Widerstand gegen Neubau in Trudering

München - Auf einer Wiese an der Ecke Bajuwaren-/ Unnützstraße sollen etliche Wohnungen entstehen – eine Initiative wehrt sich dagegen.
Bei der Truderinger Bevölkerung sorgen die Pläne der Stadt für eine Bebauung der Wiese an der Ecke Bajuwaren-/Unnützstraße für großen Unmut. Inzwischen hat sich eine Bürgerinitiative formiert, die für den Erhalt der so genannten Unnützwiese kämpft.
„Die begrenzten Baumöglichkeiten sind es sicher nicht wert, diese Wiese zu zerstören“, so ihr Sprecher Stefan Hofmeir. Auf der Grünfläche sollen im Rahmen des Wohnungsbauprogramms „Wohnen für alle“ insgesamt 57 Wohneinheiten entstehen. Einziehen sollen Sozialwohnungsberechtigte und anerkannte Flüchtlinge. Ursprünglich hatte die Stadt offenbar eine noch größere Bebauung der Wiese geplant.
Doch durch einen gemeinsamen Antrag der Truderinger Stadträte Sebastian Schall (CSU) und Ingo Mittermaier (SPD) war der Bauraum auf einen etwa 20 Meter breiten Streifen entlang der Bajuwarenstraße reduziert worden. Der Rest bleibt für Spiel und Sport erhalten. Den Anliegern ist das zu wenig. Sie wollen die komplette Grünfläche behalten. „Selbst wenn nur die Hälfte der Wiese bebaut würde, das Restareal wäre dann eingezwängt zwischen Häusern und als Bolzplatz nicht mehr nutzbar“, meint Hofmeir. Kinder und Jugendliche würden somit ihren beliebten Spiel- und Fußballplatz verlieren.
Auf Aufruf der Bürgerinitiative werden die Lokalpolitiker derzeit buchstäblich mit Forderungen zum Erhalt der Wiese bombardiert. Nach Angaben von Georg Kronawitter (CSU) liegen dem Bezirksausschuss Trudering-Riem (BA 15) für die kommende Sitzung inzwischen bereits rund 600 Bürgeranträge vor – darunter auch Schreiben aus benachbarten Stadtbezirken und sogar aus anderen Kommunen. Die Bewohner der umliegenden Ein-, Doppel- und Reihenhäuser zweifeln zudem an, ob die Wiese überhaupt bebaut werden darf. Im Stadtteil hält sich allerdings hartnäckig die Geschichte, die Fläche sei damals mit der Auflage, sie für Kinder und Jugendliche zur Verfügung zu stellen, an die Stadt vererbt worden.
Die Bürgerinitiative hat nun ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 1962 ausgegraben, dass diese Auslegung untermauern soll. Allerdings ist dort auch die Rede davon, den „für Grünanlagen erforderliche Grund und Boden unentgeltlich der Gemeinde zur Verfügung zu stellen, damit sie anderweitig für die erforderlichen Grünflächen sorgen konnte“. Genau so erklärt es das Kommunalreferat schon lange. Das Grundstück habe damals als Ausgleichsfläche für den Ostpark-Ausbau gedient. Seit der Abtretungszweck später an anderer Stelle erfüllt wurde, könne die Stadt über die Unnützwiese frei verfügen.
Carmen Ick-Dietl