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Das sind die Ergebnisse des Corona-Gipfels: Sonderregeln für Corona-Hotspots - das gilt in Bayern. Ein Überblick

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Von: Franziska Konrad

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Seit November befindet sich Bayern im Corona-Lockdown. Dieser wurde jetzt auf dem jüngsten Corona-Gipfel noch einmal bis zum 1. Januar verlängert und verschärft. Ein Überblick.

München - Mit wie vielen Personen kann die Familie zusammen Weihnachten feiern? Mit wem darf man sich über die Feiertage überhaupt treffen? Und wie sieht es mit Silvester aus? Fragen, die die Menschen in Bayern derzeit beschäftigen. Bei einem Gipfel der Länderchefs mit Angela Merkel am Mittwoch wurden darauf verbindliche Antwort gefunden. Damit steht fest, wie es bis zum nächsten Jahr weitergeht. Einzelheiten zu Weihnachten, Silvester und Terminen in Bayern im Überblick.

Corona in Bayern: Start der Weihnachtsferien vorverlegt

In einem Punkt war Bayern vor der großen Konferenz von Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin schon vorgeprescht: Wegen der Corona-Pandemie wird im Freistaat der Start der Weihnachtsferien vorverlegt. Anstatt Mittwoch, 23. Dezember, ist der letzte Schultag vor Weihnachten jetzt schon am Freitag, 18. Dezember. Das verkündete Ministerpräsident Markus Söder (CSU) vor der großen Runde.

Sinn und Zweck dieser Entscheidung: So soll der Abstand zwischen Unterricht und Weihnachten vergrößert werden, wie Söder erklärte. „Damit verbessern wir die Möglichkeiten, dass die Familien in Bayern das wichtigste Fest des Jahres gesund und unbeschwerter feiern können.“ Durch die Zeitspanne von fast einer Woche zwischen Schulunterricht und Weihnachten werde das Corona-Infektionsrisiko „erheblich gesenkt“, argumentierte Söder.

Weihnachten in Bayern: Corona-Sonderregelungen sollen für Feiertage im Dezember gelten

Der seit November geltende Corona-Lockdown wird in Bayern zwar verlängert, doch über Weihnachten und Silverster - vom 23. Dezember bis zum 1. Januar - gelten Sonderregelungen. Treffen von bis zu zehn Personen aus mehreren Haushalten sollen in dieser Zeit erlaubt sein. Kinder bis 14 Jahren sind bei der Personenanzahl ausgenommen. Eine entsprechende Beschlussvorlage hervor, auf die sich die Ministerpräsidenten am Montagabend verständigten, wurde so auch auf dem Corona-Gipfel beschlossen.

Für die Zeit nach den Weihnachtsfeiertagen wird eine mehrtägige Selbstquarantäne empfohlen. Ebenso sollen mit den Kirchen Vereinbarungen für die anstehenden Feierlichkeiten getroffen werden. Hier soll als Leitlinie gelten, dass große Gottesdienste zu vermeiden sind.

Corona in Bayern: Nach Weihnachten und Silvester wird Selbstquarantäne empfohlen

Auch für Silvester sind klare Regeln vorgesehen: Gemeinsame Silvesterfeiern mit zehn Menschen aus mehr als zwei Haushalten wurden erlaubt. Auf große Partys soll aber verzichtet werden, so Söder nach der Konferenz.

In Sachen Feuerwerk wird es keine generellen Verbote geben. Nur allein die Böllerei habe erst einmal keine pandemische Auswirkung, so Ministerpräsident Markus Söder nach dem Corona-Gipfel. Um größere Gruppenbildungen zu vermeiden, sind jedoch auf belebten Plätzen und Straßen Feuerwerkskörper nicht erlaubt.

Bayern: Klare Corona-Regeln für Silvester vorgesehen

Außerhalb der Feiertage gilt für private Zusammenkünfte eine Beschränkung von fünf Menschen aus zwei Haushalten. Dass jede Person in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen hat, wurde ebenfalls festgelegt. All diese Maßnahmen gelten zunächst bis zum 20. Dezember. Bis zum 15. Dezember wollen sich Bund und Länder der Vorlage zufolge über das dann weitere Vorgehen verständigen.

