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Staatsanwaltschaft legt Berufung gegen „Drachenlord“-Urteil ein – „Höhere Freiheitsstrafe erforderlich“

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Von: Lara Listl

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Der bayerische YouTuber „Drachenlord“ steht erneut vor Gericht.
Im Nürnberger Strafjustizzentrum steht der bayerische YouTuber „Drachenlord“ jetzt erneut vor Gericht. © Daniel Karmann/dpa

Wegen gefährlicher Körperverletzung wurde der YouTuber „Drachenlord“ zu zwei Jahren Haft verurteilt. Gegen dieses Urteil hat die Staatsanwaltschaft jetzt Berufung eingelegt.

Nürnberg - Wegen gefährlicher Körperverletzung und weiterer Straftaten wurde der Youtuber „Drachenlord“ am Donnerstag vergangener Woche (21. Oktober) zu zwei Jahren Haft verurteilt*. Er hatte unter anderem Polizisten beleidigt, einen Mann mit einem Backstein beworfen und einem anderen Mann mit einer Taschenlampe auf die Stirn geschlagen.

Staatsanwaltschaft fordert höhere Strafe für YouTuber „Drachenlord“

Für diese Taten könnten dem 32-jährigen YouTuber aus Mittelfranken jetzt trotz des bereits ausgesprochenen Urteils noch mehr Jahre drohen: Denn die Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen die zweijährige Haftstrafe eingelegt: „Eine höhere Freiheitsstrafe ist in dem Fall erforderlich und angemessen“, so ein Sprecher der Anklagebehörde in Nürnberg* am Montag, 25. Oktober.

Prozess gegen YouTuber im Strafjustizzentrum Nürnberg

Schließlich war dies bereits das zweite Mal, dass sich „Drachenlord“ vor dem Amtsgericht in Neustadt an der Aisch* wegen Körperverletzung verantworten musste. Er war schon im September 2019 zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt worden. Damals wegen einer Pfefferspray-Attacke. Und noch während der Bewährungszeit hatte er neue Straftaten begonnen. Der zweite Prozess wurde aus Sicherheitsgründen in das Strafjustizzentrum nach Nürnberg verlegt. (dpa) *Merkur.de/bayern ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA

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