- vonDirk Walterschließen
München – Die Privatschulen sehen ihre Existenz durch eine geplante Gesetzesänderung bedroht. Das Kultusministerium will für die Privatschulen eine Mindestschülerzahl festschreiben.
Künftig wäre eine Privatschule nur dann genehmigungsfähig, wenn sie pro Klasse mindestens acht Schüler hat. Bei Neugründungen sind vier Schüler je Klasse Pflicht.
Die Änderung des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes soll zum nächsten Schuljahr wirksam werden, im April sind die nächsten Landtagsberatungen. Der Verband Bayerischer Privatschulen läuft allerdings Sturm dagegen. Sprecher Erwin Haydn warnt: In Bayern wären unter anderem Berufsfachschulen und Fachakademien betroffen – „und das in einer Zeit verstärkten Mangels an Fachkräften, die man inzwischen zunehmend im Ausland anwerben muss“. Er hält die Gesetzesänderung sogar für „verfassungswidrig“.
Der Verband hat dazu eine Liste eventuell betroffener Schulen erstellt, sie umfasst an die 200 Schulen. Haydn weist daraufhin, dass kleine Privatschulen oft wichtige Lücken in der Schullandschaft schließen. So gibt es Berufsfachschulen für Kosmetik, für Datenverarbeitung oder für Massage. Aber auch Privatschulen für Altenpflege wären betroffen. Auf der Liste steht ferner eine evangelische Fachschule für Dorfhelfer.
Auf Druck der Privatschulen ist schon ein Passus in die geplante Gesetzesänderung eingefügt worden, wonach „in der Regel“ die Genehmigung versagt werden soll - es also Ausnahmen geben darf. Doch das reicht Haydn nicht: „Der Gesetzesvorschlag muss ganz weg, wir akzeptieren da keine Kompromisse.“ Eine Art Brandbrief an alle Abgeordneten ist schon verschickt worden.
Im Kultusministerium sieht man den Fall gelassen. „Eine Klasse kann nicht nur aus ein oder zwei Schülern bestehen“, sagt Ministeriumssprecher Ludwig Unger. Die Regelschülerzahl von acht Kindern sei ohnehin großzügig, außerdem werde ein Auge zugedrückt, sollte die Zahl einmal unterschritten werden. „Die Schulaufsicht hat da einen Ermessensspielraum.“ An einer staatlichen Grundschule seien 13 Schüler je Klasse die Untergrenze, an Realschulen sei für die Bildung einer Wahlpflichtfächergruppe sogar die Mindestgröße von 14 Schülern festgelegt.
In der Landtags-CSU ist das Gesetz noch nicht abschließend beraten worden. „Aber die Untergrenze ist sehr niedrig gewählt“, sagte der Rosenheimer Abgeordnete Otto Lederer unserer Zeitung. Schule solle nicht Einzelunterricht sein, sondern „soziales Lernen“ in einem Klassenverband ermöglichen. Großen Änderungsbedarf beim Gesetzesentwurf sehe er nicht.
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