Bus-Fahrgast stürzt nach Vollbremsung - war er selbst schuld? Urteil gefallen

Wer haftet, wenn ein Fahrgast in einem Linienbus stürzt und sich verletzt? In dieser Frage hat das Oberlandesgericht (OLG) München nun eine Entscheidung gefällt.
- Ein Mann stürzte bei einer Vollbremsung im Bus.
- Er verletzte sich.
- Jetzt hat das Oberlandesgericht ein Urteil gefällt.
Update vom 20. Dezember: Wenn ein Linienbus eine Vollbremsung hinlegt und ein Fahrgast sich verletzt, haftet das Busunternehmen mit - der Busfahrer aber nicht. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) in München am Freitag entschieden. Die Versicherung eines verletzten Fahrgastes hatte den Busfahrer und die städtische Verkehrsgesellschaft verklagt, nachdem der Fahrgast in einem Bus in Ingolstadt gestürzt war, als der Fahrer eine Vollbremsung machte.
Das Gericht legte eine „Haftungsquote“ von 20 Prozent fest. Rund 24 000 Euro soll das Unternehmen nun an die Versicherung zahlen. Die Klage gegen den Busfahrer wertete das Gericht als „insgesamt unbegründet“.
Die Versicherung hatte behauptet, der Fahrer hätte vorsichtiger fahren müssen. Die Gegenseite gab an, der Fahrgast habe sich nicht richtig festgehalten. Das hat er laut Gericht wohl nicht getan, weil er gerade seine Fahrkarte entwertete. Er habe mit dem Rücken zur Fahrtrichtung vor dem Entwerter gestanden. „Diese Position entgegen der Fahrtrichtung kann ihm aber als solche nicht angelastet werden, da die Vorrichtung von der Beklagten (...) so angebracht wurde“, hieß es in dem Urteil. Das sei ein Grund dafür, dass das Busunternehmen mithafte.
Das Landgericht Ingolstadt hatte die Klage in erster Instanz komplett abgewiesen, dagegen legte die Versicherung als Klägerin Rechtsmittel ein - mit Erfolg. Die Revision gegen dieses Urteil ließ das OLG nicht zu.
Mann stürzt bei Vollbremsung in Bus: Fall vor Gericht
Ursprünglicher Artikel vom 22. Juni 2018
München - In dem Prozess geht es um einen Mann, der 2012 in einem Linienbus in Ingolstadt nach einer Vollbremsung schwer stürzte und sich die Schulter brach. Seine Berufgenossenschaft verklagte den Busfahrer und die Ingolstädter Verkehrsgesellschaft. Laut Vorschlag sollen die Beklagten 30 Prozent der Haftung übernehmen. Bis September soll eine Einigung vorliegen, andernfalls muss das OLG entscheiden.
Das Landgericht Ingolstadt hat die Klage 2017 abgelehnt, wogegen die Klägerin Berufung einlegte. Nach Überzeugung des Landgerichts war der Mann am Sturz selbst schuld - schließlich habe er sich zum Zeitpunkt der Vollbremsung nicht festgehalten. In einem Video aus dem Bus, das am Freitag in der Verhandlung abgespielt wurde, ist zu sehen, wie der Mann sich nach dem Entwerten seiner Fahrkarte in der Mitte des Busses locker gegen den Automaten lehnt mit Blick entgegen der Fahrtrichtung.
Als der Fahrer bremste, wurde der Mann „durch den ganzen Bus geschleudert“, wie der Vorsitzende Richter Franz Tischler sagte. Zuvor war ein laut Zeugenaussagen betrunkener Fußgänger vor den Bus gelaufen. In der Verhandlung in München ging es vor allem darum, dass sich die Angaben des Busfahrers teilweise widersprechen. So ist laut Richter noch nicht klar, ob die Vollbremsung vermeidbar gewesen war. Es sei fraglich, ob der Busfahrer vorher zu sehr beschleunigt hatte.
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dpa