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Außengastro, Sport, Schule: Das sind die neuen Corona-Regeln ab heute in München - der Überblick

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Von: Katarina Amtmann

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München: Zahlreiche Besucher genießen das schöne Wetter im Biergarten am chinesischen Turm im englischen Garten.
München: Zahlreiche Besucher genießen das schöne Wetter im Biergarten am chinesischen Turm im englischen Garten. © Sven Hoppe/dpa

München lag fünf Tage in Folge unter einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50, deshalb gelten bereits ab Sonntag (30. Mai) neue Corona-Regeln. Ein Überblick.

München - Die Sieben-Tage-Inzidenz in Bayern sinkt weiter und liegt nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) am Samstag bei 38,2 (Vortag: 40,1). Auch in München ist der Wert weiter im Sinkflug. Die Landeshaupstadt lag am Freitag sogar bereits den fünften Tag in Folge unter dem Corona-Grenzwert von 50. Damit sind bereits ab Sonntag (30. Mai, 0 Uhr) Lockerungen möglich - unter anderem für die Außengastronomie, Fitnessstudios und den Handel, wie die Stadt München auf ihrer Website mitteilte. Auch an den Schulen gibt es nach den Pfingstferien Änderungen - ein Überblick darüber, was ab Sonntag in München gilt.

Corona-Regeln in München werden gelockert: Das gilt ab Sonntag (30. Mai) für die Außengastronomie

Bereits seit dem 12. Mai darf die Außengastronomie wieder öffnen. Aktuell sind an einem Tisch Angehörige des eigenen Hausstands sowie zusätzlich Angehörige eines weiteren Hausstandes erlaubt, solange die Gesamtzahl von fünf Personen nicht überschritten wird. Genesene und Geimpfte sowie Kinder unter 14 werden nicht mitgezählt. Um 22 Uhr muss geschlossen werden.

Neu ab 30. Mai: Beim Besuch der Außengastronomie entfällt die Testpflicht sowie die Pflicht zur vorherigen Terminbuchung.

Regel-Lockerung bei Freibädern und Fitnessstudios: Das gilt in München

Seit dem 21. Mai dürfen Freibäder in Landkreisen und Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 wieder öffnen. Voraussetzung: eine Terminbuchung, ein negativer Test und die Beachtung des Rahmenhygienekonzepts

Neu ab 30.Mai: Beim Besuch von Freibädern entfällt die Testpflicht.

Auch Fitnessstudios dürfen ihre Türen seit dem 21. Mai wieder für kontaktfreien Sport öffnen, wenn die Inzidenz stabil unter 100 liegt. Voraussetzung sind ein negativer Test, eine Terminbuchung sowie die Beachtung der Hygienemaßnahmen.

Neu ab 30. Mai: Die Testpflicht für den Besuch von Fitnessstudios oder Sportveranstaltungen unter freiem Himmel entfällt. Auch beim kontaktfreien Sport im Innenbereich und beim Kontaktsport unter freiem Himmel mit maximal 25 Personen besteht keine Testpflicht mehr.

Corona-Regeln in München werden gelockert: Das gilt jetzt für Museen, Theater und Kinos

Neu ab 30. Mai: Beim Besuch von Museen, Ausstellungen, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten entfällt die Pflicht zur vorherigen Terminbuchung. Außerdem entfällt die Testpflicht in Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos, bei kulturellen sowie Sportveranstaltungen unter freiem Himmel (maximal 250 Zuschauer mit festen Sitzplätzen),
im touristischen Ausflugsverkehr sowie bei Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien.

Corona in Bayern: Diese Regeln gelten ab dem 30. Mai in München für den Einzelhandel

Neu ab 30. Mai: Alle Ladengeschäfte können unter Begrenzung der Kundenanzahl öffnen - ohne Pflicht zur vorherigen Terminbuchung.

Corona-Regeln in München werden gelockert - Das gilt nach den Pfingstferien an den Münchner Schulen

Nach den Pfingstferien (noch bis 6. Juni) geht es an den Schulen wie folgt weiter: Bei der Kinderbetreuung ist ab dem 30. Mai wieder der Regelbetrieb möglich.

In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 findet ab 7. Juni an allen Schularten voller Präsenzunterricht ohne Mindestabstand für alle Jahrgangsstufen an allen Schularten statt Das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske („OP-Maske) ist für alle Schüler auf dem gesamten Schulgelände - auch im Klassenzimmer - verpflichtend..

Unabhängig vom Inzidenzwert gilt weiterhin eine Testpflicht für alle Schüler, die am Präsenz- oder Wechselunterricht teilnehmen, sowie auch für Lehrkräfte und das weitere an Schulen tätige Personal.

Corona-Regeln in München: Zunächst keine Änderung bei den Kontaktbeschränkungen

Für die Kontaktbeschränkungen gilt weiterhin die Einstufung „35 bis 100“. Hier gibt es erst Lockerungen, wenn die Inzidenz fünf Tage in Folge unter 35 liegt. Am Freitag (29. Mai) lag München den dritten Tag in Folge unter diesem Grenzwert. (kam)

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