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Corona-Regeln in Bayern - Neuer Überblick für Schulen, Friseure, Kitas, Ausgangssperre

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Von: Franziska Konrad

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Auch in Bayern wird der Lockdown bis zum 7. März verlängert. Doch was genau bedeutet das für den Freistaat? Die neuen Corona-Regeln im Überblick.

München - Die Verlängerung des Corona-Lockdowns bis zum 7. März ist beschlossene Sache. Das entschieden Kanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten auf dem Gipfeltreffen am 10. Februar. Doch was genau bedeutet das für Bayern? Wann kommt es wieder zu Öffnungen? Hier die neuen Regelungen für den Freistaat im Überblick.

Corona-Regeln in Bayern: Ziel ist eine landesweite 7-Tage-Inzidenz von 35

„Wir sind etwas vorsichtiger und zurückhaltender als andere“, betonte Ministerpräsident Markus Söder nach dem Gipfeltreffen am Mittwochabend. Das oberste Ziel im weiteren Verlauf der Corona*-Pandemie: Bayern soll auf eine 7-Tage-Inzidenz von 35 zurückkommen. Doch auch bevor dieser wichtige Wert erreicht ist, gibt es im Freistaat bald bereits erste Lockerungen.

Nach einer Kabinettssitzung am Donnerstag, 11. Februar, gab Markus Söder auf einer Pressekonferenz bekannt, wie die neuen Corona-Regeln künftig umgesetzt werden. Alle Infos zur Pressekonferenz mit dem Ministerpräsidenten gibt es in unserem News-Ticker.

Corona-Lockerungen in Bayern: Schulen starten in den Wechselunterricht, Friseure dürfen öffnen

Ein Punkt daraus, der vor allem Eltern und Schüler Aufatmen lässt: Ab dem 22. Februar starten einige Schulen in den Wechselunterricht. Konkret betroffen von dieser Lockerung sind zunächst Abschlussklassen der Realschule, Bos und Mittelschule, genauso wie die Grundschulen. Liegt die Inzidenz in einer Region bei unter 100, dürfen die Schüler dort in knapp eineinhalb Wochen in den Wechselunterricht starten.

Ähnlich sieht die Lage für Kitas aus: „Bei einer Inzidenz von 100 bleibt es bei einer Notbetreuung“, verkündete Söder. Ist die Inzidenz niedriger, sollen schrittweise Öffnungen folgen.

Bereits ab kommenden Montag, 15. Februar, wird auch die Ausgangssperre im Freistaat für Landkreise, bei denen die Inzidenz länger als 7 Tage unter 100 liegt, aufgehoben. In Regionen, in denen der Wert über 100 liegt, gilt die Ausgangssperre weiterhin, aber künftig erst ab 22 Uhr.

Unabhängig von den jeweiligen Inzidenzwerten, dürfen ab dem 1. März dürfen auch die Friseursalons wieder öffnen.

Lockdown-Verlängerung: Neue Corona-Regeln in Bayern

Hier die neuen Corona-Regelungen im Überblick:

 *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks. (kof)

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