Anwälte stellen Befangenheitsantrag
Nürnberg - Der Beginn des Prozesses gegen einen 33-Jährigen, der einen anderen Mann an einer Nürnberger U-Bahnhaltestelle bewusstlos geschlagen haben soll, verzögert sich weiter.
Die drei Anwälte des Mannes stellten vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth am Dienstag einen Befangenheitsantrag, weil zum eigentlichen Prozessauftakt im September Gutachten fehlten. Die Anwälte hatten seinerzeit etwa gefordert, den Zusammenhang der Tat mit den Verletzungen des Opfers zu untersuchen. Weil das Gutachten damals nicht vorlag, war der eigentliche Prozessbeginn im September geplatzt.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten schwere und gefährliche Körperverletzung vor: Das 28-jährige Opfer war im März 2012 durch einen Faustschlag ins Gesicht gestürzt, schwer verletzt worden und hatte das Bewusstsein verloren, wie es in der Anklageschrift heißt. Nachdem der 28-Jährige aus dem Krankenhaus entlassen wurde, bekam er Hirnblutungen, wurde bewusstlos, musste wiederbelebt und notoperiert werden. Laut Anklage ist das Opfer seitdem zu 60 Prozent behindert. Sowohl die Verletzungen als auch die Folgen seien dem Angeklagten zuzurechnen und vom 33-Jährigen zumindest billigend in Kauf genommen worden, heißt es weiter. Dem Angeklagten drohen bis zu zehn Jahre Haft. Bis Donnerstag (09. Januar) soll über den Befangenheitsantrag entschieden werden.