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„Für Bienen gefährliche Tierseuche“ in Bayern nachgewiesen - Sperrbezirk errichtet

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Von: Katarina Amtmann

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Die Amerikanische Faulbrut ist eine für Bienen gefährliche Tierseuche. In Bayern wurde sie nun nachgewiesen. Im Sperrbezirk gelten bestimmte Regeln.

Regensburg - Bei Bienen im nördlichen Landkreis Regensburg wurde die Amerikanische Faulbrut festgestellt. Dabei handelt es sich um eine „für Bienen gefährliche Tierseuche“, wie der Landkreis Regensburg in einer Pressemitteilung erklärte.

Die Amerikanische Faulbrut wurde bei einem Bienenbestand in Regenstauf, Ortsteil Oberhub, festgestellt. Das Landratsamt „hat daher das Gebiet um Oberhub im Radius von etwa 1,5 Kilometer per Allgemeinverfügung zum Sperrbezirk erklärt.“

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Im Sperrbezirk liegen folgende Ortschaften des Marktes Regenstauf

Für den Menschen ist die Amerikanische Faulbrut ungefährlich. Auch der Honig könne bedenkenlos verzehrt werden, so das Landratsamt weiter.

Bienenstock
Die Amerikanische Faulbrut ist eine für Bienen gefährliche Tierseuche (Symbolbild). © IMAGO / Addictive Stock

Auf einem Hof in Ansbach besteht der dringende Verdacht, dass die Geflügelpest ausgebrochen ist. Rund 15.000 Puten müssen getötet werden.

Amerikanische Faulbrut bei Bienen: Folgende Regelungen gelten im Sperrbezirk

Alle Bienenstände und Bienenvölker in den Sperrbezirken müssen sofort durch das Veterinäramt untersucht werden. Alle Bienenhalter im Sperrbezirk sind deshalb dazu verpflichtet, sich mit dem Landratsamt in Verbindung zu setzen. „Bitte geben Sie Ihre Adresse und den Standort Ihrer Bienenvölker an“, bittet das Landratsamt (E-Mail: veterinaeramt@landratsamt-regensburg.de, Telefonnummer: 0941 4009-520).

„Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden. Aus den Bienenständen dürfen weder Völker noch einzelne lebende oder tote Bienen, aber auch keine Waben, Wachs, Honig, Futtervorräte oder benutzte Gerätschaften entfernt werden. Es dürfen auch keine Bienenvölker oder Bienen von außen in den Sperrbezirk gebracht werden. Von Bienen nicht mehr besetzte Waben sind dicht verschlossen zu halten. Die Anordnungen werden wieder aufgehoben, sobald das Veterinäramt festgestellt hat, dass die Bienenseuche erloschen ist“, heißt es weiter.

Nähere Informationen sind auf der Homepage des Landkreises zu finden. (kam)

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