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Einbrecher muss in die Psychiatrie

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Von: Angela Walser

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Haar - Jack P. wäre so gerne aus dem Isar-Amper-Klinikum gekommen. „Das Essen ist so grässlich“, klagte der 65-jährige Mannheimer am Rande seines Prozesses vor dem Landgericht München I. Doch die Richter ließen ihn in der Psychiatrie.

Zu groß war ihre Sorge, er würde wieder in ein Haus eindringen, Stehlenswertes mitnehmen und die Bewohner heftig erschrecken. Deshalb erließen sie am Freitag die Unterbringung in Haar. Versprachen aber, dafür zu sorgen, dass der Mann einen annehmlicheren Platz bekommt. Aufgrund von Schuldunfähigkeit konnte er nicht verurteilt werden. Jack P. war bereits als Säugling mit sechs Monaten ins Heim gekommen. Einrichtungen dieser Art sollte er nie wieder verlassen. In Haar lebt er seit zehn Jahren. Versuche, ihn zu entlassen, schlugen immer wieder fehl. Weil er Geld brauchte, ging er stehlen. „Alleine ist er nicht lebensfähig“, resümierte Richter Anton Winkler. „Aber wir werden dafür sorgen, dass Sie in einem Heim untergebracht sind, wo es Ihnen gefällt“, versprach er dem 65-Jährigen. Zuvor hatte dessen Verteidigerin noch heftig um eine Entlassung in die Freiheit gekämpft. Das Gericht aber entschied für die Unterbringung: Bei Einbruchsdiebstählen würden die Opfer oft schweren seelischen Schaden erleiden. Das war zwar in einem der angeklagten Taten nicht der Fall, ganz im Gegenteil: Ein Wohnungsbesitzer prügelte den Angeklagten krankenhausreif, als er ihn erwischte.

Doch die 93-jährige Anna G. aus Haar in deren Doppelhaushälfte Jack P. dreimal eingebrochen hatte, war bis ins Mark erschüttert, als der Einbrecher immer wieder vor ihr gestanden war. Einen Strafantrag stellte sie nicht. Offenbar erkannte sie die finanzielle wie psychische Not des Mannes. Der wird das Urteil wohl nicht anfechten. „Ist doch viel zu teuer“, bemerkte seine Verteidigerin. 

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