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Fall Gsell: Kein neuer Prozess gegen damals Mitangeklagten

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Der Tod des Nürnberger Promi-Arztes Franz Gsell sorgt noch immer für Verhandlungen. Gegen einen damals Mitangeklagten gibt es keinen neuen Prozess. Wie es im Fall der Witwe weitergeht, ist dagegen noch offen.

Nürnberg/Regensburg - Im Fall des gewaltsamen Todes des Nürnberger Schönheitschirurgen Franz Gsell wird es keinen neuen Prozess gegen einen damals mitangeklagten Ex-Staatsanwalt geben. Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg bestätigte nun eine Entscheidung des Landgerichts in Regensburg. Wie ein Justizsprecher am Donnerstag in Nürnberg mitteilte, verlangt das Gesetz für eine Wiederaufnahme neue Tatsachen, mit denen ein Freispruch des Verurteilten begründet werden könnte. Es gebe aber viele Gesichtspunkte, die gegen einen Freispruch sprechen.

Versuchter Versicherungsbetrug

Der ehemalige Staatsanwalt und frühere Jugendfreund von Gsells Witwe Tatjana war 2004 zusammen mit ihr wegen versuchten Versicherungsbetrugs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die beiden wollten demnach zusammen mit einer Autoschieberbande die Luxus-Limousine des Arztes ins Ausland schaffen und dann die Versicherungssumme kassieren. Der Ex-Staatsanwalt legte darüber auch zunächst ein Geständnis ab, widerrief dieses dann aber schnell wieder. Seitdem streitet er die Vorwürfe ab.

Auch Tatjana Gsell hat ihr früheres Geständnis inzwischen widerrufen und vor dem Amtsgericht Fürth die Wiederaufnahme des Falls beantragt. Die Entscheidung darüber steht noch aus, wie ein Sprecher sagte.

Gsell wurde 2003 tödlich verletzt

Im Fall Gsell hatte es immer wieder spektakuläre Wendungen gegeben: Anfang 2003 hatten Räuber den damals 76 Jahre alten Promi-Arzt in seiner Nürnberger Villa überfallen und so schwer verletzt, dass er später starb. Zunächst hieß es, seine fast 45 Jahre jüngere Frau und deren Jugendfreund hätten Gsell die Autoschieber auf den Hals gehetzt. Erst 2014 wurden dann zwei Räuber als tatsächliche Täter verurteilt. In diesem Prozess widerriefen Tatjana Gsell und ein Autoschieber ihre früheren Geständnisse.

Vom OLG hieß es nun: Die Tatsache, dass zwei Männer wegen des Überfalls auf Gsell verurteilt wurden, schließe nicht aus, dass es in derselben Nacht noch eine weitere Tat - die versuchte Autoschieberei - gegeben habe, an welcher der Ex-Staatsanwalt beteiligt gewesen sei. Zahlreiche Telefonate und SMS zwischen Gsell, ihrem Jugendfreund und den Autoschiebern unmittelbar vor der Tat belasteten den Ex-Ankläger.

dpa

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