Wie es nun rechtlich weitergeht, ist unklar. Unwirksam ist zunächst nur die beklagte Ausgangsbeschränkung. Die später noch monatelang währenden nächtlichen Beschränkungen sind im Beschluss nicht genannt. In Baden-Württemberg hatte der dortige Verwaltungsgerichtshof die landesweite nächtliche Ausgangssperre im Februar 2021* gekippt. Geklärt werden muss auch noch, ob Bußgelder zurückgezahlt werden müssen, die sich auf diesen Passus in Bayern bezogen haben. (cd) *Merkur.de/bayern ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA