Nach Zahlen-Skandal: Aiwanger äußert sich zu Freie-Wähler-Ergebnis - und definiert neues Ziel

In den Bundestag einziehen war das erklärte Ziel der Freien Wähler. Parteichef Hubert Aiwanger äußerte sich nun zum Scheitern dieses Vorhabens - dennoch wirkte er zufrieden.
München - Deutschlandweit die Fünf-Prozent-Hürde knacken und mit den Freien Wählern in den Bundestag einziehen - das war das Wahlziel von Parteichef Hubert Aiwanger für die Bundestagswahl 2021. Doch von diesem Traum muss er sich nun vorerst verabschieden. „Momentan sieht es so aus, als würde es nicht reichen“, sagte Aiwanger am Sonntag im Interview mit dem BR. Ersten Hochrechnungen zufolge konnten die Freien Wählern zwar deutlich an Wählerstimmen hinzugewinnen - die Fünf-Prozent-Hürde für den Bundestag konnten sie damit jedoch nicht erreichen. Auch sieht es nicht so aus, als ob die Freien Wähler drei Direktmandate holen würden - dies wäre die einzige Möglichkeit, die Fünf-Prozent-Hürde zu umgehen.
Bundestagswahl 2021: Freie Wähler verfehlen Wahlziel - Aiwanger äußert sich
Unzufrieden ist Aiwanger mit dem Ergebnis jedoch trotzdem nicht. „Mit diesen 2 Prozent im Bund und 6 Prozent in Bayern haben wir ein Signal gesetzt.“ Nach einer Verdopplung der Stimmanteile müsse man jetzt Aufbauarbeit leisten. Ziel sei es, dass zu den drei Landesparlamenten, in denen die Freien Wähler bereits vertreten sind, weitere hinzukommen. Zudem blickte Aiwanger bereits optimistisch auf die Landtagswahlen 2023 in Bayern. Auch Freie-Wähler-Fraktionschef im bayerischen Landtag, Florian Streibl, hält die drei hinzugewonnen Prozentpunkte in Bayern für eine gute Ausgangslage für die kommenden Landtagswahlen.
Bundestagswahl 2021 in Bayern: Aiwanger dennoch zufrieden mit Freie-Wähler-Ergebnis
Gründe für das Verfehlen seines Wahlziels sieht Aiwanger vor allem in der Zuspitzung des Wahlkampfs zwischen Armin Laschet* von der CDU* und Olaf Scholz von der SPD*. Zudem hätte die Kampagne der CSU, Stimmen für die Freien Wähler seien „verschenkt“, der Partei womöglich geschadet.
Aiwanger selbst hatte am Nachmittag mit der Veröffentlichung erster Wahlprognosen einen kleinen Skandal produziert. Er hatte die Ergebnisse eines Meinungsforschungsinstituts auf seinem Twitter-Account öffentlich gemacht. Dies gilt als Gesetzesverstoß, wie es im Bundeswahlgesetz* heißt.
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