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In nur fünf Monaten: Mann begeht in Bayern 56 Straftaten

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Von: Adriano D'Adamo

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Ganze 56 Mal geriet die Polizei mit einem Mann aus dem Allgäu aneinander. Die Polizei nahm ihn deswegen in einen einmonatigen Sicherheitsgewahrsam. Der Wiederholungstäter legte dagegen Beschwerde ein.

Kaufbeuren – Ein Mann im Allgäu wurde zum Dauergast bei der Polizei. Er hatte im Raum Kaufbeuren unter anderem Hausfriedensbruch, Nötigung, Beleidigung und Sachbeschädigung begangen. Ganze 56 Mal war er zwischen Dezember 2022 und April 2023 mit der Polizei aneinander geraten. Die Polizei nahm ihn deswegen in Präventionsgewahrsam. Erfolglos legte er dagegen Beschwerde beim Bayerischen Obersten Landesgericht in München ein.

56 Mal löste ein Mann im Allgäu einen polizeilichen Einsatz aus (Symbolbild).
56 Mal löste ein Mann im Allgäu einen polizeilichen Einsatz aus (Symbolbild). © IMAGO/imageBROKER/Manfred Bail

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Sicherheitsgewahrsam für einen Monat: Wiederholungsgefahr ging vom Mann aus

Der Mann wurde für einen Monat in Sicherheitsgewahrsam genommen. Die Richter bestätigten, dass dieser Entschluss in diesem Fall zulässig war, erklärte ein Justizsprecher am Mittwoch (24. Mai). Die Polizei stellte fünf Messer bei dem Mann sicher. Sie hatte durch Hausverbote, Platzverweise und Gefährderansprachen versucht, die Lage zu beruhigen. Ebenfalls hatte die Polizei den Mann in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. „All dies konnte den Betroffenen aber nicht davon abhalten, weitere Straftaten zu begehen“, sagte ein Gerichtssprecher.

Das Oberste Landesgericht sah den Präventionsgewahrsam als eine unerlässliche Maßnahme an. Dieser ist für maximal einen Monat möglich, wenn eine erhebliche Ordnungswidrigkeit oder weitere Straftaten nicht verhindert werden können. Für das Gericht lag eine Wiederholungsgefahr vom Mann aufgrund der 56 polizeilichen Vorgänge auf der Hand.

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