Asylbewerber erhalten ab Juni Bargeld am Bankautomaten

Erding – Kehrtwende oder schlechte Kommunikation? Mit dem Kommunal Pass sollen Asylbewerber voraussichtlich ab Juni auch Bargeld an Bankautomaten abheben können. Das kündigte das Landratsamt erstmals in einer Pressemitteilung an. Geplant sei dieser Schritt aber von Anfang an gewesen.
Die Flüchtlinge könnten dann über einen „wesentlichen Teilbetrag“ ihrer monatlichen Leistungen in bar verfügen, sagte Landrat Martin Bayerstorfer am Dienstagabend auf Nachfrage. Der genaue Betrag sei noch nicht festgelegt. Die Auszahlungsmöglichkeit sollten aber alle Asylbewerber im Landkreis erhalten, „egal, wo sie untergebracht sind“, so Bayerstorfer.
Dabei würden in den Banken Gebühren anfallen. Seines Wissens handle es sich um etwa vier Euro pro Abhebung. „Wenn ich ein Konto habe, muss ich aber auch Gebühren zahlen“, betonte der CSU-Landrat.
Ziel der Einführung der Bezahlkarte sei gewesen, den Aufwand sowohl für Verwaltung als auch für Leistungsberechtigte zu verringern. „Jetzt wäre wieder der Stichtag für die Bekleidungsgutscheine gewesen“, heißt es in der Pressemitteilung. Daher sei „sehr kurzfristig“ der 1. Mai zur Einführung gewählt worden. Die Anlaufschwierigkeiten seien nicht erwartet worden. „Das Landratsamt bittet um Verständnis.“
Die Freischaltung der Abhebungsfunktion sei nun der zweite Schritt und „so von Anfang an angedacht“, schreibt die Kreisbehörde. Aus technischen Gründen werde diese aber „noch einige Zeit in Anspruch nehmen“. Diese Auskunft habe die Amt vom Vertragspartner Sodexo erhalten, der das System betreibt. Bayerstorfer hofft, dass dies bis Juni vollzogen ist. „In der Zwischenzeit werden, wie bisher bereits praktiziert, für Sonderfälle unbürokratische Lösungen gefunden.“
„Das Landratsamt geht von der Rechtmäßigkeit der Kommunal-Pass-Karte aus“, heißt es in der Mitteilung. Kritiker hatten das mit Verweis auf Gesetze und höchstrichterliche Rechtsprechung bezweifelt. MdB Ewald Schurer (SPD) nennt auch das neue Gesetz, in dem ab 1. Juni das Recht auf ein Basiskonto festgeschrieben wird. Das Landratsamt hält die Aufladung der Karte aber für eine Geldleistung im Sinne des Asylbewerberleistungsgesetzes.
Als zentrale Kritikpunkte wurden vielfach Ausgrenzung und Stigmatisierung der Asylbewerber genannt. Sogar von „Rassismus im Amt“ sei die Rede gewesen, sagte Bayerstorfer. „Ich bin Politiker und kann einiges aushalten. Aber unsere Mitarbeiter trifft dieser Vorwurf hart."