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Jäger erschießt zwei Hündinnen: Jetzt geht es in die nächste Runde

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Am Mittwoch startete in Augsburg ein Prozess gegen einen Jäger. Der Mann soll zwei Hunde erschossen haben (Symbolfoto).
Am Mittwoch startete in Augsburg ein Prozess gegen einen Jäger. Der Mann soll zwei Hunde erschossen haben (Symbolfoto). © picture alliance / Carsten Rehde / Carsten Rehder

Ein Jäger hat zwei Hunde einer Frau erschossen. Die Staatsanwaltschaft erwirkte einen Strafbefehl. Da der Mann Beschwerde einlegte, kam es jetzt zum Prozess in Augsburg.

Update vom 11. Oktober, 12.40 Uhr: Nach der Verurteilung des schwäbischen Jägers wegen des Erschießens von zwei freilaufenden Hunden könnte der Fall nun das Landgericht Augsburg beschäftigen. 

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Verteidiger des Jägers hätten Berufung gegen das Urteil eingelegt, sagte der Sprecher des Augsburger Amtsgerichts am Freitag. Sollten die Rechtsmittel nicht noch zurückgezogen werden, ginge der Fall in die nächste Instanz.

Zur Erinnerung: Das Amtsgericht hatte den Jäger in der vergangenen Woche zu 4500 Euro Geldstrafe verurteilt. Damit würde der Mann voraussichtlich auch seinen Jagdschein verlieren. 

In Ettringen sind zwei Hundebesitzer wegen ihren Tieren aneinandergeraten. Als die 42-Jährige und der 75-Jährige ein zweites Mal aufeinander stießen, eskalierte der Streit.

Jäger erschießt zwei Hündinnen: Richter hat grausame Vermutung

Update 2. Oktober, 15.09 Uhr: Ein Jahr lang hatte sich der Jäger immer wieder über die beiden Hunde geärgert, die frei in seinem Revier unterwegs waren. Mehrfach sollen die Hündinnen Leni und Maja Rehe und Hasen erlegt haben. Als der 53-Jährige die Tiere im Juli 2018 wieder einmal erblickte, nachdem sie einen Hasen getötet hatten, fasste er einen folgenschweren Entschluss. Er fuhr den Hunden hinterher und erschoss sie, als die beiden Mischlinge schon auf dem Heimweg waren.

Jäger erschießt zwei Hunde: Richter glaubt Version des Angeklagten nicht

Amtsrichter Roland Fink machte in seinem Urteil unmissverständlich klar, dass Jäger nur in ganz speziellen Situationen auf Hunde anlegen dürfen. Es reiche nicht, wenn ein Hund zuvor gewildert hat oder vielleicht morgen wieder wildern gehen könnte. Es sei zwingend, dass der Hund im Moment des Schusses erkennbar Tieren nachstellt.

Der 53-Jährige behauptete vor Gericht zwar, dass es so gewesen sei, doch der Richter glaubte ihm nicht - unter anderem, weil der Jäger es in der Polizeivernehmung anders geschildert hatte. Zum Zeitpunkt der Schüsse sei noch nicht einmal erkennbar gewesen, ob überhaupt Wild in der Nähe gewesen sei, sagte der Richter. „Sie hatten die Hunde erschossen, weil sie Gelegenheit hatten.“

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Jäger erschießt Hunde: Mann schuldig gesprochen

Update 2. Oktober, 13.50 Uhr: Ein Jäger ist wegen des Erschießens von zwei Hunden zu einer Geldstrafe von 4500 Euro verurteilt worden. Die beiden Hündinnen Leni und Maja hatten zuvor zwar einen Hasen gewildert, zum Zeitpunkt der tödlichen Schüsse waren sie aber nach Überzeugung des Augsburger Amtsgerichts bereits auf dem Weg nach Hause. Richter Roland Fink betonte bei seiner Urteilsverkündung am Mittwoch, dass Hunde nach dem Jagdrecht nur unmittelbar in dem Moment getötet werden dürften, wenn sie gerade dem Wild nachstellen.

Das Gericht sprach den 53 Jahre alten Mann wegen Sachbeschädigung, strafbarer Tiertötung und fahrlässiger Körperverletzung der Hundehalterin schuldig. Denn die Besitzerin der Hunde musste mit ansehen, wie der Jäger einer der Hündinnen, die nur angeschossen war und noch lebte, vor ihren Augen den Gnadenschuss in den Kopf gab. Die Frau übergab sich vor Entsetzen. Das Bürgerliche Gesetzbuch legt zwar inzwischen fest, dass Haustiere nicht mehr als Sachen anzusehen sind, im strafrechtlichen Sinn gelten die Tiere aber weiter als Sachen, weswegen es in dem Prozess um Sachbeschädigung ging.

Jäger legt Einspruch ein: Strafe fällt höher aus

Der Jäger hatte zunächst einen Strafbefehl über 55 Tagessätze zu 60 Euro erhalten. Hätte er diesen angenommen, hätte er seinen Jagdschein behalten können, denn dieser wird üblicherweise erst ab einer Strafe von 60 Tagessätzen aberkannt. Da der 53-Jährige aber Einspruch einlegte und es deswegen zum Prozess kam, fiel die Strafe mit 90 Tagessätzen zu 50 Euro höher aus. Der Verteidiger des Jägers ließ zunächst offen, ob er Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird.

