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Bürgerbegehren: Gemeinderat lehnt ab

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- VON THOMAS DORSCH Hohenpeißenberg - Mit 14 zu drei Stimmen lehnte der Hohenpeißenberger Gemeinderat am Mittwochabend die Zulassung des Bürgerbegehrens für verträgliche Standorte von Mobilfunkanlagen ab. In der Sondersitzung schloss sich die Mehrheit der Auffassung des Landratsamtes an, dass dieses rechtswidrig ist. Der Anwalt der Bürgerinitiative "Die besorgten Bürger" ist indes gegenteiliger Meinung. Ein Gerichtstermin zur Klärung der Rechtmäßigkeit wird sich nicht vermeiden lassen.

"Sollte die Gemeinde der Ansicht des Landratsamts folgen, wird sich eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden lassen", schließt das Schreiben, das der Anwalt der Bürgerinitiative der Gemeinde zukommen ließ. Franz Fischer ergriff in der anschließenden Diskussion als Erster das Wort: "Wir haben doch einstimmig beschlossen, dass wir Konzentrationsflächen ausweisen wollen." Somit werde das Bürgerbegehren "erschlagen". Die Forderung, dass die Bürger regelmäßig über Mobilfunkaktivitäten informiert werden, könne der Gemeinderat selber beschließen. "Das ist doch kein Problem", so Fischer.

Sein SPD-Fraktionskollege René Gebhard sagte, dass nicht über den Inhalt des Bürgerbegehrens abgestimmt werde, sondern über die Zulässigkeit. Als juristische Laien müssten die Mitglieder des Gemeinderates die verschiedenen Meinungen der Juristen beurteilen. "Letztendlich wird`s darauf hinauslaufen, dass das Gericht entscheiden wird", so Gebhard.

Gillian Susan Pal war die Stellungnahme des Landratsamts, die Worte wie "kann" enthalte und darum Interpretationsspielraum ließe, "zu unklar". Pal: "Ich bitte darum den Gemeinderat, nicht zu viel Wert auf diese Stellungnahme zu legen." Reinhold Socher (CSU) war anderer Ansicht. Er lobte den kurzen und präzisen juristischen Text: "Die haben geschaut, wie haben Gerichte vorher schon so etwas entschieden." Beim Landratsamt hätten sich zwei Juristen Gedanken gemacht, "die jahraus, jahrein sowas machen", sagte Socher, der mit den Worten schloss: "Wenn heute wirklich etwas entschieden werden muss, dann für das Landratsamt."

Dr. Heiner Hartmann, Sprecher der Bürgerinitiative, hatte die Entscheidung erwartet. Er kündigte an, dass die Initiatoren des Bürgerbegehrens alle rechtlichen Mittel ausschöpfen und beim Verwaltungsgerichtshof in München Klage einreichen werden. Der Gemeinderat müsse sich im Klaren sein, dass die Ablehnung immerhin gegen 20 Prozent der wahlberechtigten Bürger erfolgt sei.

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