Neuwahl in Österreich: Innenministerium beschließt schärfere Regeln

Wien - Österreich muss noch einmal wählen: Die Wiederholung der Präsidentenwahl ist am 2. Oktober. Hierfür gelten jedoch striktere Vorschriften - diese treffen vor allem Wähler und Medien.
Unsere österreichischen Nachbarn erwartet noch in diesem Jahr bereits die dritte Runde in der Wahl ihres Bundespräsidenten. Da im ersten Wahlgang zu Anfang des Jahres keiner der Bewerber eine eindeutige Mehrheit erhielt, kam es am 22. Mai zu einer Stichwahl zwischen den beiden stimmstärksten Kandidaten: Alexander Van der Bellen und Norbert Hofer.
Nach einem intensiven Wahlkampf zwischen den beiden politischen Gegnern ging am Ende der ehemalige Grünen-Chef Van der Bellen mit einer knappen Mehrheit als Sieger aus der Wahl hervor - Norbert Hofer (FPÖ) musste sich geschlagen geben. Nun wird noch einmal gewählt. Zunächst war dafür der 2. Oktober vorgesehen, nun soll die Wahl rund um den 4. Dezember stattfinden.
Verfassungsgericht beschließt: Präsidentenwahl muss wiederholt werden
Eine Woche vor Amtsantritt des neuen Bundespräsidenten erklärte das Wiener Verfassungsgericht die Wahl vom 22. Mai jedoch für ungültig. Zwar gäbe es keine direkten Hinweise für eine Manipulation der Wahl, trotzdem hätten viele Schlampereien und Ungenauigkeiten in der Durchführung eine Manipulation theoretisch ermöglicht.
Die Stichwahl muss nun also wiederholt werden - das festgelegte Datum war der 2. Oktober. Doch dieser Termin wurde verschoben.
Das Innenministerium bemüht sich nun selbstverständlich darum, die Wiederholung der Wahl so wasserfest wie nur möglich zu gestalten. Aus diesem Grund veröffentlichte es einen 49 Seiten langen Leitfaden, der die Regeln des Wahlvorgangs verschärfen soll.
Neuer Leitfaden weist Medien in ihre Schranken
Einer der meist diskutierten Punkte aus dem neuen Leitsatz des Innenministeriums bezieht sich auf die Präsenz der Medien in den Wahllokalen. In dem Dokument wird eindeutig vorgeschrieben, dass sich Journalisten und Fotografen nicht in dem Wahllokal aufhalten dürfen, während bekannte Persönlichkeiten und Politiker ihre Stimme abgeben.
Die ansonsten typischen Bilder von den Kandidaten vor der Wahlurne stehend und ihren Stimmzettel einwerfend, wird es so in Österreich also nicht geben.
Dies sei laut dem neuen Leitfaden zudem rechtswidrig, da die Stimmzettel ausschließlich durch einen Wahlleiter eingeworfen werden dürfen. Nur so könne verhindert werden, dass ein Wahlberechtigter zwei Stimmen abgebe.
Zudem wird betont, dass Ergebnisse von amtlicher Seite nicht vor Schließung des letzten Wahllokales freigegeben werden dürfen. So können Zuschauer vor dem Fernseher auch nicht mit den ersten Hochrechnungen wie sonst üblich bereits um 17 Uhr rechnen, da sich Berichterstatter hier von rechtlicher Seite aus gedulden müssen.
Wiederholung der Stichwahl in Österreich: Bestimmungen für Briefwahl verschärft
Schärfere Regeln wurden auch für den Ablauf der Briefwahl aufgestellt. Hier gab es bei der Stichwahl im Mai besonders viele Unregelmäßigkeiten und Regelverstöße. Dies wurde vor Gericht von Verantwortlichen der Wahl bestätigt und war einer der wichtigsten Gründe für das Urteil des Verfassungsgerichts. Alle Hintergründe zu dem Beschluss des Wiener Verfassungsgerichts haben wir in einem anderen Artikel bereits für Sie zusammengefasst.
Beispielsweise sollen Auszählungen zu früh stattgefunden haben oder ohne die erforderliche Anwesenheit der Wahlbehörde. Diese Schlampereien sollen in dem zweiten Anlauf nun selbstverständlich verhindert werden.
Aus diesem Grund müssen Briefwähler nun also bei Beantragung ihrer Wahlkarte angeben, warum sie ihren Stimmzettel nicht persönlich abgeben können. Dies soll zwar nicht offiziell überprüft werden, bei ungenauen oder nicht ernst zu nehmenden Aussagen soll die Stimme jedoch für ungültig erklärt werden. Wer sich also einen Scherz erlauben möchte und angibt, es beispielsweise aus "Faulheit" nicht zum Wahllokal zu schaffen, muss damit rechnen, keinen Stimmzettel zu erhalten.
Ablauf der Auszählung soll strikten Regeln folgen
In dem veröffentlichten Leitfaden des Innenministeriums wird zudem detailliert festgelegt, wie die Auszählung der Stimmen Schritt für Schritt ablaufen soll. Hier wird genau beschrieben, welche Verantwortlichen bei der Auswertung vor Ort sein müssen und ab wann das Auszählen beginnen darf. Außerdem gibt es penible Vorschriften für die Protokollierung dieser Vorgänge - diese seien von den Wahlbehörden in den letzten Durchgängen offensichtlich nicht allzu ernst genommen worden.
Aufgrund der strikten und teilweise neuen Vorschriften haben die Behörden für verunsicherte Wähler eine Telefon-Hotline eingerichtet, um alle Fragen zum Ablauf der Wahl schnell und frühzeitig klären zu können. Den Leitfaden finden Sie im Übrigen in voller Länge auf der Internetseite des Innenministeriums.