Corona-Regeln in Bayern - Neuer Überblick für Schulen, Friseure, Kitas, Ausgangssperre
Auch in Bayern wird der Lockdown bis zum 7. März verlängert. Doch was genau bedeutet das für den Freistaat? Die neuen Corona-Regeln im Überblick.
- Der harte Corona*-Lockdown wird in Bayern ein weiteres Mal verlängert - bis zum 7. März.
- Nach einer Pressekonferenz mit Ministerpräsident Söder ist klar: Auch in Bayern dürfen Friseure wieder ab dem 1. März öffnen.
- Eine erfreuliche Nachricht für Schüler und Eltern: Ab dem 22. Februar starten einige Schulen schrittweise in den Wechselunterricht.
- Am Ende dieses Artikels finden Sie eine Liste mit allen gültigen Corona-Regeln für Bayern im Überblick.
München - Die Verlängerung des Corona-Lockdowns bis zum 7. März ist beschlossene Sache. Das entschieden Kanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten auf dem Gipfeltreffen am 10. Februar. Doch was genau bedeutet das für Bayern? Wann kommt es wieder zu Öffnungen? Hier die neuen Regelungen für den Freistaat im Überblick.
Corona-Regeln in Bayern: Ziel ist eine landesweite 7-Tage-Inzidenz von 35
„Wir sind etwas vorsichtiger und zurückhaltender als andere“, betonte Ministerpräsident Markus Söder nach dem Gipfeltreffen am Mittwochabend. Das oberste Ziel im weiteren Verlauf der Corona*-Pandemie: Bayern soll auf eine 7-Tage-Inzidenz von 35 zurückkommen. Doch auch bevor dieser wichtige Wert erreicht ist, gibt es im Freistaat bald bereits erste Lockerungen.
Nach einer Kabinettssitzung am Donnerstag, 11. Februar, gab Markus Söder auf einer Pressekonferenz bekannt, wie die neuen Corona-Regeln künftig umgesetzt werden. Alle Infos zur Pressekonferenz mit dem Ministerpräsidenten gibt es in unserem News-Ticker.
Corona-Lockerungen in Bayern: Schulen starten in den Wechselunterricht, Friseure dürfen öffnen
Ein Punkt daraus, der vor allem Eltern und Schüler Aufatmen lässt: Ab dem 22. Februar starten einige Schulen in den Wechselunterricht. Konkret betroffen von dieser Lockerung sind zunächst Abschlussklassen der Realschule, Bos und Mittelschule, genauso wie die Grundschulen. Liegt die Inzidenz in einer Region bei unter 100, dürfen die Schüler dort in knapp eineinhalb Wochen in den Wechselunterricht starten.
Ähnlich sieht die Lage für Kitas aus: „Bei einer Inzidenz von 100 bleibt es bei einer Notbetreuung“, verkündete Söder. Ist die Inzidenz niedriger, sollen schrittweise Öffnungen folgen.
Bereits ab kommenden Montag, 15. Februar, wird auch die Ausgangssperre im Freistaat für Landkreise, bei denen die Inzidenz länger als 7 Tage unter 100 liegt, aufgehoben. In Regionen, in denen der Wert über 100 liegt, gilt die Ausgangssperre weiterhin, aber künftig erst ab 22 Uhr.
Unabhängig von den jeweiligen Inzidenzwerten, dürfen ab dem 1. März dürfen auch die Friseursalons wieder öffnen.
Lockdown-Verlängerung: Neue Corona-Regeln in Bayern
Hier die neuen Corona-Regelungen im Überblick:
- Schulen und Kitas: Ab dem 22. Februar starten einige Schulen wieder in den Wechselunterricht. In Regionen mit einer Inzidenz unter 100 sollen auch Kitas wieder schrittweise öffnen dürfen.
- Ausgangssperre: Wird in Regionen mit einer Inzidenz von unter 100 ab kommenden Montag, 15. Februar, aufgehoben. Ansonsten besteht die Ausgangssperre weiter, allerdings erst ab 22 Uhr.
- Kontakte: Privat sollen sich die Menschen weiterhin nur mit jeweils einer weiteren Person außerhalb des eigenen Haushalts auf einmal treffen. Der Kreis dieser Personen soll möglichst klein gehalten werden.
- Masken: Die FFP2-Maskenpflicht in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt.
- Friseure: Dürfen in Bayern ab dem 1. März wieder öffnen.
- Einzelhandel: Öffnet wieder bei einer deutschlandweiten 7-Tage-Inzidenz von 35.
- Körpernahe Dienstleistungen wie Tattoo- und Kosmetikstudios: Öffnen wieder bei einer 7-Tage-Inzidenz von 35.
- Gastronomie, Hotels, Kultur, Fitnessstudios und Freizeiteinrichtungen: Öffnen wieder ab einer 7-Tage-Inzidenz unterhalb 35.
- Reisen: Sind laut Bundeskanzlerin Angela Merkel „zu unterlassen“.
- Home Office: Arbeitgeber müssen dieses erlauben. Beschäftigte sollen dieses Angebot wahrnehmen.
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