L.’s Tod verursacht, nicht mehr veröffentlicht.

Ein Konferenzraum, Flughafenhotel Frankfurt, 10. Oktober 2007: Eichhammer und Dr. Pohlmann, Leiter der Rechtsabteilung der Firma Basell, sitzen sich gegenüber. Pohlmanns Forderung: Eichhammer soll aufhören, in das Ermittlungsverfahren einzugreifen. L.’s Witwe soll dafür viel Geld erhalten. Eichhammer lehnt ab.

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Anwalt Thomas Eichhammer, der die Witwe vertritt, und seine Frau Karin sagen: „Arbeiter der Chemiefirma haben L.‘s Tod mit verursacht. Aber wir wurden mit dem Geld mundtot gemacht“ © Herbert

Hyatt Hotel, Köln, einen Tag später. Pohlmann hat noch einmal um ein Gespräch gebeten. Jetzt ist die Rede von der Viertelmillion. Die erhält Witwe L. – wenn ihr Anwalt dafür eine „Verpflichtungserklärung“ unterschreibt. Pohlmann legt sie auf den Tisch, den Füller zum Unterschreiben daneben. Eichhammer hat mittlerweile mit der Witwe gesprochen. Sie hat ihm gesagt: „Lass es gut sein. Ich will und kann nicht mehr kämpfen.“ So unterschreibt Eichhammer – wider seines Gewissens.

Mit harten Folgen: Bricht er das Schweigen, droht Basell mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 250.000 Euro. Die Daumenschrauben der verhängnisvollen Erklärung wiegen schwer: Anwalt Eichhammer , seine Frau Karin , Witwe L., und sogar ihre Tochter (damals 16!) verpflichten sich darin, „in keiner wie auch immer gearteten Weise in das Ermittlungsverfahren einzugreifen oder neue Ermittlungsverfahren zu initiieren“. Dass Josef L. aufgrund mangelhafter Organisation des Unternehmens sterben musste – diesen Vorwurf soll Eichhammer „insbesondere gegenüber der Presse nicht mehr aufrecht erhalten“.

Dabei hatte Eichhammer zweifelhafte Dinge recherchiert: Unter anderem waren demnach die Werksarbeitern viel zu schlecht ausgebildet und organisiert. Statt bei der Menge ausgetretenes Gases (80.000 Liter!) Katastrophenalarm auszulösen und die Umgebung zu evakuieren, leiteten sie die Feuerwehr bis direkt vor das Werksgebäude – in die Todeszone. L.’s Witwe klagt an: „Es war ein Himmelfahrtskommando!“ Fast zwei Jahre hat sich Eichhammer an den Deal von Köln gehalten. Jetzt aber bricht er das Schweigen. Und riskiert die 250.000 Euro Strafe!

Der Grund: „Es gibt neue Fakten, neue Zeugenaussagen. „Nachdem die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt hat, legen wir jetzt alles offen. Die Wahrheit muss endlich ans Licht.“ Ein weiterer Grund: Basell will an der selben Stelle in Münchsmünster wieder ein Werk bauen. Dagegen hatte Eichhammer bei der Genehmigungsbehörde, dem Landratsamt Pfaffenhofen , Einwendungen eingereicht: Unter anderem seien die Löschwasser-Einrichtungen unzureichend, die Mitarbeiter nach wie vor schlecht qualifiziert. Doch zu dem Deal in Köln gehörte auch, dass Eichhammer (noch vom Hotel aus!) ein Fax ans Landratsamt schickte, in dem er all das zurücknahm. Das will Eichhammer jetzt rückgängig machen.

Seine Frau Karin wird im Landratsamt den Entzug der Erlaubnis für den Betrieb des neuen Werks beantragen. Zudem wird sie gegen einen Basell-Angestellten, der während der Explosion Dienst hatte und Josef L. einwies, Strafanzeige erstatten – und auch gegen dessen Vorgesetzten. Für die Firma Basell dagegen ist längst alles geklärt. In der Stellungnahme gegenüber der tz heißt es: „Es wurde kein Schweigegeld an die Hinterbliebenen gezahlt.“ Allerdings habe die Firma „ein klares Zeichen gesetzt, in dem wir der Witwe aus sozialer Verantwortung einen Geldbetrag haben zukommen lassen. Damit sollte ihrer persönlichen Situation Rechnung getragen werden. (…)

Stillschweigen ist lediglich deshalb vereinbart worden, um die seinerzeit laufenden Verfahren nicht unsachlich zu beeinflussen.“ Eichhammers Einwendungen gegen die Genehmigung des neuen Werks habe dieser „nach Klärung seiner Vorbehalte im Verfahren zurückgenommen“. Von wegen, geklärt sei gar nichts, sagt Eichhammer. Er fordert, dass die Staatsanwaltschaft neu ermittelt, dass es endlich zur Anklage kommt gegen Verantwortliche von Basell. Das wünschen sich die Witwe und L.’s Töchter.

Christine L. (27): „Niemand kann mir meinen Vater wiederbringen. Aber es kann nicht sein, dass niemand für seinen Tod geradestehen muss.“

Andrea Stinglwagner

Das geschah am 10. Dezember 2005

Am Tag der Explosion sind im Basell-Werk drei Arbeiter an einem Rohr beschäftigt, um eine Verstopfung zu lösen. Dabei vergessen sie, einen Schutzverschluss zu lösen. Hexan, ein hochentzündlicher Stoff, strömt aus. Die Feuerwehrmänner Josef L. (44) und Einsatzleiter Karl N. werden per Notruf informiert. Sie rasen los, werden von zwei Arbeitern bis direkt vor das Gebäude eingewiesen. Um 18.14 Uhr explodiert das Gas. Karl N. wird zu Boden gedrückt und leicht verletzt, Josef L. aber wird viele Meter durch die Luft geschleudert. Er ist sofort tot. Insgesamt werden fünf Menschen verletzt. Das Werk ist vollkommen zerstört. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die drei Arbeiter am Rohr. Da aber nicht festgestellt werden kann, welcher der drei den Verschluss vergaß, werden die Ermittlungen eingestellt – auch die gegen Einsatzleiter Karl N. und einen Chemiearbeiter.

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