Bei einer stabilen Inzidenz unter 100 gibt es im Freizeit- und Kulturbereich Lockerungen. Teilweise betreffen auch sie Touristen: So dürfen Seilbahnen wieder fahren, und Fluss- und Seenschifffahrt Ausflugsverkehr anbieten.
Für Theater hatte es bereits erste Öffnungsschritte gegeben, zu Pfingsten geht es nun auch in die Freiluftsaison: Bei stabilen Inzidenzen unter 100 darf mit strengen Hygieneauflagen für bis zu 250 Zuschauer gespielt werden. Bei stabilen Inzidenzen unter 50 ohne den obligatorischen Corona-Test.* Dies gilt sowohl für professionelle als auch für Laienensembles. Laienensembles dürfen zudem wieder proben.
Beim Sport läuft es ähnlich wie im Theater: 250 Zuschauer dürfen sich unter freiem Himmel Sportevents ansehen - vorausgesetzt sind eine stabile Inzidenz unter 100 sowie entsprechende Test- und Hygieneprotokolle.
Wer selbst aktiv sein möchte, kann nun auch wieder ins Fitnessstudio gehen. Dort gilt FFP2-Maskenpflicht* bis zum Gerät sowie - in Gegenden mit einer Inzidenz über 50 - Testpflicht.
Auch Freibäder dürfen bei einer stabilen Inzidenz unter 100 ab Pfingsten wieder öffnen. Gäste, die sich vom Wetter nicht abschrecken lassen, bekommen aber nur mit einem vorgebuchten Termin Einlass. Zudem brauchen auch sie einen negativen Test - solange die Inzidenz noch nicht stabil unter 50 fällt.
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Weite Teile Bayerns erfüllen inzwischen die Bedingungen für Lockerungen. Die sogenannte stabile Inzidenz unter 100 bedeutet in der Regel, dass ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt fünf Tage unter diesem Wert liegen muss, dann kann nach einer Karenzzeit, die für das Pfingstwochenende einheitlich einen Tag beträgt, am darauffolgenden Tag geöffnet werden. Teilweise ist dafür aber noch eine Zustimmung des Gesundheitsministeriums nötig.
In 58 Landkreisen und kreisfreien Städten lag die Inzidenz laut den für Freitag entscheidenden RKI-Zahlen vom Mittwochvormittag mindestens den fünften Tag unter 100. Bei weiteren drei Landkreisen hatte es zumindest in den Tagen davor fünf Tage am Stück eine Inzidenz unter diesem Wert gegeben. Rückgängig gemacht werden müssten die Öffnungen aber erst wieder, wenn die Grenze von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird. Insgesamt könnten die Öffnungen also in 61 von 96 kreisfreien Städten und Landkreisen am Freitag kommen.
Für die Außengastronomie gilt weiterhin: In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 darf die Außengastronomie öffnen, allen voran die Biergärten. Allerdings nur bis 22 Uhr, danach ist Schluss. Gesundheitsminister Klaus Holetschek erklärte, stabil bedeute, dass die Sieben-Tage-Inzidenz mindestens fünf Tage stabil unter 100 liegen müsse. Zudem dürfte es in dieser Zeit keine Ausschläge mehr nach oben geben.
„Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist für die Tischgäste ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest, Selbsttest oder ein PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis erforderlich“, heißt es dazu auf der Seite des Gesundheitsministeriums. (kam/dpa) *Merkur.de/bayern ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA