Wer jetzt als genesen oder geimpft gilt - Eine Übersicht über die neuesten Corona-Verordnungen
In Bayern sind neue Regeln in Kraft getreten, die Genesenen und Geimpften jetzt mehr Freiheiten geben. Doch wer gehört nun zu den Gruppen? Wir klären auf.
München - Seit dem gestrigen Donnerstag (6. Mai) gelten im gesamten Freistaat Bayern wieder mehrere, neue Lockerungen - zumindest für die, die entweder geimpft sind oder von einer Corona*-Erkrankungen genesen sind. Diese Menschen dürfen laut den aktuellen Regeln beispielsweise zum Einkaufen oder in den Tierpark gehen, ohne einen negativen Corona-Test vorlegen zu müssen. Doch ab wann gilt man nun als genesen und wann als geimpft bzw. getestet? Wir geben Ihnen einen Überblick:
Corona in Bayern: Wann gilt man als genesen, geimpft oder getestet?
- Genesen: Laut der bayerischen Infektionsschutzverordnung gilt ein Mensch als genesen, wenn er einen positiven PCR-Test vorlegen kann, der mindestens 28 Tage alt ist, aber nicht weiter zurückliegt als sechs Monate. Das Ergebnis gilt es also gut aufzubewahren. Es kann in digitaler oder in Papierform vorgezeigt werden. Der Genesenen-Nachweis ist jedoch nur mit PCR-Test und nicht mit Schnell- bzw. Antikörpertest gültig.
- Geimpft: Alle Menschen, die mit einem in der EU zugelassenen Corona-Impfstoff wie Biontech*, Moderna*, Astrazeneca* oder Johnson&Johnson* (bei J&J nur einmal) zum zweiten Mal geimpft sind, gelten 14 Tage nach der Gabe des Vakzins als vollständig geimpft. Auch Personen die vor mehr als sechs Monaten eine Covid-Infektion hatten und einmal geimpft wurden, gelten 15 Tage nach der Impfung als vollständig geimpft. Wichtig ist, einen Impfnachweis dabei zu haben - egal ob nun in Form des Papier-Impfpasses oder als digitale Variante wie im Landkreis Ebersberg*.
- Getestet: Für den Besuch in beispielsweise Tierparks, Geschäften außerhalb des täglichen Bedarfs oder im Biergarten muss ein negativer Corona-Test* vorliegen. Das gilt für alle Menschen, die nicht zu den oben genannten Gruppen gehören. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein und muss von einer offiziellen Teststation kommen. Das Ergebnis muss dem Getesteten in digitaler oder schriftlicher Form vorliegen. Bei der Vorlage gilt es seinen Ausweis mit vorzuzeigen.
Coronavirus in Bayern: Diese Lockerungen gelten ab jetzt
Die Erleichterungen gelten wie oben erwähnt für die Gruppe der Genesenen und Geimpften. Konkret heißt das, dass für sie die Ausgangssperren in der Nacht wegfallen. Bei den Kontaktbeschränkungen werden diese Personen nicht mehr mitgezählt. Zusätzlich sind geimpfte oder genesene Reisende bei der Einreise nach Bayern nicht mehr quarantänepflichtig. Was für Regelungen jedoch in dem jeweiligen Urlaubsland gelten, muss vorab geklärt werden.
Doch auch für Genesene und Geimpfte gilt es noch einiges zu beachten: Bei Besuchen in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen muss nach wie vor ein negativer maximal 48-Stunden alter PCR- oder Antigentest vorliegen. Weiterhin müssen die beiden Personengruppen überall dort Maske tragen, wo die Pflicht besteht. Die Abstandsregel fällt ebenfalls nicht weg. (ly) *Merkur.de/bayern ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA
Übrigens: Die wichtigsten Geschichten aus dem Freistaat gibt‘s jetzt auch in unserem brandneuen, regelmäßigen Bayern-Newsletter.