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Sterbehilfe neu regeln – aber wie?

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Von: Felix Müller

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Wie soll Sterbehilfe geregelt werden? Am Freitag entscheidet der Bundestag. © dpa

Ist Sterbehilfe in Deutschland zu wenig geregelt – oder zu streng? Am Freitag entscheidet der Bundestag über ein Gesetz. Es gibt keinen Fraktionszwang, jeder einzelne Abgeordnete entscheidet nach seinem Gewissen. Die Münchner Politiker haben dazu ganz verschiedene Meinungen.

Julia Obermeier ist eine junge Frau, die Klamotten in knalligen Farben und schnelle Autos mag. Keine, von der man auf den ersten Blick erwartet, dass sie sich mit dem Thema Sterben beschäftigt. Obermeier hat genau das getan. Und zwar sehr ernsthaft. Wie viele Bundestagsabgeordnete hat sie sich über den Sommer mit der Frage auseinandergesetzt, wie die Sterbehilfe in Deutschland in Zukunft geregelt werden sollte. Mit einem klaren Ergebnis. „Ich will, dass Beihilfe zum Suizid unter Strafe gestellt wird“, sagt Obermeier bestimmt. „Wenn jemand am Ende seines Lebens verzweifelt, sollten wir ihm die Verzweiflung nehmen – und nicht das Leben.“ Obermeier, die CSU-Abgeordnete, argumentiert da auch christlich. „Das Leben ist ein Geschenk Gottes. Es sollte nicht in der Hand des Menschen liegen, es zu beenden.“

Das sieht mancher anders – auch unter den Münchner Bundestagsabgeordneten. Sie alle werden am Freitag im Bundestag gefragt sein. Bislang ist die Selbsttötung und die Beihilfe dazu – anders als die aktive Sterbehilfe – nicht explizit verboten. Die anstehende Debatte zum Thema gilt als eine der sehr seltenen Gewissensentscheidungen. Das heißt, die Fraktion gibt nicht vor, wie der Einzelne entscheidet. Jeder Abgeordnete entscheidet nach eigenem Wissen und Gewissen. Vier Gesetzesentwürfe von Abgeordneten stehen in Konkurrenz zueinander.

Den weitestgehenden unterstützt Obermeier, die seit einigen Monaten ein Bürgerbüro im Münchner Westen hat und bei der Wahl 2017 gerne für den scheidenden Hans-Peter Uhl dort für ein Direktmandat antreten würde. Sie will für den „Sensburg-Antrag“ stimmen, mit dem jede Form der Beihilfe zum Suizid explizit unter Strafe gestellt werden würde. Patienten ein tödliches Mittel zur Selbsteinnahme zur Verfügung zu stellen, der sogenannte „assistierte Suizid“, wäre ein Straftatbestand. Höchststrafe: fünf Jahre Haft. Argumentiert wird, dass sich mehr Menschen das Leben nehmen, wenn die Sterbehilfe zu liberal geregelt ist. „Wenn wir das Angebot schaffen, Sterbehilfe als Dienstleistung anzubieten, dann wird es auch die Nachfrage geben“, sagt Obermeier.

Die größten Chancen werden einem anderen Entwurf eingeräumt, der nicht so weit geht – aber jede „organisierte und auf Wiederholung angelegte“ Beihilfe verbietet. Er wird auch von Bundeskanzlerin Angela Merkel, CDU, unterstützt – und zum Beispiel auch vom Münchner Abgeordneten Johannes Singhammer. Es drohe eine „gesellschaftliche Normalisierung, ein Gewöhnungseffekt“ an die assistierten Suizide, heißt es in dem Entwurf. „Insbesondere in Verbindung mit dem weit verbreiteten Empfinden, man sei im Alter und/oder bei schwerer Krankheit eine Last, könnten Angebote der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid geradezu eine Art Erwartungsdruck erzeugen, diese Angebote auch wahrzunehmen, um die eigene Familie und die Gesellschaft als Ganzes von dieser ,Last‘ zu befreien.“ Angehörige, die beim Suizid helfen, sollen aber ausdrücklich nicht von Strafen bedroht sein. „Das bedeutet nicht, dass wir es erlauben. Aber wir wollen Angehörige eben nicht strafrechtlich verfolgen“, sagt Singhammer. Für den Entwurf will auch sein CSU-Kollege Wolfgang Stefinger stimmen. Es gehe darum, Graubereiche aufzulösen und die Sterbehilfe in Deutschland klarer zu regeln, sagt er. „Mir ist wichtig, dass mit Tod und Sterben kein Geschäft gemacht werden darf.“ Beides sollte nicht durch „so genannte Vereine oder Einzelpersonen“ organisiert werden. Die organisierte Beihilfe zum Suizid soll auch in diesem Entwurf unter Strafe gestellt werden.

Aber wo fängt diese an? Das ist ein Knackpunkt der Debatte. Stefinger betont, Ärzte sollten nicht von Strafe bedroht sein. Kritiker des Entwurfs befürchten aber genau das. „Es ist von geschäftsmäßig die Rede“, schimpft etwa die Münchner Linken-Abgeordnete Nicole Gohlke. „Natürlich betrifft das auch Ärzte, die es wiederholt betreiben.“ Das sei „weltfremd“. „Wenn ich mich dazu entschließe, will ich doch auch, dass Sterbehilfe professionell abläuft“ – also mit Hilfe eines Arztes, nicht eines Angehörigen.

Auf diesen Punkt verweist auch die Münchner SPD-Chefin Claudia Tausend. „Ich finde, dass ärztlich assistierter Suizid straffrei sein sollte“, sagt sie. „Das Verhältnis Arzt-Patient sollte in den letzten Stunden so sein, dass man eine gemeinsame Entscheidung treffen kann.“ Ihr SPD-Kollege Florian Post sagt, er sei für eine „weitestgehende Liberalisierung und eine Straffreiheit für Ärzte“. Tausend und Post unterstützen einen Gesetzentwurf, in dem es heißt, das Bürgerliche Gesetzbuch solle um eine Regelung ergänzt werden, „die es Ärzten ausdrücklich ermöglicht, dem Wunsch des Patienten nach Hilfe bei der selbstvollzogenen Lebensbeendigung entsprechen zu können.“ Ähnlich sieht das wohl auch der Grünen-Abgeordnete Dieter Janecek, der betont, er sei „für viel Selbstbestimmung auch am Ende des Lebens“. Wie er abstimmt, habe er aber noch nicht entschieden. Aus Berlin heißt es, die Gegner einer strikteren Regelung würden sich möglicherweise zusammenschließen, um mit einem gemeinsamen „Nein“ noch eine Mehrheit zu finden, damit alles beim Alten bliebe.

Eine spannende Debatte wird es auf jeden Fall. Bei allen Unterschieden eint die Positionen immerhin ein Ansatz: Die Palliativmedizin soll gestärkt werden – und das Sterben nicht zu einer kommerziellen Angelegenheit werden.

Aktuell wird vor dem Bundesverfassungsgericht über mehrere Beschwerden gegen die aktuelle gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe verhandelt.

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