Bayerns Corona-Lockerungen gelten seit Freitag - RKI-Daten wohl nur begrenzt aussagekräftig
Seit Freitag gelten in Bayern neue Corona-Regeln. Die Inzidenz bleibt weiter hoch, verändert sich aber kaum. Alle News im Ticker.
- Corona*: Bayerns Wirte dürfen sich zwischen 3G und 2G Plus entscheiden (siehe Erstmeldung).
- Die aktuellen Corona-Regeln im Überblick.*
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Update vom 5. März, 9.38 Uhr: Mit knapp 32.200 Neuinfektionen hat sich die Corona-Inzidenz in Bayern kaum verändert. Das Robert-Koch-Institut gab den Wert am Samstag mit 1550,7 an (Stand 3.33 Uhr) - nach 1581 am Freitag und 1708,2 am Samstag vor einer Woche. Die Zahl der Todesfälle in Zusammenhang mit dem Virus erhöhte sich um 53 auf 21.572.
Corona: Die bayernweit höchsten Inzidenzen
- Landkreis Regen: 2769,3
- Landkreis Garmisch-Partenkirchen: 2498,9
Corona in Bayern: Viele Fälle wohl nicht in RKI-Daten erfasst
Die Aussagekraft der Daten gilt weiter als begrenzt. Experten gehen davon aus, dass viele Fälle nicht in den RKI-Daten erfasst werden. Testkapazitäten und Gesundheitsämter sind vielerorts am Limit, Kontakte werden nur noch eingeschränkt nachverfolgt. Zudem dürften zunehmend Menschen ihre Infektion nicht mehr mit einem PCR-Test bestätigen lassen - in solchen Fällen fließt die Infektion nicht in die offizielle Statistik ein.
Auf den Intensivstationen im Freistaat lagen am Samstag (Stand: 9.05 Uhr) 364 Corona-Patienten. 160 von ihnen mussten invasiv beatmet werden.
Sieben-Tage-Inzidenz in Bayern steigt leicht
Update vom 4. März, 14.10 Uhr: Die Sieben-Tage-Inzidenz in Bayern ist am Freitag verglichen zum Vortag wieder leicht gestiegen. Das Robert Koch-Institut (RKI) gab den Wert mit 1.581 an. Am Vortag lag er bei 1.567. Die bundesweite Inzidenz stieg ebenfalls leicht: von 1.174 auf 1.196. Die höchste Sieben-Tage-Inzidenz im Freistaat zeigte am Freitag der Landkreis Regen mit 2812; die niedrigste wies mit 636 der mittelfränkische Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim auf.
Experten gehen von einer hohen Zahl an Fällen aus, die in den RKI-Daten nicht erfasst sind. Ein Grund sind die begrenzten Kapazitäten etwa von Gesundheitsämtern - oft werden Kontakte nur noch eingeschränkt nachverfolgt. Zudem gibt es nach Einschätzung des Laborverbands ALM inzwischen eine größere Zahl von Menschen, deren Infektion nicht mehr über einen PCR-Test bestätigt wird. Diese Infektionen fließen dann nicht in die offizielle Statistik ein.
Erstmeldung vom 3. März: München - In Bayern darf ab Freitag die gesamte Gastronomie alternativ zur 3G-Regel die 2G-plus-Regel für ihre Gäste anwenden. Diese zusätzliche Möglichkeit sei den erst am Dienstag vom Kabinett beschlossenen Vorschriften am Mittwoch noch hinzugefügt worden, wie die Staatskanzlei am Donnerstagabend mitteilte.
Corona-Regeln in Bayern: Wirte dürfen 3G- oder 2G-plus-Regeln anwenden
Nach der 3G-Regel dürfen Geimpfte, Genesene und auch negativ auf Corona Getestete Hotels, Restaurants, Bars und Kneipen besuchen. Sie müssen aber eine Schutzmaske tragen. Die Wirte können sich allerdings auch dafür entscheiden, nur Gäste einzulassen, die geimpft oder genesen sind und zudem einen negativen Corona-Test* vorweisen oder eine Auffrischungsimpfung* erhalten haben. Dafür fällt dann die Maskenpflicht* weg.
Staatsminister Florian Herrmann (CSU) sagte: „Freiwilliges 2G plus schafft zusätzliche Flexibilität in der Gastronomie und setzt zugleich einen wichtigen Anreiz für das Impfen.“ Die Wirte könnten auch bei der 3G-Regel bleiben - dann jedoch mit Maske und ohne laute Musik und Tanz.
Corona-Regeln: Omikron-Verfügungen zu längerer Arbeitszeit frühzeitig aufgehoben
Außerdem teilte das Bayerische Arbeitsministerium bereits am Mittwoch mit: Bayerische Arbeitnehmer in der sogenannten kritischen Infrastruktur müssen wegen der Corona-Situation verhängte längere Arbeitszeiten nicht mehr hinnehmen. Die entsprechenden Allgemeinverfügungen würden in allen Regierungsbezirken mit Wirkung zum Donnerstag aufgehoben.
Die Regelung war im Januar erlassen worden. Damals wurde befürchtet, massenhafte Krankmeldungen wegen Infektionen mit der hochansteckenden Omikron-Variante des Coronavirus könnten wichtige Bereiche lahmlegen. An Werktagen konnten betroffene Arbeitgeber damit bis zu zwölf Stunden Arbeitszeit anordnen, die Wochenarbeitszeit sollte 60 Stunden nicht überschreiten. Die Regelung sollten eigentlich erst am 19. März auslaufen.
Verdi feiert Omikron-Entscheidung zu längerer Arbeitszeit - Klage erfolgreich
Die Gewerkschaft Verdi begrüßte die Entscheidung und verbuchte sie als eigenen Erfolg. Denn: Sie war in Oberfranken erfolgreich gerichtlich gegen die Regelung vorgegangen. Mitte Februar gab das Verwaltungsgericht Bayreuth Eilanträgen statt, wonach die Regelung für die Antragsteller - die Gewerkschaft und eine Privatperson - vorläufig außer Vollzug gesetzt wurde. Verdi bezeichnete das als „Musterklage“ und forderte auch die anderen Regierungsbezirke auf, ihre gleichlautenden Allgemeinverfügungen zurückzunehmen.
Das Arbeitsministerium teilte dagegen mit, die „erfreuliche Entwicklung der Pandemielage und der Rückgang der Infektionszahlen“ hätten den Bedarf nach flexibler Arbeitszeit entfallen lassen. Ein Widerruf der Allgemeinverfügungen sei ausdrücklich vorbehalten gewesen. Verdi-Landesbezirksleiterin Luise Klemens sagte: „Wir hoffen, damit nicht nur für diesmal ein solches Vorhaben abgewendet zu haben, sondern die Staatsregierung damit auch dazu zu bewegen, von solchen Sonderbelastungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Zukunft grundsätzlich die Finger zu lassen.“ (kam/dpa) *Merkur.de/bayern ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA