Rettungswagen: Alle Infos zu den Einsatzfeldern

Der Rettungswagen ist neben dem Notarztwagen und dem Krankentransporter ein wichtiger Bestandteil der Notfallrettung. Alle Infos zu Besatzung, Ausstattung und Einsatzgebieten im Überblick.
- Der Rettungswagen rückt aus, wenn der Leitstelle ein Notfall gemeldet wird.
- Die Besatzung des RTW ist meist als erstes medizinisches Fachpersonal am Unglücksort.
- Ein Rettungswagen, in dem ein Notarzt mitfährt, ist rein rechtlich gesehen automatisch ein Notarztwagen.
Berlin – Im Rahmen der Organisation der Notfallversorgung in Deutschland ist die Rettung von Menschen in einem medizinischen Notfall ein wichtiger Bestandteil. Die Bundesregierung hat die Organisation des Rettungswesens an die einzelnen Bundesländer abgegeben. Dazu gehört auch der Rettungswagen. In der Regel besteht die Besatzung dieses speziellen Krankenwagens mindestens aus zwei Personen: einem Notfallsanitäter und einem Fahrer, der meist eine Ausbildung zum Rettungssanitäter besitzt.
Rettungswagen – die wichtigsten Einsatzfelder
Rettungswagen gehören zu den Rettungsfahrzeugen. Zu dieser Gruppe zählen außerdem:
- Krankentransportwagen (KTW)
- Intensivtransportwagen (ITW)
- Notarztwagen (NAW)
Die Besatzung der Rettungswagen ist meist als erstes medizinisches Fachpersonal zur Stelle, wenn die Rettungsleitstelle einen Notruf entgegennimmt und Einsatzfahrzeuge losschickt. Dieser Notfall kann ein Verkehrsunfall sein, eine verunglückte Person oder jemand, der sich plötzlich schwer krank fühlt.
Rettungswagen – die Aufgaben auf einen Blick
Ein Rettungswagen, kurz RTW, dient dazu, medizinisch ausgebildetes Fachpersonal sowie notwendige Geräte und Hilfsmittel zu einem Einsatz zu transportieren. Zu den häufigsten Notfallsituationen gehören:
- Erkrankungen und Vergiftungen von Personen
- Die Versorgung verletzter Menschen
- Hilfe zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Vitalfunktionen bei lebensbedrohlichen Zuständen wie Schlaganfall oder Herz-Kreislauf-Versagen
Außerdem übernimmt der Rettungswagen den Transport schwerkranker Personen, falls kein Intensiv- oder Krankentransportwagen zur Verfügung steht.
Rettungswagen: Wichtige Infos zur Ausstattung
Der RTW enthält in Deutschland sämtliche Gerätschaften und Medikamente, die nötig sind, um die lebenswichtigen Körperfunktionen (Atmung, Herz-Kreislauf-Funktionen) des Patienten bis zur Ankunft in der Klinik aufrechtzuerhalten. Die Grundausstattung im Rettungswagen beinhaltet:
- Hilfsmittel zur Diagnoseerstellung wie Stethoskop, Blutzucker- und Blutdruckmessgerät
- Geräte zur Stabilisierung und Überwachung der Herz-Kreislauf-Funktion wie EKG und Defibrillator
- Ausstattung zur Unterstützung der Atmung wie Sauerstoffflaschen und -masken, Beatmungsgeräte und das benötigte Zubehör
- Weitere Ausrüstung wie Schmerzmittel, Sets für Vergiftungsnotfälle oder Brandverletzungen sowie diverse Schienen und Tragen für Verletzte mit Knochenbrüchen
Ein Teil der Ausstattung ist tragbar, sodass der Rettungsdienst sie schnell zu den Hilfesuchenden transportieren kann. Das ist zum Beispiel praktisch, um die Leute direkt in der Wohnung zu versorgen oder wenn der Einsatz an einer mit dem RTW schwer zugänglichen Stelle stattfindet.
Rettungswagen, Krankenwagen und Notarzt – die Unterschiede
Umgangssprachlich sprechen viele davon, einen Krankenwagen oder den Notarzt zu rufen, wenn sie eigentlich den Rettungswagen meinen. Das ist nur teilweise korrekt, denn Kranken- und Notarztwagen sind Rettungseinheiten mit ganz verschiedenen Aufgaben:
Der Krankenwagen oder Krankentransportwagen bringt Menschen zum Arzt oder in die Klinik, wenn sie dazu selbst nicht in der Lage sind. Dabei handelt es sich nicht um akute Notfälle, sondern um geplante Fahrten. Daher haben KTW weniger Ausrüstung an Bord, als ein Rettungswagen.
Ein Notarztwagen ist bestückt wie ein Rettungswagen und hat darüber hinaus noch Ausrüstung und Medikamente an Bord, die Notärzte bei der Behandlung von schwerwiegenden Fällen einsetzen. Des Weiteren wird jeder Rettungswagen automatisch zum Notarztwagen, sobald der Mediziner mitfährt.
Rettungswagen: In diesen Fällen kommt der Notarzt mit
Je nach Art und Schwere des Notfalls entscheidet die Rettungsleitstelle, den Notarzt gleich mitzuschicken. Diese Notwendigkeit liegt z. B. vor, wenn der Patient:
- bewusstlos ist
- Atemprobleme hat oder nicht atmet
- Störungen am Herz-Kreislauf-System aufweist (Herzprobleme, Herzstillstand)
- schwere Verletzungen und/oder starke Schmerzen hat
Manchmal fordern Rettungskräfte den Notarzt nachträglich an. Das ist dann der Fall, wenn die Besatzung des Rettungswagens feststellt, dass sich der Zustand eines Patienten stark verschlechtert oder die Anwesenheit eines Arztes notwendig ist – z. B. für die Gabe spezieller Medikamente, die Stillung von Blutungen oder einen Luftröhrenschnitt.