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Corona in Bayern: Neue Ausnahmen von 2G-Regelungen - auch Kinder betroffen

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Von: Tanja Kipke

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Die Corona-Lage im Freistaat ist ernst. Seit Dienstag gelten in Bayern verschärfte Corona-Regeln - doch bereits ab Mittwoch gibt es eine Ausnahme.

Update vom 17. November: Die Corona-Lage in Bayern ist angespannt. „Nur mit konsequenten Zutrittsbeschränkungen wie 2G kann es uns gelingen, unser Gesundheitssystem vor einer noch dramatischeren Belastung zu schützen“, sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek vor wenigen Tagen. Seit Dienstag (16. November) ist die 2G-Regelung in Kraft (siehe Erstmeldung). Für minderjährige Schüler, die regelmäßig in der Schule auf Corona getestet werden, gilt in Bayerns Gastronomie, in Hotels und Ferienwohnungen ab sofort aber eine Ausnahme von der 2G-Regel.

Damit dürfen 12- bis 17-Jährige bis auf Weiteres auch dann Gaststätten und Hotels besuchen, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind. Das geht aus einer Änderungsverordnung des Gesundheitsministeriums hervor, die am Mittwoch (17. November) in Kraft trat. „Ohne diese Ausnahme könnten geimpfte Eltern nicht zusammen mit ihren nicht geimpften Kindern gastronomische Betriebe besuchen oder Beherbergungsleistungen in Anspruch nehmen“, heißt es in der Begründung. Für Schüler ab zwölf Jahren gebe es erst seit 16. August eine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission.

Corona in Bayern: Ausnahmen von 2G-Regel

Eine Ausnahme von der 2G-Regel gilt für minderjährige Schüler bereits „zur eigenen Ausübung sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Aktivitäten“. Laut Kabinettsbeschluss soll diese Ausnahmeregelung allerdings bis zum Jahresende befristet sein. Kinder unter 12 sind von der 2G-Regel ohnehin ausgenommen, weil es für sie noch keinen zugelassenen Impfstoff und keine Impfempfehlung gibt.

Und noch eine weitere Ausnahme von der 2G-Regel gilt seit Mittwoch: In Hotels gilt sie nicht „für zwingend erforderliche und unaufschiebbare nichttouristische Beherbergungsaufenthalte“. Für Aufenthalte etwa zu unaufschiebbaren beruflichen oder geschäftlichen Zwecken gilt stattdessen die 3G-plus-Regel: Zugang können also nicht nur Geimpfte und Genesene bekommen, sondern auch Gäste mit einem negativen PCR-Test. Der negative Testnachweis muss bei der Ankunft vorliegen und muss bei längeren Aufenthalten alle 72 Stunden erneuert werden.

Neue Corona-Regeln in Bayern: 2G fast überall - was ab heute für Gastro, Clubs und Fitnessstudios gilt

Erstmeldung vom 14. November: München - Die Inzidenzen in Bayern schießen unaufhaltsam in die Höhe. Regierungschef Markus Söder (CSU) rief daher in der letzten Woche den Katastrophenfall aus. Die Klinik-Ampel steht auf Rot. Auch die Zahl der Corona-Toten steigt. Ein vergleichsweise hoher Anteil war im Oktober sogar vollständig geimpft. Aufgrund der besorgniserregenden Lage haben sich die Minister auf eine Verschärfung der Regeln geeinigt. Bereits ab Dienstag (16. November) müssen sich die Bayern auf Änderungen einstellen.

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Corona in Bayern: Neue Regeln treten ab Dienstag in Kraft 

Eine flächendeckende 2G-Regeln soll am 16. November in Kraft treten, wie das Gesundheitsministerium am Freitag in München mitteilte. Man müsse die aktuellen Maßnahmen dringend verstärken. „Die aktuelle Lage ist höchstdramatisch und besorgniserregend“, sagte Minister Klaus Holetschek. „Nur mit konsequenten Zutrittsbeschränkungen wie 2G kann es uns gelingen, unser Gesundheitssystem vor einer noch dramatischeren Belastung zu schützen.“

Was die 2G-Regelungen für die Bevölkerung nun bedeuten: Gäste von Restaurants und Hotels benötigen einen Impf- oder Genesungsnachweis. Bisher hatte dort eine 3G-plus-Regel gegolten, nachdem die Klinik-Ampel in Bayern auf Rot gesprungen war. In anderen Bereichen gilt bereits seit vergangener Woche die 2G-Regel, zum Beispiel in Fitnessstudios und Sportstätten, in Theatern, Kinos und Museen, Zoos, Bäder, Solarien und Seilbahnen sowie im touristischen Bahn- und Reisebusverkehr. Eine Übersicht der Regeln bei Ampel-Stufe Rot finden Sie hier.

Ausgenommen von der 2G-Regel sind Kinder unter zwölf Jahren sowie Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Diese brauchen dann allerdings eine ärztliche Bescheinigung und ein negatives Testergebnis.

Video: Ab kommender Woche 2G in Hotels und Restaurants in Bayern

Corona: Neue Regelungen auch in Bayerns Diskotheken

Auch Partygänger müssen sich in Bayerns Clubs und Diskotheken ab Dienstag auf eine Änderung einstellen. Betreiber von Nachtclubs im Freistaat haben von kommendem Dienstag an die Wahl, sagte Holetschek: „Entweder sie etablieren eine freiwillige 2G-plus-Regel für ihr Geschäft oder es gilt 2G. Dann muss in den Räumen verpflichtend eine FFP2-Maske getragen werden.“ Bayern fordert außerdem den Bund auf, „eine Rechtsgrundlage für ein verpflichtendes 2G-plus in Clubs und Diskotheken“ zu schaffen.

Wie die dpa am Freitag aus gut unterrichteten Kreisen erfuhr, sollen körpernahe Dienstleistungen - also etwa Friseure und Fußpflege - von der strengeren 2G-Auflage ausgenommen bleiben. Ungeimpfte könnten hier weiterhin mit einem negativen Testergebnis Termine vereinbaren.

Söder verkündet weitere Regeländerung: Maskenpflicht auch bei 2G

Am Sonntag (14. November) kündigte Markus Söder bei einem Pressestatement noch eine weitere Verschärfung der momentan geltenden Corona-Regeln an. Zukünftig soll überall dort, wo die 2G-Regel greift, zusätzlich auch eine FFP2-Maskenpflicht gelten. Zuvor erlaubte die 2G-Regel, dort auf Masken komplett zu verzichten.

Zudem soll es eine tägliche Schnelltest-Pflicht in Seniorenheimen geben. In Kitas soll anstatt zweimal nun dreimal pro Woche getestet werden - wie es bereits in den Schulen der Fall ist. „Booster“-Impfungen empfiehlt die Staatsregierung nun bereits nach fünf Monaten.

Damit aber noch nicht genug. Auf dem Corona-Gipfel am kommenden Donnerstag setzt sich Bayern für eine bundesweite 2G-Regel ein. Außerdem fordert Söder eine Impfpflicht für bestimmte Berufe, 2G plus für alle Diskotheken und Clubs und eine bundesweite FFP2-Maskenpflicht im Nah- und Fernverkehr. Und er will sich nach eigenen Angaben sehr dafür einsetzen, dass es Personen-Obergrenzen für Veranstaltungen geben wird - insbesondere beim Fußball, aber auch anderswo. (tkip mit dpa)

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