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Skandal in Regensburg: Wohnung nur für „Bürger deutscher Abstammung“

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Von: Marcel Görmann

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Auch in der Dom- und Unistadt Regensburg ist bezahlbarer Wohnraum knapp. Eine Anzeige für eine 65-Quadratmeter große Wohnung im Osten der Stadt sorgt nun für großes Aufsehen. Die Formulierungen werden als diskriminierend kritisiert.

Regensburg - Rund 24.000 Bürger der Stadt, knapp 15 Prozent der Gesamtbevölkerung Regensburgs, dürften sich auf diese Wohnungsanzeige nämlich gar nicht bewerben. Sie sind Ausländer. Doch auch deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund werden von vorneherein ausgeschlossen. In der Anzeige steht, dass sich nur „Bürger deutscher Abstammung“ bewerben dürfen. 

Doch auch nicht jeder Deutsche hätte eine Chance: „kein Hartz IV, kein Wohnberechtigungsschein“ wird gefordert. Die „einwandfreien Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift“ wären sicherlich auch ein Ausschlusskriterium für so manchen Deutschen. Raucher und Tierbesitzer brauchen es auch gar nicht erst versuchen. 

Das Portal regensburg-digital.de berichtete jetzt über die skandalöse Wohnungsanzeige. Veröffentlicht wurde sie von einem Neutraublinger Maklerbüro auf immobilienscout24.de. Die Vorgaben für die Personenauswahl seien vom Eigentümer der Wohnung gekommen - stoßen aber auf Verständnis bei den Maklern. 

So rechtfertigt das Maklerbüro die Anzeige

Auf Anfrage des Regensburger Nachrichtenportals rechtfertigt ein Sachbearbeiter des Maklerbüros die Auswahl damit, dass man die Zustände auf dem Wohnungsmarkt an „vorderster Front“ erleben müsse. Dann wäre man über solche Angebote nicht mehr verwundert, so der Mitarbeiter. Das Portal zitiert den Sachbearbeiter mit den Worten: „Sie sollten mal erleben, wie Wohnungen von anderen Kulturen und Traditionen gesetzlos ohne Wenn und Aber verlassen werden.“

Mittlerweile wurde die Wohnungsanzeige allerdings angepasst. Die Forderung einer „deutschen Abstammung“ wurde entfernt. Offensichtlich erinnerte man sich an das Diskriminierungsverbot im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft sind verboten. Vermietern droht bei einer Missachtung eine Schadensersatzklage und die Zahlung von Schmerzensgeld. 

Die Wohnungsanzeige in der ursprünglichen Form wäre wohl ein Traum für jeden Anwalt gewesen. Fraglich jedoch, ob sich an der Auswahl der Kandidaten für die Wohnung trotz der Umformulierung etwas ändern wird. 

Lesen Sie auch auf merkur.de: Irrsinn Wohnungssuche: Was sich Bewerber gefallen lassen müssen

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