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Burkini-Verbot in bayerischem Hallenbad

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Zwei muslimische Schülerinnen im Burkini in einem Bad in Freiburg (Archivbild)
Zwei muslimische Schülerinnen im Burkini in einem Bad in Freiburg (Archivbild) © picture-alliance/ dpa

Neutraubling - Im Hallenbad von Neutraubling dürfen muslimische Frauen keinen Ganzkörperschwimmanzug tragen. Der Bürgermeister führt hygienische Gründe an. Es gab aber auch heftige Beschwerden.

Nach Angaben der Stadt Neutraubling hatten sich Badegäste beschwert, weil eine junge Araberin einen sogenannten Burkini am Frauenbadetag getragen hatte. Burkinis bedecken den ganzen Körper, nur Hände und Gesicht bleiben frei. Damit erfüllt der Badeanzug die Anforderungen der muslimischen Kleiderordnung. 

Die Proteste der Badegäste gegen die junge Muslimin sollen laut einer Augenzeugin "teilweise unter die Gürtellinie" gegangen sein, schreibt die "Mittelbayerische Zeitung". Die Frauen sahen sich offenbar in ihrem Badevergnügen beeinträchtigt.

Burkini am Frauenbadetag "nicht nachvollziehbar"

„Warum der Burkini als Ganzkörperbadeanzug ausgerechnet beim Frauenbadetag notwendig sein soll, ist für mich nicht nachvollziehbar“, pflichtet der Bürgermeister von Neutraubling, Heinz Kiechle (CSU) bei. Man dürfe sich zudem fragen, was der Burkini als eine Erfindung jüngster Zeit mit freier Religionsausübung zu tun habe. 

Kiechle stützt seine Entscheidung auf die Satzung für die Benutzung des Hallenbads, die aus hygienischen Gründen eine allgemein übliche Badekleidung - also Badehose, Badeanzug oder Bikini - fordert. Jetzt prangt ein Verbots-Schild für Burkinis im Eingangsbereich des Hallenbades.

Erstes Burkini-Verbot in Bayern

Der Integrationsbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, Martin Neumeyer (CSU), sagte am Donnerstag, dass es seines Erachtens der erste Fall eines Burkini-Verbotes in Bayern ist. Das Verbot in Neutraubling hält er für legitim: Der Träger des Schwimmbades stelle die Regeln für das Bad auf und dem hätten sich die Besucher unterzuordnen. Eine Ausgrenzung muslimischer Frauen sieht Neumeyer bei einem Burkini-Verbot nicht.

Kritik an dem Verbot kam von den Grünen, sie sehen die Religionsfreiheit verletzt. „Wir sehen nicht nur einen klaren Verstoß gegen dieses Grundrecht, sondern auch ein Zeichen gegen Mitmenschlichkeit und Toleranz", hieß es laut "Mittelbayerischer Zeitung". Der SPD-Kreisvorsitzende Rainer Hummel ist über das Burkini-Verbot ebenfalls nicht glücklich: "Das sollte immer das letzte Mittel sein".

Zu Burkinis hat es übrigens bereits eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gegeben. Eine muslimische Schülerin aus Frankfurt am Main hatte sich aus vom Schwimmunterricht befreien lassen wollen. Das gehe nicht, so das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im September 2013. Um ihren religiösen Bekleidungsvorschriften gerecht zu werden, könne sie einen Burkini tragen, so die Begründung damals.

mm/dpa

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