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„Systemnutte“: Rentner wegen Kommentaren gegen Moderatorin verurteilt

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Der verurteilte Rentner aus Waging. © Kretzmer-Diepold

Traunstein - Ein 65-Jähriger aus Waging am See ist wegen Volksverhetzung und Beleidigung verurteilt worden. Die ZDF-Moderatorin Dunja Hayali hatte einen Strafantrag gestellt, nachdem sie von ihm im Internet massiv beschimpft worden war. Reue zeigte der Rentner vor Gericht nur begrenzt.

Für Dunja Hayali war es nicht das erste Mal, dass sie im Internet massiv beleidigt wurde. Immer wieder wird die ZDF-Journalistin, die unter anderem das Morgenmagazin moderiert, angegriffen und beschimpft. Immer wieder geht sie gegen Hasskommentare auf ihrer Facebook-Seite auch gerichtlich vor. Nun hatte sie einen Strafantrag gegen einen 65-Jährigen aus Waging am See (Kreis Traunstein) gestellt. Der Rentner hatte sie öffentlich als „elende, dreckige Systemnutte und Sklavenhalterin“ bezeichnet. Das hat ihn auf die Anklagebank des Amtsgerichts Traunstein geführt. Doch einsichtig zeigte er sich nur teilweise.

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Moderatorin Dunja Hayali stellte Strafanzeige © dpa

Die Beleidigungen gegen Hayali waren nicht der einzige Anklagepunkt. Ebenfalls bei Facebook hatte der Mann Flüchtlinge pauschal als „rapefugees“ bezeichnet, was soviel wie „Vergewaltigungsflüchtlinge“ bedeuten soll. Sachsens Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich hatte der Waginger als „eine vom Steuerzahler gemästete Schmarotzersau“ betitelt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Volksverhetzung und Beleidigung vor.

Dunja Hayali war vor Gericht nicht als Zeugin geladen. Eine Aussage war auch nicht nötig. Der Rentner, der sich vor Gericht selbst verteidigte, gab die Beleidigung der Moderatorin zu. „Die journalistischen Systemnutten des ÖR wie diese Dunja Hayali nutzen ihre Meinungsmacht in unfairer Art und Weise aus, um die deutschen Widerstandskämpfer gegen die eigene Versklavung nieder zu machen“, schrieb er unter anderem in einer Facebook-Gruppe. Auslöser für seinen Ärger war eine Talk-Show. Er war der Meinung, Dunja Hayali hätte die AfD-Chefin Frauke Petry dort damals unfair behandelt.

Angeklagter hält den Ausdruck „rapefugees“ nicht für volksverhetzend

In der inzwischen geschlossenen Facebook-Gruppe hatte er sich auch an Tillich gewandt: „Aber die Invasoren und rapefugees sind Menschen oder was, du Wichser?“. Ein anderer Facebook-Nutzer hatte darüber die Polizei informiert. Dass es sich dabei um Volksverhetzung handle, wollte er vor Gericht nicht einsehen. „Das war nur eine rhetorische Frage an Tillich“, argumentierte der 65-Jährige. „Und ich habe nur die Flüchtlinge gemeint, die deutsche Frauen vergewaltigen, nicht alle.“

Der Angeklagte berichtete von religiösen Zwängen und Kontrollzwängen in seiner Kindheit. Im sehr katholischen Elternhaus habe es Schläge gegeben. Deshalb habe er später auch sein Maschinenbaustudium abgebrochen und teils als Obdachloser gelebt. Die Zwangsneurosen hätten sein Leben weitgehend zerstört. Vorbestraft ist er bisher nicht.

Pauschale Hetze gegen Flüchtlinge

Ein Polizist berichtete, dass sich der Mann bei der Wohnungsdurchsuchung kooperativ verhalten habe. Sein Laptop wurde damals beschlagnahmt.

Der Mann habe pauschal gegen Flüchtlinge gehetzt, betonte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Insgesamt sei er aber kein gefährlicher Hetzer. Er plädierte für eine Geldstrafe von 2200 Euro. Auch der Richter Wolfgang Ott beurteilte die Ausbrüche des Rentners als Volksverhetzung und orientierte sich an dem Strafmaß der Staatsanwaltschaft. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, der Angeklagte kann noch Rechtsmittel einlegen. In seinem letzten Wort sagte er: „Ich werde in Zukunft vorsichtiger sein – mit vernünftigeren Kommentaren.“

Von M. Kretzmer-Diepold

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