Urteil: NPD-Plakat ist keine Volksverhetzung - aber diskriminierend

Ein NPD-Plakat sorgte in Ingolstadt für Ärger. Nun hat das Verwaltungsgericht in München entschieden: Es ist keine Volksverhetzung.
München - Das Verwaltungsgericht München hat am Donnerstag entschieden: Ein Wahlkampfplakat der NPD ist keine Volksverhetzung. Auf dem Plakat stand der Spruch „Geld für die Oma statt für Sinti und Roma“.
NPD-Schild: Zentralrat Deutscher Sinti und Roma klagte
Der Richter erklärte, die Darstellung habe zwar einen diskriminierenden Charakter, überschreite aber nicht die Grenze zur Strafbarkeit. Im Prozess hatte der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma gegen die Stadt Ingolstadt geklagt.
Ingolstadt: Während des Bundestagswahlkampfs 2017 hingen die NPD-Plakate
Während des Bundestagswahlkampfs 2017 hatte der Verband die Stadtverwaltung von Ingolstadt aufgefordert, die dortigen NPD-Plakate mit dem Spruch zu entfernen. Die Kommune sah dafür keine Rechtsgrundlage und verwies auf die Meinungsfreiheit.

Bereits 2017 scheiterte der Zentralrat mit einem Eilverfahren. Diese Entscheidung bestätigte das Gericht nun.
Urteil: „Wir hätten das Plakat gerne runtergeholt, aber wir durften nicht“
Zur Verhandlung erschienen weder Vertreter des Zentralrats noch der NPD. Der Rechtsdirektor der Stadt Ingolstadt betonte im Verfahren, es handele sich bei der Wahlwerbung um eine „geschmacklose Darstellung“. „Wir hätten das Plakat gerne runtergeholt, aber wir durften nicht“, sagte er.
Solange der Inhalt nicht strafbar sei, hätten die Kommunen wenig bis gar keinen Handlungsspielraum, befand auch das Gericht. Es bräuchte eine Gesetzesänderung, damit man Plakate wie das der NPD verbieten könne, sagte der Richter am Ende der Verhandlung.
Nach der Kür eines NPD-Funktionärs zum Ortsvorsteher in einer hessischen Gemeinde schlagen die Wellen hoch. Nun soll der Mann wieder abgewählt werden. Offen ist, wann das passieren soll.