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Intersexuelle klagt gegen Uniklinik - Beweisaufnahme geht weiter

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Michaela R. streitet vor Gericht um Schmerzensgeld. © picture alliance / dpa

Nürnberg - Im Prozess um die Schadenersatzforderung einer Intersexuellen gegen die Uniklinik Erlangen wird die Beweisaufnahme fortgesetzt - allerdings erst im Herbst.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth legte am Donnerstag als nächsten Verhandlungstag den 22. Oktober fest. Das Gericht wolle dann zwei weitere Zeugen anhören, sagte eine Gerichtssprecherin.

Die 40 Jahre alte Michaela R. wirft dem Universitätsklinikum und einem behandelnden Arzt vor, sie vor einer Hormontherapie und einer Operation nicht über die Tragweite und Folgen der Behandlung aufgeklärt zu haben. Durch die Hormonbehandlung vor rund 20 Jahren sei sie so schwer erkrankt, dass sie heute voll erwerbsunfähig sei. Außerdem hätten die Mediziner ihr verschwiegen, dass sie zwar äußerlich weibliche Geschlechtsorgane hatte, laut Chromosomensatz jedoch ein Mann ist.

Beim Prozessbeginn Ende Februar hatte ein Gutachter erläutert, heutzutage gehöre die Besprechung der Chromosomenanalyse dazu. Damals sei es jedoch üblich gewesen, die Patienten nicht über ihren Chromosomensatz aufzuklären. Vor 20 Jahren seien die Mediziner noch der Meinung gewesen, dass diese Information einen zu großen Schock für die Patienten bedeuten würde.

Die Klägerin verlangt 250 000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld sowie eine monatliche Rente von 1600 Euro.

dpa

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