Bombendrohung gegen Polizei auf Instagram: Beamte ermitteln - Verdächtige sind für sie keine Unbekannten

Nahe Regensburg gab es Bombendrohungen gegen eine Polizeidienststelle und zwei Schulen - zu sehen wohl auf Instagram. Es gibt bereits eine erste Spur.
- Bei der Polizei in Straubing (bei Regensburg) ging ein Notruf ein.
- Grund waren Bombendrohungen gegen eine Polizieidienststelle und zwei Schulen - zu sehen wohl auf Instagram.
- Die Beamten hatten schnell eine erste Spur zu möglichen Verdächtigen.
Regensburg - Am Donnerstagnachmittag (14. Mai) erreichte die Einsatzzentrale des Straubinger Polizeipräsidiums ein Notruf. Es war von einer Bombendrohung die Rede, von der in sozialen Netzwerken zu lesen war. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, waren die Drohungen bei Instagram zu sehen.
Nach Bombendrohung gegen Polizei und Schulen bei Passau: Beamte überprüfen Objekte
„Bei den bedrohten Objekten sollte es sich um die Mittelschule in Waldkirchen und die Förderschule in Hauzenberg, sowie die Polizeidienststelle in Freyung handeln“, teilte die Polizei mit. Sofort wurden die betroffenen Schulen von den Beamten angefahren und überprüft, auch mit der jeweiligen Schulleitung wurde Kontakt aufgenommen.
Zum Zeitpunkt der Überprüfungen waren keine Schülerinnen und Schüler in den Schulen zugegen. „Des Weiteren wurden für die bedrohte Polizeidienststelle in Freyung entsprechende Eigensicherungsmaßnahmen in die Wege geleitet. Alle in diesem Zusammenhang stehenden Überprüfungen an den Objekten verliefen ohne Auffälligkeiten“, teilte die Polizei mit.
Passau: Erste Spur nach Bombendrohung führt zu drei Jugendlichen
Insgesamt waren rund 30 Beamte mehrerer niederbayerischer Polizeidienststellen im Einsatz. Auch am Freitagmorgen (15. Mai) wurden an der Förderschule in Hauzenberg entsprechende Schutzvorkehrungen getroffen. An der Mittelschule in Waldkirchen fand heute ohnehin kein Unterricht statt.
Die Ermittlungen hinsichtlich der Absender der Drohungen im Internet laufen seit gestern auf Hochtouren, wie die Polizei berichtet. Ein erste Spur führte bereits am Donnerstag zu drei Schülerinnen, „die bereits in der Vergangenheit im Bereich ‚Cybermobbing‘ polizeiliche Bekanntheit erlangten“. Das teilte die Polizei mit. Dabei handelt sich um eine 14- und eine 15-Jährige aus dem Landkreis Freyung-Grafenau, sowie eine weitere 15-Jährige aus dem nördlichen Landkreis Passau.
Bombendrohungen bei Passau: Fielen Verdächtige bereits in vorherigen Fällen auf?
„Die Jugendlichen wurden bereits gestern mit dem Tatvorwurf konfrontiert. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Passau wurden Wohnungsdurchsuchungen durchgeführt und mehrere Kommunikationsgeräte sichergestellt. Die Auswertung dieser Hardware dauert an. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden die Jugendlichen ihren Eltern übergeben“, heißt es in der Pressemeldung weiter.
Weiter heißt es: „Ob und inwieweit die drei Schülerinnen als Verfasser der Drohungen verantwortlich sind und ob es zwischen den vorstehend genannten zurückliegenden Ermittlungen und dem aktuellen Fall einen Zusammenhang gibt, ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Ebenso werden die Fragen nach der Motivlage und die dazugehörigen Tathandlungen die Ermittler beschäftigen. Im hier vorliegenden Fall wird unter anderem wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (§ 126 Strafgesetzbuch) ermittelt.“
Bombendrohungen gegen Schulen und Polizei bei Passau: Polizei mit eindringlicher Warnung
Unter der Telefonnummer 08551/9607-0 bittet die Polizei um Zeugenhinweise. Wer sachdienliche Angaben machen kann, die zur Aufklärung des Falles dienen, soll sich mit den Ermittlern in Verbindung setzen.
Die gestrige Bombendrohung ist kein Einzelfall, deshalb haben Polizei und Staatsanwaltschaft einen dringenden Appell: „Neben umfassenden Einsatzmaßnahmen können solche Drohungen auch einen unmittelbaren Einfluss auf viele Geschäftsabläufe haben und letztlich das öffentliche Leben in erheblichem Maß beeinträchtigen. Aus diesem Grund weisen Staatsanwaltschaft und Polizei ausdrücklich darauf hin, dass eine Bombendrohung kein Spaß oder ‚willkommene Action‘ ist.“
In solchen Fällen drohen umfassende Strafen: „Das StGB sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe für einen überführten Täter vor. Bei Ermittlung eines Täters prüft die Polizei natürlich auch, ob die entstandenen Einsatzkosten dem Verursacher auferlegt werden können; schnell sind hier einige tausend Euro beisammen.“
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