„Mein Kind ist krank und bekommt keine ärztliche Hilfe, das ärgert mich wahnsinnig“, fügte die Nürnbergerin hinzu. Es ginge ihr ums Prinzip. „Mit welchen Symptomen darf ich denn zum Arzt gehen?“ Die Prozedur eines PCR-Tests und das anschließende Warten auf das Ergebnis wollte sie ihrer Tochter nach eigener Aussage ersparen.
Laut des bayerischen Gesundheitsministeriums ist ein negativer PCR-Test für einen Arztbesuch nicht verpflichtend. „Für Praxen, in denen medizinische, therapeutische und pflegerische Leistungen erbracht werden oder medizinisch notwendige Behandlungen angeboten werden, gilt: Ein Testnachweis muss nicht vorgelegt werden“, heißt es auf der Website der Behörde.
Im Fall des zwölfjährigen kranken Mädchens erklärt eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums: „Die Abweisung von Patienten, die keinen negativen PCR-Test vorweisen können, ist […] im Einzelfall nur dann vorstellbar, wenn trotz aller ergriffenen Schutzmaßnahmen eine unvertretbare Gefährdung für die Ärztinnen und Ärzte, die Praxismitarbeiterinnen und -mitarbeiter oder andere Patientinnen und Patienten besteht.“ Eine Forderung eines negativen PCR-Tests sei daher nicht ohne Weiteres möglich. *Merkur.de/bayern ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA
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