im touristischen Ausflugsverkehr sowie bei Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien.
Neu ab 30. Mai: Alle Ladengeschäfte können unter Begrenzung der Kundenanzahl öffnen - ohne Pflicht zur vorherigen Terminbuchung.
Nach den Pfingstferien (noch bis 6. Juni) geht es an den Schulen wie folgt weiter: Bei der Kinderbetreuung ist ab dem 30. Mai wieder der Regelbetrieb möglich.
In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 findet ab 7. Juni an allen Schularten voller Präsenzunterricht ohne Mindestabstand für alle Jahrgangsstufen an allen Schularten statt Das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske („OP-Maske) ist für alle Schüler auf dem gesamten Schulgelände - auch im Klassenzimmer - verpflichtend..
Unabhängig vom Inzidenzwert gilt weiterhin eine Testpflicht für alle Schüler, die am Präsenz- oder Wechselunterricht teilnehmen, sowie auch für Lehrkräfte und das weitere an Schulen tätige Personal.
Für die Kontaktbeschränkungen gilt weiterhin die Einstufung „35 bis 100“. Hier gibt es erst Lockerungen, wenn die Inzidenz fünf Tage in Folge unter 35 liegt. Am Freitag (29. Mai) lag München den dritten Tag in Folge unter diesem Grenzwert. (kam)
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