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Feiern auf öffentlichen Plätzen und Böllern ist nicht erlaubt

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Wie im Vorjahr gelten auch 2021 an Silvester Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie. (Symbolbild)
Wie im Vorjahr gelten auch 2021 an Silvester Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Außerdem erließ der Verwaltungsausschuss Kaufbeurens ein Abbrennverbot zum Schutz der historischen Altstadt. © Symbolfoto: Jonas Walzberg/dpa

Kaufbeuren – Die Stadt Kaufbeuren gibt zum anstehenden Jahreswechsel bekannt, dass es ein Ansammlungsverbot auf öffentlichen publikumsträchtigen Plätzen sowie ein Abbrennverbot von pyrotechnischen Gegenständen in bestimmten Arealen gibt.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass gemäß einer aktuell gültigen Allgemeinverfügung an Silvester und am Neujahrstag aus Gründen des Infektionsschutzes und aus Brandschutzgründen im gesamten Altstadtbereich sowie im Bereich der Spittelmühlkreuzung, des Neuen Marktes/Bürgerplatzes in Neugablonz, und des Parkplatzes/Aussichtspunktes an der Höfelmayrkapelle das Abschießen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie II untersagt ist.

Außerdem besteht an Silvester ab 15 Uhr bis 9 Uhr am Neujahrstag an den selben Orten ein Ansammlungsverbot gemäß der Fünfzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV). Personengruppen von mehr als zehn Personen sind verboten.

kb

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