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Vor Flughafen München: Drohne kollidiert fast mit Lufthansa-Airbus

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Drohne
Ein Quadrocopter mit vier Rotoren wie dieser (Modell ist nicht bekannt) flog in bedrohlicher Nähe zu dem Airbus. © dpa

Schwabhausen/Flughafen - Zu einer lebensgefährlichen Begegnung kam es am Donnerstag auf 1.700 Metern Höhe über dem Dachauer Landkreis: Eine Drohne kollidierte beinahe mit einem Lufthansa-Airbus im Landeanflug.

+++ Update vom Dienstag: In der Polizeimeldung ist von einer Flughöhe von 1.700 Metern die Rede. Die Flugsicherung präzisiert die Angaben: Der Beinahe-Zusammenstoß mit der Drohne habe sich etwa 13 nautische Meilen, also rund 24 Kilometer vom Flughafen entfernt abgespielt. Die Maschine befand sich in einer Höhe von rund 5000 Fuß über Meeresspiegel. Schwabhausen liegt auf knapp 500 Metern, damit bleibt am Ende eine Höhe von etwas mehr als 1000 Metern über Grund. Nicht wenig für eine Drohne mit 50 Zentimetern Durchmesser.

+++ Update vom Samstag: Wie sich herausgestellt hat, handelt es sich um einen Airbus A 321 der Lufthansa, der aus Frankfurt am Main kam. An Bord waren insgesamt 108 Passagiere und 6 Besatzungsmitglieder. Laut Dachauer Polizei gibt es auch am zweiten Tag nach dem Vorfall noch keinen Hinweis auf den Drohnenpiloten im Luftraum von Schwabhausen. 

Beinahe-Kollision mit Airbus: Pilot entdeckt Drohne auf 1.700 Höhenmetern

Der Airbus, in dem über 100 Passagiere saßen, befand sich am Donnerstag im Landeanflug auf den Flughafen München. In 1.700 Höhenmetern, etwa über der Ortschaft Schwabhausen im Landkreis Dachau, kam es zu der laut Polizei "überaus gefährlichen Begegnung". 

Der Kapitän bemerkte beim Blick aus dem seitlichen Cockpitfenster eine Drohne, die auf gleicher Höhe flog wie der Jet und lediglich zehn Meter von der rechten Flügelspitze entfernt war. Den Piloten zufolge hatte die Drohne einen Durchmesser von 50 Zentimetern, war von orange-blauer Farbe und verfügte über vier Rotoren. 

Drohne kollidiert fast mit Lufthansa-Airbus: "Gefährlicher als Vögel"

Der Vorfall spielte sich nach Angaben der Flugsicherung über der Ortschaft Schwabhausen im Landkreis Dachau ab – mehr als 1000 Meter über Grund. Nun sucht die Polizei nach Zeugen, die den möglichen Drohnenlenker beobachtet haben könnten. Von wo aus die Drohne gesteuert wurde, ist jedoch unklar. „Das kann in Schwabhausen gewesen sein, aber auch in einem Umkreis von mehreren Kilometern“, sagt ein Polizeisprecher.

Es bestehe der Verdacht auf den Straftatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr, darauf stehen bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe. Drohnen können nach Meinung von Experten gefährlicher sein als Vögel. Ein Triebwerk könnten sie im schlimmsten Fall in Brand setzen.

„Manche sind da wohl zu blauäugig“, sagt der Sprecher. Denn ein Drohnenflug in dieser Höhe ist illegal. Hobbyflieger dürfen ihre Geräte zwar ohne spezielle Erlaubnis steuern, aber immer nur in Sichtweite. Für gewerbliche Flüge, etwa für Filmaufnahmen, braucht es eine Aufstiegsgenehmigung, die das örtliche Luftamt erteilt. Dort gilt in der Regel die Maximalhöhe von 100 Metern, in Ausnahmefällen kann es etwas mehr sein. Eine Genehmigung für eine Höhe im Bereich der 1000 Meter ist jedoch ausgeschlossen. Und in der unmittelbaren Nähe von Flugplätzen darf sowieso nicht geflogen werden.

Bereits dreißig Mal wurden Drohnen aus dem Cockpit gesichtet, zum ersten Mal in München

„Die Drohne hat da nichts zu suchen“, sagt Axel Raab, Sprecher der Deutschen Flugsicherung zu dem Vorfall vom Donnerstag. Und trotzdem häufen sich die Fälle: „In München war das der erste Fall, doch bundesweit gab es mittlerweile schon dreißig Sichtungen von Drohnen aus dem Cockpit.“ Raab fordert deshalb strengere Regeln für den Einsatz von Drohnen. Derartige Vorfälle ereignen sich immer wieder: 2015 ist eine Lufthansa-Maschine aus München fast mit einer Drohne kollidiert. Allerdings lagen damals noch hundert Meter Entfernung zwischen dem unbemannten Flugobjekt und dem Flugzeug. Regelrechtes Chaos hat eine Drohne im Juni in Dubai verursacht: Wegen des Überflugs war der internationale Flughafen über eine Stunde lang geschlossen worden.

„Wir brauchen eine Kennzeichnungspflicht“ – um bei Zwischenfällen den Halter ermitteln zu können. Zudem müssten Drohnen technisch so ausgestattet werden, dass sie auf dem Radar der Flugsicherung angezeigt werden. Bisher ist das nicht der Fall. „Deswegen konnten die Lotsen den Piloten auch nicht warnen“, sagt Raab.

Drei Fakten zu Drohnen

1. GEWICHT: Bis zu einem Gewicht von fünf Kilogramm ist der Betrieb von Drohnen ohne Erlaubnis möglich. Fluggeräte, die mehr wiegen, darf man nur mit Einverständnis der Flugverkehrskontrolle steigen lassen.

2. STEUERUNG und SICHT: Der Drohnenpilot muss während des Betriebs sein Fluggerät jederzeit ohne Hilfsmittel sehen können - also ohne Fernglas oder Nachtsichtgerät. Die maximale Flughöhe darf 100 Meter nicht übersteigen. Bemannten Luftfahrzeugen muss ein Drohnenpilot stets ausweichen. Steuern unter Drogen- oder Alkoholeinfluss ist verboten.

3. ÜBERFLUG: Über Menschen und Menschenansammlungen ist der Überflug verboten, ebenso über Krankenhäusern, Kraftwerken und Gefängnissen. Wer seine Drohne in einem Abstand von weniger als 1,5 Kilometer zu einem Flugplatz oder Flughafen steigen lassen will, braucht eine Erlaubnis der Luftaufsicht.

kg/mm mit Material von dpa

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