Hohe Belohnung ausgesetzt: Polizei sucht nach bewaffneten Raubüberfall nach Zeugen
Nach einem bewaffneten Raubüberfall auf eine Tankstelle in Franken sucht die Polizei nach Zeugen. Für Hinweise wurde eine Belohnung ausgesetzt.
Zirndorf – Der Überfall ereigente sich bereits am 31. August. Um 21.38 Uhr betrat ein unbekannter Mann maskiert die Tankstelle im Röteweg in Seukendorf (Landkreis Fürth). An der Kasse forderte er die Herausgabe von Bargeld und hielt dem Tankstellenmitarbeiter dabei eine Waffe entgegen. Er packte das Geld in eine gelbe Plastiktüte und flüchtete. Mit Fotos und einer Personenbeschreibung sucht die Polizei jetzt nach dem Täter. Dafür hat sie auch eine Belohnung in Höhe von 3.000 Euro ausgesetzt.
Raubüberfall auf Tankstelle in Franken: Polizei veröffentlicht Fotos von Täter
„Trotz umgehend eingeleiteter und umfangreicher Fahndungsmaßnahmen, bei welchen auch ein Polizeihubschrauber und Personensuchhunde im Einsatz waren, konnte der Unbekannte nicht mehr angetroffen werden“, heißt es vonseiten der Polizei Mittelfranken. Auch die Ermittlungen führten bisher zu keinem Erfolg - trotz Auswertung aller Spuren. Daher wenden sich die Beamten mit einem Zeugenaufruf erneut an die Bevölkerung. Der Täter wird wie folgt beschrieben:
- Circa 170-175 cm groß
- 18-25 Jahre alt
- Schlanke Statur
- Schwarze Sturmhaube, Sportschuhe mit auffälliger Musterung, schwarze Kapuzenjacke oder -pulli, schwarze Sporthose, schwarze Schusswaffe, gelbe Plastiktüte.

Wer kennt die abgebildete Person? Wer kann Hinweise zu der Tüte, der Maske oder den Schuhen geben? Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten sich unter der Rufnummer (0911) 21 12 33 33 zu melden.
Für Hinweise sind 3.000 euro ausgesetzt
„Das Bayerische Landeskriminalamt hat für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat oder Ergreifung des Täters führen, eine Belohnung in Höhe von 3.000 Euro ausgesetzt.“ Die Belohnung wird nur unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt und verteilt und ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamte, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört, bestimmt. (tkip)
Übrigens: Unser Bayern-Newsletter informiert Sie über alle wichtigen Geschichten aus dem Freistaat. Melden Sie sich hier an.