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Kaufmann-Prozess wird nicht wieder aufgenommen

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Günther Kaufmann © dpa

Augsburg - Im spektakulären Fall um die Ermordung des Steuerberaters von Schauspieler Günther Kaufmann im Jahr 2001 wird es nicht zu einem neuen Verfahren kommen.

Das Landgericht Augsburg lehnte am Montag den Antrag eines Verurteilten ab, den Prozess neu aufzurollen. Der Anwalt des Verurteilten hatte neue Angaben geltend gemacht, wonach sein Mandant unschuldig sein soll. Demnach soll das Opfer noch gelebt haben, als der Haupttäter das Haus verlassen hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte die Wiederaufnahme des Verfahrens bereits vor der Gerichtsentscheidung abgelehnt.

Der Schauspieler Günther Kaufmann war 2002 zu 15 Jahren Haft verurteilt worden, weil er damals gestanden hatte, seinen Steuerberater getötet zu haben. Später waren drei andere Verdächtige für die Tat aufgetaucht. Kaufmann hatte daraufhin sein Geständnis widerrufen und war 2005 in Augsburg freigesprochen worden. Die mutmaßlichen Täter waren wegen Raubes mit Todesfolge zu Haftstrafen zwischen zehneinhalb und 14 Jahren verurteilt worden. Eine Revision des Verurteilten, der jetzt die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt hat, war erfolglos geblieben.

dpa

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