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Brauneck: Bald neues Leben in der Bayernhütte?

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Von: Veronika Ahn-Tauchnitz

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Bayernhütte Brauneck
Berghütte mit großer Terrasse und schönem Ausblick: Die Bayernhütte am Brauneck war bis zur Schließung 2012 ein beliebtes Ausflugsziel bei Wanderern. Das Foto enstand beim Fest am Berg 2009. © Walther/A

Lenggries - Sie ist eine der beliebstesten Hütten am Brauneck - zumindest war sie das, bis zu ihrer Schließung im Sommer 2012. Nun könnte es bald neues Leben in der Bayernhütte geben.

In seiner Sitzung am Dienstagabend befasste sich der Lenggrieser Bauausschuss mit einem Bauantrag von Jannik Inselkammer, dem Mitinhaber der Augustiner-Brauerei. Dessen IVN Immobilien GmbH hatte die Hütte im vergangenen Jahr gekauft (wir berichteten). Vorgesehen ist nun, das im Jahr 1929 errichtete Gebäude zu sanieren und zu erweitern. An der Nordseite der Hütte soll ein Anbau - Erdgeschoss und Keller - erfolgen, in dem eine Betriebsleiterwohnung sowie Lagerflächen Platz finden sollen.

Thomas Buchberger, der für Jannik Inselkammer das Immobilienmanagement erledigt, hofft, dass bald mit den Arbeiten begonnen werden kann. „Es ist ja nur ein schmales Zeitfenster, das man für Bauarbeiten am Berg hat“, sagt der auf Anfrage des Tölzer Kurier. Gehe bei den Genehmigungen alles glatt, könnte vielleicht noch diesen Sommer mit dem Um- und Anbau begonnen werden. „Wir hoffen dann, dass wir zur Wintersaison unter Umständen wieder eröffnen können.“

Allerdings sei schon einiges zu tun an der Hütte, um sie auf den Stand der Dinge zu bringen. Die Gästezimmer sollen auf jeden Fall erhalten werden - genauso wie die Gastronomie an sich.

Bürgermeister Werner Weindl freut sich über die geplante Wiedereröffnung: „Das ist eine Ganzjahreshütte. Die brauchen wir am Brauneck auch - schon für die vielen Wanderer.“

Erstaunt ist Buchberger allerdings über einige Gerüchte, die im Umlauf sind und auf die er immer wieder angesprochen wird. Bei einem geht es darum, dass die Hütte - sie gehörte zuvor dem Bayerischen Verkehrsbeamtenverein - praktisch von Anfang an ohne Genehmigung als Gaststätte betrieben wurde. Fakt sei, dass der Verzicht auf eine Gastronomie als Grunddienstbarkeit eingetragen war. Man habe sich aber mit den vier beteiligten Landwirten geeinigt. „Und die Grunddienstbarkeit ist gelöscht.“ Sobald alle nötigen Umbauten erfolgt sind, könne also ganz normal ein Konzessionsantrag gestellt werden, sagt Buchberger.

Der Bausschuss stimmt dem Antrag in seiner Sitzung am Dienstag jedenfalls einmütig zu.

(Veronika Wenzel)

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