Gericht entscheidet: Anwalt muss keine Robe tragen

Augsburg/München – Der Roben-Streit tobte durch mehrere Instanzen: Weil ein Rechtsanwalt bei einem Zivilprozess keine Amtstracht trug, schickte ihn der Amtsrichter nach Hause. Der Anwalt verklagte deshalb den Freistaat. Und gewann.
Als der Münchner Rechtsanwalt Norman Synek (48) vor einem Jahr zu einem Zivilprozess am Amtsgericht Augsburg fuhr, da stand er nach zwei Minuten wieder vor der Tür. Der Richter hatte die Verhandlung nach einem kurzen Wortgefecht abgebrochen und ihn wieder nach Hause geschickt – weil er keine Robe dabei hatte. Synek war es aus anderen Amtsgerichten gewohnt, dass man bei Zivilsachen keine Amtstracht trägt. Doch das interessierte den Richter nicht. Synek wollte den Rauswurf nicht auf sich sitzen lassen – und klagte nun bis zum Oberlandesgericht (OLG) München.
Der Anwalt erinnert sich mit Unbehagen an den 10. November vor einem Jahr. „Ich stand da, als ob ich der größte Depp wäre, als wir nach Hause geschickt wurden“, sagt er. Normalerweise würde einem in einem solchen Fall das Mandat gekündigt. Doch er hatte Glück: Sein Mandant hielt zu ihm. Synek kann das Verhalten des Amtsrichters nicht verstehen. Er sei schon ein Dutzend mal zu Verhandlungen in Augsburg gewesen – und die anderen Richter hätten nie eine Robe verlangt. Auch neulich im Amtsgericht Miesbach habe keiner der Anwälte den schwarzen Umhang getragen. „Ich weiß nicht“, fragt sich Synek, „hat dieser Richter einen Robenfetisch?“
"Ich trage sie dann, wenn ich muss"
Der Jurist ist kein Roben-Rebell, betont er. „Ich trage sie dann, wenn ich muss.“ Etwa am Landgericht oder Oberlandesgericht. So hatte er auch gestern seine Amtstracht vorschriftsmäßig angezogen. Bei Zivilsachen am Amtsgericht hält er sie aber rechtlich nicht für geboten. So stehe es auch in der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA).
Der Anwalt des beklagten Freistaats Bayern, Josef Zanker, war anderer Ansicht: „Es ist nach wie vor Gewohnheitsrecht in Gange. Es war und ist auch nach wie vor üblich, Robe zu tragen. Gerichte, an denen das nicht der Fall ist, sind die absolute Ausnahme.“ In Augsburg sei es jedenfalls absolut üblich. „Da ist eine Überzeugung da in der Justiz“, sagte der Zanker, der selbst aus Augsburg kommt. Auch das Landgericht Augsburg hatte so entscheiden.
Doch mit dieser Meinung biss er bei den Richtern des Oberlandesgerichts auf Granit. Historisch sei der Robenzwang nie kodifiziert worden, sondern Gewohnheitsrecht, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Steiner. Mittlerweile sei es so, dass die Anwaltschaft in Satzungen das Tragen der Berufstracht festlegen darf. Und das habe sie in der Berufsordnung getan: Vor den Zivilgerichten der Amtsgerichte müsse der Anwalt keine Robe tragen. Man könne nun lang über die Qualität der BORA diskutieren, sagte Steiner. „Aber fest steht, dass das Gewohnheitsrecht damit durchbrochen ist.“
Anwalt verzichtete auf das Geld
Wegen der Amtspflichtverletzung hatte Synek 770,50 Euro Schaden vom Freistaat eingefordert – wegen nutzlos aufgewendeter Fahrtkosten und Arbeitszeit. Theoretisch könne es eine Haftung geben, sagte der Vorsitzende. Dafür müsse aber auch noch ein Verschulden des Richters vorliegen, das heißt ein mindestens grob fahrlässiges Handeln. „Damit tun wir uns schwer.“
Doch das OLG musste auch gar nicht mehr über den Schadenersatz entscheiden. „Ich bin ja schon am Ziel“, sagte ein glücklicher Norman Synek, „es wurde festgestellt, dass die Entscheidung des Richters rechtswidrig war.“ Ob er das Geld noch kriege, sei für ihn zweitrangig. Deshalb nahm er die Berufung gegen das Landgerichtsurteil zurück und verzichtete auf das Geld. Denn jetzt hat er es schwarz auf weiß vom OLG: Der Augsburger Richter hat ihn zu Unrecht rausgeworfen.