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Mehrere Familien der „Zwölf Stämme“ fliehen

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Donauwörth - Im September gingen die Behörden massiv gegen die Sekte „Zwölf Stämme“ vor - 40 Kinder kamen in Heime und Pflegefamilien. Nachdem einige Jugendliche wieder zu ihren Eltern zurückdurften, sind die Familien nun anscheinend nach Österreich umgezogen.

Nach dem Polizeieinsatz bei der umstrittenen Sekte „Zwölf Stämme“ in Schwaben und Mittelfranken sollen mehrere Eltern mit ihren Kindern Deutschland verlassen haben. Fünf Jugendliche aus der Glaubensgemeinschaft in Klosterzimmern bei Deiningen seien nach Österreich abgemeldet worden, teilte das Landratsamt Donau-Ries am Mittwoch in Donauwörth mit. Die deutschen Behörden hätten keinerlei Kontakt mehr zu den Familien. Zwei weitere Mädchen seien aus Heimen geflüchtet. Ob sie wieder bei ihren Familien sind, sei nicht bekannt.

Im vergangenen September hatte die Polizei wegen Prügelvorwürfen rund 40 Kinder aus den Gemeinschaften der „Zwölf Stämme“ im Deiningen und in Wörnitz geholt. Seitdem gab es zahlreiche Verfahren bei den Familiengerichten in Nördlingen und Ansbach; viele Eltern wehrten sich gegen die Unterbringung ihrer Kinder in Pflegefamilien und Heimen. Einige Kinder durften daraufhin zurück.

Die „Zwölf Stämme“ sorgen seit Jahren für Schlagzeilen, nicht nur weil sie ihre Kinder züchtigen sollen. Eltern der Sekte hatten sich auch geweigert, ihre Mädchen und Buben in staatliche Schulen zu schicken. Mehrere Jahre lang wurde der Sekte vom bayerischen Kulturministerium der Betrieb einer eigenen Schule gestattet, mittlerweile gibt es diese Erlaubnis nicht mehr.

Von dem Umzug der fünf Jugendlichen nach Österreich wurde das Kreisjugendamt Ende April informiert. Die Behörde habe vergeblich versucht, per Telefon und Internet Kontakt zu den Eltern aufzunehmen. „Es wurden dem Landratsamt keine Adressen benannt, so dass nicht bekannt ist, ob und gegebenenfalls wo sich die Kinder derzeit in Österreich aufhalten“, hieß es in einer Erklärung des Amtes.

Bei zwei der Jugendlichen wäre die Behörde noch für die schulischen Angelegenheiten zuständig, die Eltern haben allerdings das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Bei zwei Kindern war der Sorgerechtsentzug vom Gericht komplett aufgehoben worden, die Eltern sollten dem Jugendamt einen Schulbesuch jedoch nachweisen. Bei einem 15-Jährigen hatte die Behörde gar keine Zuständigkeit mehr.

dpa

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