Nach Verleumdung von Landtagspräsidentin Aigner: AfD-Abgeordneter verliert Waffenbesitzkarte

Erst verleumdete er Landtagspräsidentin Aigner und musste daraufhin seine Waffenbesitzkarte abgeben. Jetzt klagt der AfD-Abgeordnete Ralf Stadler.
Regensburg – Der CSU-Europaabgeordnete Manfred Weber ist ein „Hirni“, die Grünen sind „wirbellose Kriechtiere“, die SPD ist der „Volksfeind“. Geflüchtete sind mal „Parasiten“, mal „Invasoren“ und für Muslime forderte er die Einführung von Geburtenkontrollen. Die Rede ist von dem niederbayerischen AfD-Abgeordneten Ralf Stadler.
AfD-Abgeordneter klagt wegen Waffenbesitzkarte beim Verwaltungsgericht Regensburg
Seit Oktober 2018 sitzt der Tittlinger Metallbauer im Bayerischen Landtag und keilt auf seinen Social Media-Kanälen in rüdem Ton gegen alles Mögliche. Auch Geschichtsrevisionismus und Sympathiebekundungen für die Holocaustleugnerin Ursula Heverbeck gehörten in der Vergangenheit zum Repertoire des 57-Jährigen.
Doch im Juli 2019 ging Stadler dann doch einmal zu weit – zumindest im strafrechtlichen Sinne. Damals postete er eine Fotomontage, auf der die Bayerische Landtagspräsidentin Ilse Aigner zusammen mit Grundschulkindern einige Luftballons steigen lässt. Stadler bastelte in mehrere Luftballons das AfD-Logo und teilte es zusammen mit dem Satz „AfD wirkt auch in Bayern“.
AfD-Abgeordneter verleumdete Landtagspräsidentin: Da ging auch die Waffenbesitzkarte flöten
Auf einen Strafantrag Aigners hin verhängte das Amtsgericht München schließlich einen Strafbefehl über 60 Tagessätze gegen den Rechtsaußen – wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz in Tateinheit mit Verleumdung gegen eine Person des politischen Lebens. Im Vorfeld hatte der Landtag Stadlers Immunität aufgehoben.
In der Folge verlor Stadler, der nach eigenen Angaben Mitglied im Bund der Polizei- und Militärschützen e.V. sowie im Sportschützenverein SLG Stoaberg ist, auch seine Waffenbesitzkarten. Der Hintergrund: Eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen beinhaltet per se die Vermutung der Unzuverlässigkeit zum Führen einer Waffenbesitzkarte. Gegen diese Entscheidung des Landratsamts Passau geht der Höcke-Fan nun vor dem Verwaltungsgericht Regensburg vor.
AfD-Abgeordneter scheint Waffennarr zu sein: „Der Realist lernt Schießen.“
Stadler, der in der Vergangenheit schon vom Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet wurde, scheint ein echtes Faible für Waffen zu haben. Auf seinen Social-Media-Kanälen fanden sich Bildchen, auf denen unter dem Label „Contra Asyl“ beispielsweise „Legale Waffen für freie deutsche Bürger“ gefordert wurden („Weil die Polizei uns nicht mehr schützen kann.“). Oder: „Der Optimist lernt Chinesisch. Der Pessimist lernt Arabisch. Der Realist lernt Schießen.“
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Solche Postings von Stadler, seine regelmäßigen Verbalausfälle gegen Geflüchtete und Politiker oder das Verbreiten eines Drohvideos gegen Journalisten werfen sich kein gutes Licht auf ihn. Auch die Verurteilung wegen Verleumdung von Landtagspräsidentin Aigner dürfte bei der Frage nach seiner Zuverlässigkeit zum Besitz einer Waffe dabei ebenfalls eine Rolle spielen. Was am Ende dabei rauskommt, wird nun die öffentliche Gerichtsverhandlung am kommenden Dienstag zeigen.