Turnhalle mit Abstrichen: Keine Anfahrt nach acht

Neuhaus - Reines oder allgemeines Wohngebiet? Das ist die entscheidende Frage für die geplante neue Turnhalle in Neuhaus. Eine Frage, mit der sich jetzt auch der Verwaltungsgerichtshof München befasst hat.
Bei einer Inaugenscheinnahme unter der Leitung des Vorsitzenden Richters Hans-Joachim Dösing nahm der zweite Senat die Umgebung des Schulgeländes ins Visier. Eine Bewertung oder gar eine Verhandlung war nicht geplant. Denn erst muss geklärt werden, ob die Klägerseite eine neue Normenkontrollklage einreichen muss oder die Planänderungen, die der Gemeinderat zuletzt abschließend behandelt hat, in die vorliegende Klage einarbeiten kann.
Bekanntlich hatte die Gemeinde den Bebauungsplan nach Klageerhebung noch einmal aufgebohrt und erst jetzt als Satzung beschlossen. „Wir sehen uns dann in München“, sagte Dösing abschließend. Ob es ein schlechtes Omen ist, dass der Umgebungsplan, den Schliersees Bauamtsleiterin Birgit Kienast dem Richter anfangs übergab, den 45-minütigen Spaziergang durch den Schneefall nicht überstand, sei dahingestellt.
Kommen das Gericht oder das Landratsamt als Genehmigungsbehörde zu dem Schluss, dass ein reines Wohngebiet vorliegt, so zieht dies wegen der gesetzlichen Lärmschutzauflagen Einschränkungen für sogenannte Ruhezeiten nach sich – also werktags von 20 bis 22 Uhr und sonntags von 13 bis 15 Uhr. Um einer Überschreitung der Lärmschutzwerte entgegenzuwirken, könnte die Genehmigungsbehörde festlegen, dass in den Ruhezeiten pro Parkplatz nur eine Fahrzeugbewegung erlaubt ist. Dann müsste zum Beispiel eine Trainingseinheit der Handballer vor 20 Uhr beginnen und gegen 21.30 Uhr enden, damit nach Duschen und Umziehen alle Autos um 22 Uhr das Schulgelände verlassen haben. Zwischen 22 und 6 Uhr (sonntags 7 Uhr) muss auf dem Gelände Ruhe herrschen. Dieses Vorgehen sieht eine Stellungnahme des Landratsamts vor. Grundlage ist ein aktualisiertes schalltechnisches Gutachten, das ansonsten eine Überschreitung der Grenzwerte in besagten Ruhezeiten prophezeit.
Natürlich muss die Gemeinde mit einer entsprechenden Schalldämmung dafür sorgen, dass aus der Halle selbst kein Lärm nach außen dringt. Dass dies funktioniert, muss der Bauherr nach Fertigstellung der Halle übrigens belegen, wie das Landratsamt auf Anfrage mitteilt: „Eine anerkannte Messstelle – zum Beispiel ein dafür zertifiziertes Ingenieurbüro – muss während einer Veranstaltung beziehungsweise während eines Sportturniers eine Messung durchführen.“ Solche Turniere größeren Ausmaßes dürfen an 18 Tagen pro Jahr stattfinden. Werden die Grenzwerte überschritten, drohen weitere Auflagen.
Derweil bleibt die Gemeinde bei ihrer Kategorisierung als allgemeines Wohngebiet. Dies bekräftigte auf Anfrage von Michael Dürr hin Bürgermeister Franz Schnitzenbaumer (CSU) im Gemeinderat. Das Gremium wägte die Einwände von 26 Anwohnern von Waldschmidt-, Rauheck-, Grünsee- und Dürnbachstraße ab. Diese sorgen sich eben wegen des Lärms und des Verkehrs (fließend und stehend), den eine Nutzung der Halle für Breitensport nach sich zieht. Denn so sportlich, dass sie zum Training laufen oder radeln, sind erfahrungsgemäß die Wenigsten.
Von Daniel Krehl