„Nicht zu Ende gedacht“: Bayern kritisiert geplantes Corona-Infektionsschutzgesetz
Das geplante Corona-Infektionsschutzgesetz lässt viele Fragen offen, wie Söder-Minister Klaus Holetschek findet. Er übt Kritik am Bund.
München - Klaus Holetschek (CSU) sieht noch viele offene Fragen beim geplanten neuen Infektionsschutzgesetz. Es sei wie „so oft“ bei einem Bundesgesetz, „es kommt ein Gesetz und es wird nicht zu Ende gedacht“, kritisierte Bayerns Gesundheitsminister am Donnerstag (4. August) im ARD-„Morgenmagazin“. „Welche Parameter gelten wann? Wie funktionieren Kontrollen, zum Beispiel, wenn die FFP2-Maske nicht gilt?“ nannte er als Beispiele.
Corona-Infektionsschutzgesetz: Kritik aus Bayern
Zum Schutz vor einer neuen Coronawelle soll nach Plänen der Bundesregierung in Geschäften und Behörden von Oktober an wieder Maskenpflicht möglich sein. Die Entscheidung darüber sollen die Bundesländer selbst treffen. Holetschek verlangte nun einheitlichere Kriterien. „Wir wollen alle keinen Lockdown, und wir wollen keine Schulschließungen mehr.“
Er hätte sich aber gewünscht, dass das Paket insgesamt angeschaut werde. Außerdem müsse die einrichtungsbezogene Impfpflicht ausgesetzt werden.

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Neues Infektionsschutzgesetz vom 1. Oktober bis 7. April
Die neuen Regelungen sollen nach den bisherigen Plänen vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gelten. Als nächstes wird sich das Bundeskabinett mit den Vorschlägen der zuständigen Minister befassen. Dann ist der Bundestag am Zug. Doch schon jetzt steht fest: Die Regelungen an Schulen ändern sich nochmal. (kam/dpa)
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