Nach Tötung zweier Hunde: Jäger steht in Augsburg vor Gericht

Update 2. Oktober, 10.51 Uhr: Ein Jäger aus dem schwäbischen Königsbrunn hat vor Gericht den Abschuss von zwei angeblich wildernden Hunden zugegeben. Der 53-Jährige sagte am Mittwoch vor dem Amtsgericht Augsburg, die beiden Hündinnen Leni und Maja hätten fast täglich Hasen und Rehe gejagt und mehrere Wildtiere gerissen.

Die Staatsanwaltschaft hat den Jäger wegen Sachbeschädigung, strafbarer Tiertötung und fahrlässiger Körperverletzung der Hundehalterin angeklagt. Die Besitzerin der Hunde soll einen Schock erlitten haben, als sie mit ansehen musste, wie der Jäger eine der Hündinnen, die nur angeschossen war, den Gnadenschuss in den Kopf gab. Haustiere gelten in Deutschland rechtlich als Sachen, weswegen es um Sachbeschädigung geht.

Auch die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die beiden Hunde vor den tödlichen Schüssen einen Hasen erlegt haben. Die Tiere sollen dann aber ohne die Beute wieder in Richtung des Bauernhofes gelaufen sein, auf dem die Hunde leben. In dieser Situation sollen die Schüsse gefallen sein. Da Jäger Haustiere nur töten dürfen, wenn sie in diesem Moment Wildtieren nachstellen, halten die Ankläger die Schüsse in diesem Fall für illegal. Das Urteil sollte noch am Mittwoch verkündet werden.

Video: Kein guter Schutz für Hunde

Erstmeldung vom 2. Oktober 2019 7.33 Uhr: Jäger steht nach Tötung von zwei Hunden vor Gericht

Augsburg - Es ist die Angst, die viele Hundebesitzer beim Gassigehen haben: Ein Jäger könnte den freilaufenden vierbeinigen Freund erschießen. Einer Hundebesitzerin aus Schwaben ist dies im Sommer 2018 mit gleich zwei Hunden passiert. Ein Jäger erschoss die Tiere im Augsburger Vorort Königsbrunn, angeblich weil die Hunde wilderten. Der 53 Jahre alte Mann muss sich deswegen am Mittwoch (9 Uhr) vor dem Amtsgericht Augsburg verantworten.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Hunde in dem Moment, als sie erschossen wurden, nicht Wildtieren nachgestellt haben. Eine Hündin soll der Jäger gleich mit dem ersten Schuss getötet haben, die zweite soll er nur angeschossen haben. Dann soll er zu dem verletzten Tier gegangen und es vor den Augen der Besitzerin mit einem Kopfschuss getötet haben. Die Frau soll dadurch einen Schock erlitten haben.

Augsburg: Jäger legt Widerspruch gegen Strafbefehl ein - es kommt zum Prozess

Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst einen Strafbefehl über insgesamt 3300 Euro gegen den Jäger erwirkt. Da der Mann dagegen Einspruch eingelegt hat, kommt es nun zum Prozess. Der Jäger ist wegen Sachbeschädigung, strafbarer Tiertötung und fahrlässiger Körperverletzung der Hundehalterin angeklagt. Haustiere gelten in Deutschland rechtlich als Sachen.

Nach Angaben des Tierschutzvereins Franz von Assisi aus dem schwäbischen Kissing handelte es sich bei den Hunden um Geschwister, die 2016 aus Griechenland nach Deutschland geholt wurden. Die beiden Hündinnen Leni und Maja hätten sehr aneinander gehangen und seien deshalb zusammen bei einer Pflegestelle untergebracht worden, erklärte die Vereinsvorsitzende Doris Lackner.

Jäger erschießt zwei Hunde: Wann dürfen Jäger Hunde erschießen?

Jäger haben in Deutschland das Recht, wildernde Hunde und Katzen zu erschießen. Doch die Definition, wann dies der Fall ist, ist in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich, die Vorschriften können zudem interpretiert werden.

So heißt es im Bayerischen Jagdgesetz: „Hunde gelten als wildernd, wenn sie im Jagdrevier erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden können.“ Wenn der Vierbeiner also nur hinter einem Hasen oder einem Reh herläuft, aber keine Chance hat, das Wild zu erwischen, darf der Jäger nicht schießen. Katzen dürfen eher getötet werden. Hier reicht es nach dem Gesetz, wenn die Katzen mehr als 300 Meter vom nächsten Gebäude entfernt herumstreunen.

In Bayern dürfen Hunde im Wald auch frei laufen gelassen werden. Denn das Landes-Naturschutzgesetz garantiert den Bürgern das Recht auf Naturgenuss mit ihrem Vierbeiner, auch beispielsweise in Privatwäldern. Doch solche großzügigen Regelungen gibt es nicht in allen Bundesländern, mitunter gibt es einen Leinenzwang.

Auch in einem Olchinger Waldstück erschoss ein Jäger einen Hund. Die Hundebesitzerin forderte Schadensersatz. Der Jäger äußerte seine Sicht der Dinge. (Merkur.de*)

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dpa

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