Ansammlungsverbot und Abbrennverbot

Landkreis – Zwischen morgen, 31. Dezember, 15 Uhr, und Samstag, 1. Januar, 9 Uhr, sind aus Gründen des Infektionsschutzes Ansammlungen von mehr als zehn Personen auf bestimmten öffentlichen publikumsträchtigen Plätzen und in ihrem weiteren Umfeld untersagt. Über zehn Personen hinausgehende Menschenansammlungen haben sich in diesem Bereich unverzüglich zu zerstreuen. Das, und wo genau, gab das Landratsamt Ostallgäu in einer Pressemitteilung bekannt.
Als öffentliche publikumsträchtige Plätze hat das Landratsamt in einer Allgemeinverfügung die folgenden Bereiche bestimmt: in Füssen den Kaiser-Maximilian-Platz, den Stadtbrunnen Reichenstraße, den Festplatz Kemptener Straße, die Morisse, die Herzogstraße nähe REWE und den Venetianerwinkel; im Markt Irsee das Freizeitgelände Oggenrieder Weiher, den Meinrad-Spieß-Platz und das Sportgelände; in der Gemeinde Pforzen den Kreuzungsbereich des Kirchplatzes sowie in der Gemeinde Rieden das Sportgelände.
Zudem ist in diesen Bereichen das Abbrennen von Feuerwerksraketen und anderen pyrotechnischen Gegenständen verboten.
Die Allgemeinverfügung im Wortlaut und mit weiteren Details finden Sie auf www.landkreis-ostallgaeu.de/allgemeinverfuegungen.html.