„Pro Person 100 Euro“: Restaurant verlangt Geldstrafe, wenn Gäste trotz Reservierung nicht erscheinen

Das Nürnberger Gourmetrestaurant „Essigbrätlein“ greift durch. Wer seine Reservierung nicht rechtzeitig absagt, muss mit einer saftigen Geldstrafe rechnen.
Nürnberg – Ärgerlich ist es für Restaurantbesitzer allemal, wenn Gäste trotz Reservierung nicht erscheinen und auch nicht vohrher absagen. Ein Nürnberger Gourmetlokal will sich das nicht länger gefallen lassen – und verlangt bei „Nicht-Erscheinen“ eine Geldstrafe. Und die hat es in sich.
Nürnberger Restaurant verlangt saftige Geldstrafe, wenn Gäste Reservierung nicht absagen
Wer an einem reservierten Termin doch nicht kann, den bittet das Restaurant um eine schrifliche Absage. Die Stornierung muss 24 Stunden vor dem geplanten Besuch erfolgen. „Bei einer späteren Stornierung oder eines Nichterscheinens erlauben wir uns, pro Person eine Gebühr von € 100,00 in Rechnung zu stellen“, heißt es auf der Website des Restaurants.
Die Gründe für diesen Schritt erklärt der Betreiber infranken.de. Es sei in der Vergangenheit öfters passiert, das Gäste einfach nicht auftauchten. „Im Jahr sind das etwa 100 Gäste“. Das Restaurant hatte daher finanzielle Einbußen erlitten. „Der Gedanke ist dabei weniger, dass wir eine Rechnung schreiben, sondern, dass wir Druck aufbauen wollen.“ Die Gastronomen haben auch schon die ein oder andere Rechnung ausstellen müssen.
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Nürnberger „Essigbrätlein“ setzt auf regionale Produkte - mit viel Gemüse
Das Restaurant setzt bei seinen Menüs auf regionale Produkte. Diese „Beschränkung“ verstehe man als kreative Herausforderung. „2008 haben wir uns von klassischen Zutaten der Spitzengastronomie, wie etwa Gänsestopfleber, verabschiedet um uns vermehrt aufs Gemüse zu konzentrieren“, heißt es auf der Homepage. Ein 4-Gänge-Menü am Abend kostet beispielsweise 165 Euro, ein 7-Gänge-Menü bekommt man für 195 Euro. (tkip)
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