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Wer jetzt als genesen oder geimpft gilt - Eine Übersicht über die neuesten Corona-Verordnungen

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Von: Leyla Yildiz

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In Bayern sind neue Regeln in Kraft getreten, die Genesenen und Geimpften jetzt mehr Freiheiten geben. Doch wer gehört nun zu den Gruppen? Wir klären auf.

München - Seit dem gestrigen Donnerstag (6. Mai) gelten im gesamten Freistaat Bayern wieder mehrere, neue Lockerungen - zumindest für die, die entweder geimpft sind oder von einer Corona*-Erkrankungen genesen sind. Diese Menschen dürfen laut den aktuellen Regeln beispielsweise zum Einkaufen oder in den Tierpark gehen, ohne einen negativen Corona-Test vorlegen zu müssen. Doch ab wann gilt man nun als genesen und wann als geimpft bzw. getestet? Wir geben Ihnen einen Überblick:

Corona in Bayern: Wann gilt man als genesen, geimpft oder getestet?

Coronavirus in Bayern: Diese Lockerungen gelten ab jetzt

Die Erleichterungen gelten wie oben erwähnt für die Gruppe der Genesenen und Geimpften. Konkret heißt das, dass für sie die Ausgangssperren in der Nacht wegfallen. Bei den Kontaktbeschränkungen werden diese Personen nicht mehr mitgezählt. Zusätzlich sind geimpfte oder genesene Reisende bei der Einreise nach Bayern nicht mehr quarantänepflichtig. Was für Regelungen jedoch in dem jeweiligen Urlaubsland gelten, muss vorab geklärt werden.

Doch auch für Genesene und Geimpfte gilt es noch einiges zu beachten: Bei Besuchen in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen muss nach wie vor ein negativer maximal 48-Stunden alter PCR- oder Antigentest vorliegen. Weiterhin müssen die beiden Personengruppen überall dort Maske tragen, wo die Pflicht besteht. Die Abstandsregel fällt ebenfalls nicht weg. (ly) *Merkur.de/bayern ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA

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