1. Startseite
  2. Lokales
  3. München
  4. Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt

Betrunkener hält Passant Luftpistole an den Kopf: Mit Bier bestochen

Erstellt: Aktualisiert:

Kommentare

München - Angesichts des Amoklaufs im OEZ erscheint das Verhalten mancher Menschen dieser Tage besonders fragwürdig: Am Sonntag hat ein Betrunkener einem Passanten eine Luftdruckpistole an den Kopf gehalten.

Am Sonntagabend gegen 23.15 Uhr wurde ein 49-jähriger, stark alkoholisierter Pole von mehreren Zeugen beobachtet, als er in der Lindwurmstraße aus seinem Hosenbund eine Pistole zog und diese einem neben ihm gehenden Passanten unvermittelt an den Kopf hielt. 

Dann steckte der Pole die Waffe wieder in seinen Hosenbund und trat anschließend nach dem unbekannten Passanten, sodass dieser zu Boden stürzte. Der Passant stand kurz nach dem Sturz wieder auf und ergriff sofort die Flucht. 

Der Pole wurde von einem 35-jährigen und einem 22-jährigen Münchner bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten, indem sie ihm ein Bier in einer nahegelegenen Kneipe spendierten. Die eintreffenden Polizeibeamten nahmen den 49-Jährigen vorläufig fest und führten ihn dem Ermittlungsrichter vor.

Ähnlicher Vorfall nur Stunden vorher

Etwa zwei Stunden zuvor war es in der S-Bahnlinie 1 zu einem ähnlich gelagerten Vorfall gekommen, als eine unbekannte männliche Person eine Pistole aus dem Hosenbund zog, diese durchlud und auf den Boden zielte. Ein 17- und ein 19-jähriger Iraker versuchten dem Unbekannten die Waffe abzunehmen, was jedoch nicht gelang. Am Hauptbahnhof stiegen alle drei aus und der Unbekannte flüchtete. 

Die beiden jungen Iraker erstatteten Anzeige bei der Polizeiinspektion 16. Aufgrund der exakt passenden Personenbeschreibung ist davon auszugehen, dass es sich bei beiden Vorfällen um denselben Täter handeln dürfte. 

Bei der erwähnten Pistole handelt es sich um eine Luftdruckpistole. Der Pole ist nicht im Besitz eines erforderlichen Waffenscheins. Ihn erwarten nun mehrere Anzeigen, unter anderem wegen Bedrohung und das Führen einer Schusswaffe nach dem Waffengesetz.

mm

Auch interessant

Kommentare

Liebe Leserinnen und Leser,
wir bitten um Verständnis, dass es im Unterschied zu vielen anderen Artikeln auf unserem Portal unter diesem Artikel keine Kommentarfunktion gibt. Bei einzelnen Themen behält sich die Redaktion vor, die Kommentarmöglichkeiten einzuschränken.
Die Redaktion