65 Katzen lebten im Horror: Züchterin verurteilt
Gammelsdorf - In einem elenden Zustand haben 59 Katzen zwischen verwesten und skelettierten Artgenossen in einem Privathaus vor sich hinvegetiert. Wegen Tierquälerei wurden die Halter der Perserkatzen vom Amtsgericht verurteilt.
Es müssen entsetzliche Zustände gewesen sein. In dem zweistöckigem Haus in Gammelsdorf trieb die Ammoniak geschwängerte Luft den Kontrolleuren die Tränen in die Augen. Was sich vor ihnen ausbreitete: ein Schreckensbild – 65 Katzen, mehr tot als lebendig zwischen bereits verendeten Artgenossen.
Der Fall hatte im Februar 2014 für Schlagzeilen gesorgt. Nach Beschwerden aus der Nachbarschaft erwirkte das Veterinäramt eine Hausdurchsuchung. Die beiden Beamten der Moosburger Polizei, die Veterinärin vom Landratsamt Freising und dem Vertreter des Gesunheitsamts traf am 5. Februar 2014 der Schlag. Seit 2004 war es der 43-Jährigen gestattet, Katzen zu züchten und zu verkaufen. 14 Tiere durften die gelernte Steuerfachgehilfin und ihr Mann (43) in dem Haus halten. 65 Perserkatzen und einen Hund zählte die Veterinärin – 59 davon in einem Zustand, der jeder Beschreibung spottet.
Dem Publikum in Sitzungssaal 1 des Amtsgerichts stockte am Montag der Atem, als Richterin Tanja Weihönig Fotos aus dem Haus an die Wand warf. Die struppigen Tiere, denen blutiger Ausfluss aus Augen und Nasen rann, lagen apathisch in ihrem Kot, Gebiss und Zahnfleisch vereitert, dehydriert, von hochgradiger Atemnot, Darmverschluss, Ohrmilben und Flöhen gepeinigt und bis auf die Knochen abgemagert. „Nehmen Sie ein Skelett und spannen eine Haut drüber“, sagte die Veterinärin zum Vergleich.
Wenigstens acht Tiere waren verendet, die Kadaver verwest. Gewebe und Flüssigkeiten einer der toten Katzen und ein verschimmelndes Sofa, auf dem das Tier seinen letzten Atemzug tat, waren untrennbar ineinander verwoben. Teilweise waren von den Kadavern nur noch Fellbüschel auszumachen.
Sieben Katzen mussten sofort eingeschläfert werden
Die Veterinärin sagte, sie habe die Schädel zählen müssen, um sich einen Überblick zu verschaffen, selbst von Schleimhautreizungen geplagt. Der Fußboden war zentimeterhoch mit Kot bedeckt, Türen und Einrichtungen mit Unrat verschmiert. Es stank bestialisch. Allein im 2. Stock waren zehn Katzen in ein Zimmer gesperrt. Sieben mussten an Ort und stelle eingeschläfert werden.
Richterin Weihönig fiel es nicht leicht, sich auszumalen, wie Menschen unter solchen Bedingungen ihr Leben fristen. Tiere hätten nicht die Wahl, zu entscheiden. Katzen sind Einzelgänger, gelten als besonders reinlich. Laut der Veterinärin hätte sich eine Katze niemals an so einem Ort aufgehalten. Die Tiere müssen füchterlich gelitten haben, sagte sie und schloss selbst Kannibalismus unter den verhungernden Katzen nicht aus. „So etwas tun Katzen normalerweise nicht.“
Die Angeklagten verlegten sich lange aufs Abwiegeln. Vier bis fünf Wochen seien die Tiere „nicht optimal“ versorgt worden, behauptete der Mann. Beide räumten ein, zeitweise überfordert gewesen zu sein. Die Zwangsversteigerung drohte. Eine neue Wohnung musste her. Die Tiere hätten trotzdem regelmäßig Futter und Wasser bekommen, sagte die Frau. Erst ihr spätes Geständnis führte dazu, dass das Gericht die Strafe über 11 beziehungsweise 18 Monate zur Bewährung aussetzte. Dem inzwischen in Gladbeck lebenden Ehepaar ist es untersagt, jemals wieder Wirbeltiere zu halten, zu betreuen oder mit ihnen Handel zu treiben.
Andreas Sachse