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Hausordnung für Asylunterkünfte: Rosen nur mit Erlaubnis

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Von: Anna Schwarz

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Weltfremde Regeln: Vor dem Sonnenbad müssen Flüchtlinge erstmal beim Landratsamt nachfragen, ob die Gartenstühle aufgestellt werden dürfen. foto: nina praun
Weltfremde Regeln: Vor dem Sonnenbad müssen Flüchtlinge erstmal beim Landratsamt nachfragen, ob die Gartenstühle aufgestellt werden dürfen. © Nina Praun

Landkreis - Selbst so simple Dinge wie Kerzen anzünden, Markisen aufhängen und Gartenstühle aufstellen ist nun in allen Asylunterkünften verboten. Das Landratsamt hat eine Hausordnung erarbeitet. Für die Flüchtlinge dürfte das Amtsdeutsch schwer verständlich sein. Sprachlich, aber auch vom Sinn her.

„Das Anbringen von Markisen, Sonnenschutz, Satellitenantennen, Abtrennungen und anderen Gegenständen an der Fassade und Dächern sowie das Verändern oder Bepflanzen der Fassade/Dächer ist verboten“, schreibt die Hausordnung für die Asylunterkünfte im Landkreis vor. Wer die Vorschriften für die Asylunterkünfte im Landkreis durchliest, muss vermutlich auch als Muttersprachler zweimal drüberlesen.

Nun gut, Gartenstühle, Liegen, und Sonnenschirme sind grundsätzlich verboten. Denn sperrige Gartenmöbel könnten im Ernstfall die Fluchtwege versperren, sagt Landrat Löwl: „Beim Brandschutz dürfen wir einfach keine Abstriche machen.“ Deswegen müssen die Bewohner erst um Erlaubnis fragen, wenn sie zum Beispiel ihren Sonnenschirm aufspannen wollen.

Außerdem dürfen die Asylbewerber keine Kerzen auf dem Geburtstagskuchen anzünden. Weil das Landratsamt befürchtet, dass sie mit 20 Tortenkerzen die ganze Unterkunft abfackeln könnten. Deswegen kritisiert Helmut Blahusch vom Helferkreis Karlsfeld, dass die Hausordnung, die für alle ständigen Unterkünfte wie Traglufthallen und Container gilt, gleich sind: „In der Traglufthalle ist es ja völlig begründet, dass man keine Kerzen anzünden darf, aber was spricht dagegen, wenn ein Asylbewerber in seiner kleinen Wohnung einen Kerze anmacht?“ Auch das nach Erlaubnisfragen für einen Gartenstuhl sei für ihn „weltfremd“.

Außerdem beinhaltet die Hausordnung die typischen, durchdiktierten Amtsklauseln: „Das Mitbringen, Führen, Aufbewahren, Überlassen und die Herstellung, Bearbeitung und Instandsetzung von Waffen sowie die Betreibung von Waffenhandel auf dem Areal und im Gebäude der Einrichtung ist verboten.“ Das Landratsamt übersetzt zwar den Text der Hausordnung derzeit auf Französisch, Englisch und Arabisch, aber Johannes Fenk vom Helferkreis Egenburg findet es schwierig, das an sich schon schwer verständliche Amtsdeutsch verständlich in andere Sprachen zu übertragen: „Keiner unserer Asylbewerber wird sich diese fünfseitige Hausordnung durchlesen. Außerdem geht sie einfach total an der Realität vorbei: „Waffen verbieten - das könnte vielleicht in einer Gefängnisordnung stehen.“

Auch Elfriede Peil, Koordinatorin des Karlsfelder Helferkreises sieht die Hausordnung skeptisch: „Ich finde sie einfach zu kompliziert geschrieben. Man hat sich eben für alle Eventualitäten juristisch abgesichert, aber sie ist natürlich total wirklichkeitsfern. Und wer soll denn die Einhaltung der Regeln überprüfen?“

Punkt acht des Diktats sagt zum Beispiel: „Film-, Ton- und Bildaufnahmen im Gebäude oder auf dem Anwesen sind nur nach vorheriger Zustimmung durch die Pressestelle des Landratsamtes Dachau gestattet.“ Bedeutet das also: Kein spontantes Selfie vor der Unterkunft? Keine Sprachnachricht per Whatsapp an die Familie in der Heimat? Kein Bild von der Traglufthalle oder von der neuen Umgebung? Landrat Stefan Löwl lenkt ein: „Natürlich kann man das nicht alles überwachen. So stellen wir uns das Leben eben vor. Und bei einem Bild, das jemand von sich selbst macht, ist das Foto ja auch okay. Es geht uns nur um Filme oder Fotos von Anderen, die öffentlich gemacht werden.“

Am Ende der Hausordnung hat das Landratsamt die Grundregeln des Zusammenlebens in Deutschland, komprimiert auf acht Sätze, angehängt. Regel Nummer acht: „Nur der Staat darf Gewalt ausüben und ist hier durch die Gesetze beschränkt. Fehlverhalten ist der Polizei zu melden. Private Rache ist streng untersagt.“ Was ist der Hintergrund der Regelung, die beinahe genauso im Grundgesetz steht? „Das Problem ist einfach, dass die Asylbewerber die Polizei mit der aus ihren Herkunftsländern verbindet, die dort korrupt ist und das Volk unterdrückt.“ Eine weitere Regel ist außerdem: „Persönliche Ehre ist nie wichtiger als das Recht“ - genau diese Grundregeln am Ende seien eine besondere Herausforderung, so Landrat Löwl: „Das wird die Hauptaufgabe, diese Regeln zu übersetzen.“

Anna Schwarz

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