Corona-Lockerungen in Bayern: Söder öffnet fast alles - Die neuen Regeln ab Montag im Überblick
Die Innengastronomie darf öffnen, Kultur- und Sportveranstaltungen sowie EM-Spiele vor 14.000 Zuschauern in München sind möglich. Die Corona-Regeln in Bayern ab Montag im Überblick.
München - Der Druck auf Markus Söder und seine Staatsregierung war mit jedem Tag mehr zu spüren. Je weiter die Inzidenz in Bayern fiel, desto lauter riefen Gastronomie, Hotellerie, Kultur- und Veranstaltungsbranche nach Corona-Öffnungen. Dass die Corona-Lockerungen in Bayern mit der neuen, ab Montag (7. Juni) gültigen Infektionsschutzverordnung aber derart deutlich ausfallen, damit hatte wohl vorab niemand gerechnet. Wir geben einen Überblick über das, was ab Montag in Bayern wieder erlaubt ist und wo noch Vorsicht geboten sein sollte.
Zunächst allgemein: Die bayerische Koalition hat sich für mehr Übersichtlichkeit auf nur noch zwei entscheidende Inzidenzwerte geeinigt. Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 greift die Bundesnotbremse mit ihren bekannten Beschränkungen. Der zweite in Bayern wichtige Wert heißt 50. Ab einer Inzidenz von 50 gilt eine weitreichende Testpflicht und es herrschen strengere Regeln. Unter 50 ist wieder fast alles möglich. Stand Freitag liegen nur noch 9 Landkreise und Kreisfreie über diesem Wert. Über 100 ist derzeit keine Region mehr in Bayern.
Weiter wird der Katastrophenfall aufgehoben. Die neuen Corona-Regeln im Überblick:
Corona-Lockerungen in Bayern - Das ist wieder offen und erlaubt bis zur 100er-Inzidenz
- Kontaktbeschränkungen: Bis zu zehn Personen dürfen sich wieder im Privaten treffen, mit egal wie vielen Haushalten, solange die Inzidenz unter 50 liegt. Bei einer Inzidenz von 50 bis 100 dürfen sich allerdings nur Personen aus drei Haushalten sehen. Geimpfte und Genesene zählen nicht mit.
- Innengastronomie darf wieder öffnen. Ab Inzidenz 50 gilt eine Testpflicht (Tests dürfen nicht älter als 24 Stunden sein). Eine Sperrstunde gilt erst ab 24 Uhr. Am Tisch gilt die allgemeine Kontaktbeschränkung. Die Regelungen zur Maskenpflicht bleiben bestehen. Reine Schankwirtschaften, also Bars und Kneipen, dürfen nicht öffnen. Genauso wie Clubs oder Discos.
- Hotellerie, Beherbergung: Zimmer können künftig an alle Personen vergeben werden, die sich nach den neuen allgemeinen Kontaktbeschränkungen zusammen aufhalten dürfen (10 Personen bei Inzidenz zwischen 50 und 100 aus maximal drei Haushalten). In Gebieten mit einer Inzidenz unter 50 muss jeder Gast künftig nur noch bei der Ankunft (nicht mehr wie bisher alle 48 Stunden) einen negativen Test vorweisen, in Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bleibt es bei Tests alle 48 Stunden.
- Freizeiteinrichtungen: Solarien, Saunen, Bäder, Thermen: Freizeitparks, Indoorspielplätze und vergleichbare Freizeiteinrichtungen, Schauhöhlen, Besucherbergwerke, Stadt- und Gästeführungen, Spielbanken/Spielhallen und Wettannahmestellen können mit Infektionsschutzkonzept wieder öffnen. In Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ist ein negativer Test erforderlich.
- Zuschauer bei Sport- und Kultur Veranstaltungen unter freiem Himmel: Bis zu 500 sind wieder möglich. Bei einer Inzidenz über 50 mit Testpflicht. Gleiches gilt übrigens für Tagungen und Kongresse.
- Einzelhandel: Darf wieder öffnen. Click&Meet braucht es nicht mehr. Die Quadratmeterbeschränkungen (ein Kunde pro zehn Quadratmeter) bleiben allerdings.
- Hochzeiten, Trauerfeiern, Geburtstage und so weiter, auch genannt „geplante öffentliche und private Veranstaltungen“ dürfen wieder stattfinden, und zwar mit bis zu 100 Personen draußen und 50 Personen in Innenräumen. Bei einer Inzidenz von über 50 sinkt die Zahl auf 50 Gäste draußen und 25 drinnen und es gilt Testpflicht (immer Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt). Auch Vereinssitzungen fallen unter diese Regel.
- Sport: Für alle wird Sport (kontaktfreier ebenso wie Kontaktsport) indoor wie outdoor in allen Gebieten mit einer Inzidenz unter 100 ohne feste Gruppenobergrenzen möglich, in Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 allerdings nur für Teilnehmer, die einen aktuellen negativen Test vorweisen können.
Neue Corona-Regeln in Bayern: Das gilt für Schulen, Hochschulen und Kitas unter der 100er-Inzidenz
- Schulen: Ab dem 7. Juni findet in Gebieten mit Inzidenz unter 50 wieder einschränkungsloser Präsenzunterricht für alle Schulen statt. Ab dem 21. Juni gilt das auch für alle Gebiete mit Inzidenz unter 100. Praktische Ausbildungsabschnitte sind generell inzidenzunabhängig in Präsenz möglich. Im Sportunterricht kann auf die Maskenpflicht verzichtet werden.
- Tests an Schulen sind weiterhin inzidenzunabhängig zweimal wöchentlich erforderlich. Das Testergebnis wird den Schülern aber auf Antrag bescheinigt und kann so auch außerschulisch genutzt werden („Selbsttest-Ausweis“).
- Kindertagesstätten kehren - soweit noch Einschränkungen bestehen - analog zu den Schulen zum Normalbetrieb zurück.
- Hochschulen: Die Hochschulen können wieder Präsenzveranstaltungen anbieten (Vorlesungen, Seminare). Die Höchstzahl der möglichen Teilnehmer richtet sich nach der Größe des zur Verfügung stehenden Raums (bei 1,5 m Abstand). Zugelassen werden Teilnehmer, die sich zweimal wöchentlich testen lassen. Wie in der Schule besteht auf dem Hochschulgelände Maskenpflicht.
Des Weiteren entfällt die Testpflicht bei Altenheim-Besuchern bei einer Inzidenz von unter 50.
Fußball-EM in München: Bis zu 14.000 Zuschauer für Allianz-Arena
Und dann wäre da noch die Fußball-EM, bei der die Allianz Arena in München bekanntlich Austragungsort ist. Hier sollen die Plätze bis zu 20 Prozent befüllt werden dürfen. Das wären rechnerisch zwischen 14.000 und 15.000 Zuschauer. Das genaue Konzept will die Staatsregierung noch mit der Stadt München erarbeiten.
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