Hinsichtlich der Corona-Inzidenz gibt es ebenso strikte Regeln: Sinkt diese auf wesentlich weniger als 50 Neuinfektionen pro Woche auf 100.000 Einwohner, dürfen Bayern und die anderen Länder eigenständig über Lockerungen bestimmen. Nach dem 20. Dezember sollen die Maßnahmen im Zweiwochenrhythmus verlängert werden, falls sich die Lage nicht bessert. Bereits zuvor durften die Bundesländer Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern die Corona-Regeln lockern, da die beiden Länder bereits unter einem Wert von 50 liegen.

Einen kleinen Sonderweg bei der Corona-Inzidenz geht Bayern dann aber doch. Markus Söder erklärte am Donnerstag (26. November), dass es jetzt eine weitere Maßnahmen-Grenze geben wird: den Hotspot 300. Ab einer Inzidenz von 300 oder mehr dürfen und sollten die bestehenden Regeln im betreffenden Landkreis oder Stadt noch einmal verschärft werden. Es drohen Ausgangsbeschränkungen. Auch Schulen und Kitas könnten dann komplett geschlossen werden. Bei einem Inzidenzwert von 200 plus sollen Musik- und Fahrschulen geschlossen werden. Märkten sollen nur stattfinden dürfen, wenn dort Lebensmittel verkauft werden.

Corona-Inzidenz: Bayern soll eigenständig über Lockerungen bestimmen

Bei einer Inzidenz über 50 herrscht ab der siebten Klassenstufe auch im Unterricht Maskenpflicht. Infektionsfreie Schulen können davon ausgenommen werden. In Corona-Hotspots - also ab einen Inzidenzwert von 200 und mehr Fällen - sollen Klassen ab der 8. Jahrgangsstufe auf Teil- bzw. Hybridunterricht umgestellt werden. Zudem ist eine neue Teststrategie geplant: Bei einem Infektionsfall in einer Klasse sollen Schüler und Lehrer für fünf Tage in Quarantäne geschickt werden und dann Schnelltests machen. Die Tests soll der Bund Bayern und den anderen Ländern zur Verfügung stellen.

Durch die Verlängerung des Corona-Lockdowns, bleiben Hotels, Restaurants oder Fitnessstudios bis zum 20. Dezember geschlossen. Die Bürger sollen weiter möglichst zu Hause bleiben, im Homeoffice arbeiten und auf Reisen und Ausflüge verzichten. Söder ging noch einmal speziell auf den Skiurlaub ein. Er wolle auch nicht den Spaß und die Freude am Skifahren verderben - aber er könne sich etwa das massenhafte Anstehen an Liften und Gondeln eben nicht vorstellen. Die Bundesregierung will bei den europäischen Nachbarn erreichen, das der Skitourismus bis zum 10. Januar verboten wird. Wer davor trotzdem in ein Nachbarland zum Skifahren reist, muss selbst bei einem Tagesausflug mit einer Quarantäne von zehn Tagen rechnen. Ausgenommen davon sind Reisen ins Ausland unter 24 Stunden, wenn ein triftiger Grund wie ein Arztbesuch vorliegt.

Neue Bestimmungen für den Einzelhandel und Seniorenheime

Im Handel gilt künftig auch vor den Läden und auf Parkplätzen Maskenpflicht. Bei Ladenflächen bis 800 Quadratmeter soll je zehn Quadratmeter ein Kunde zulässig sein, ab 800 Quadratmetern dann ein Kunde je 20 Quadratmeter. In einem Discounter mit der üblichen Größe von 1000 Quadratmetern wären dann gleichzeitig maximal 90 Kunden zulässig. Die Händler müssen dafür sorgen, dass die Kundenströme geordnet fließen.

Auch in den Senioren- und Pflegeheimen gibt es Änderungen. Ab 1. Dezember sollen je Pflegebedürftigem 30 Schnelltests pro Monat möglich sein. Bisher standen 20 Tests pro Bewohner im Monat zur Verfügung.

Vor Corona-Gipfel: Söder droht mit schärferen Regeln im Alleingang

Doch Ministerpräsident Söder kündigte bereits an: Sein Ziel für den Corona-Lockdown sei Verlängern und Verschärfen. Er hoffe, so Söder wörtlich, dass das aktuelle Maßnahmenpapier der Länder in der Konferenz nochmals verschärft werde. Notfalls würde Bayern sonst im Alleingang schärfere Regeln einführen. Am Donnerstag wird sich Söder mit seinem Kabinett treffen und die Ergebnisse des Gipfels besprechen. Spätestens dann wird sich zeigen, ob Bayern von den bundesweiten Beschlüssen abweicht.

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