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Pandemie wirkt als »Brandbeschleuniger« für zunehmend illegale Prostitution

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Von: Dominik Baum

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Corona treibt Prostituierte in die Illegalität. Verstöße nachzuweisen, ist rechtlich schwierig.
Corona treibt Prostituierte in die Illegalität. Verstöße nachzuweisen, ist rechtlich schwierig. © Symbolbild: Baum

Kempten – Von den Corona-Lockdowns waren auch die Prostitutionsstätten in Kempten betroffen. 

Dieser Umstand sorgte dafür, dass Prostituierte ihrer Arbeit von heute auf morgen nicht mehr wie gewohnt nachgehen durften. Um weiterhin ihre Dienstleistungen anbieten zu können, wichen diese mitunter auf Hotelzimmer und Ferienwohnungen aus. Das ist jedoch ohne Weiteres nicht erlaubt. Auch seitdem Prostitutionsstätten offiziell wieder öffnen dürfen, finden sich auf entsprechenden Internetportalen weiterhin Inserate, die auf illegale Prostitution hindeuten.

Für Kim Volk-Halat, Karin Cimen und Gustl Duffner, Betreiber der Häuser 74/76, M10, Villa Allgäu und Lustoase Allgäu, ist die Situation nicht länger hinnehmbar. Lange hätten sie den Dialog mit der Polizei gesucht. Doch nachdem sich seit Beginn der Pandemie in ihren Augen nichts gebessert habe, sei es für sie nun an der Zeit gewesen, sich an die Presse zu wenden.

Pandemie begünstigt Illegalität

Kim Volk-Halat, Karin Cimen und Gustl Duffner betreiben seit über 25 Jahren verschiedene Prostitutionsstätten in Kempten. Nie habe es in dieser Zeit ein Milieu gegeben, das sich hätte breitmachen können, erzählt Volk-Halat. „Bei uns arbeiten nur Frauen.“ „Kempten war immer sauber, die ganzen Jahre“, stimmt Cimen zu. Doch seit der Pandemie habe sich das geändert. Seitdem kämen Frauen aus Bulgarien, Rumänien, dem Kosovo, Albanien oder auch aus China in die Stadt, zählt Duffner auf.

Bis zu 25 Personen zeitgleich in einem Umkreis von 20 Kilometern um Kempten herum seien es teilweise gewesen. Auffallend daran sei, dass diese häufig nicht allein, sondern mit Männern an ihrer Seite unterwegs seien. „Da sitzen mindestens zwei Frauen in einem Auto, die sich von einem Mann durch die Gegend fahren lassen“, schildert Volk-Halat ihre Beobachtungen. „Ich weiß von vielen rumänischen Zuhältern, die sich in Kempten niedergelassen haben, sich Wohnungen angeschaut haben und in Hotels untergekommen sind. Während die Frauen arbeiten, sitzt der Mann dann im Auto vor dem Gebäude oder sogar im Badezimmer nebenan und wartet.“

Gefahr einer neuen Normalität

Anfangs haben alle drei vermutet, dass das nur eine vorübergehende Phase sei, solange Prostitutionsstätten nicht öffnen durften. „Aber es hat sich absolut verlagert. Auch langjährige Mieterinnen von uns sind jetzt in irgendwelchen Wohnungen in Kempten eingemietet“, so Duffner. „Wir rufen auch in den Hotels an und machen auf die Situation aufmerksam“, meint Cimen.

Die Reaktion der Hotels falle unterschiedlich aus, „je nachdem, wer an der Rezeption sitzt“. Manche zeigten sich überrascht und dankbar für den Hinweis, andere interessiere es nicht. Und das, obwohl es sich dabei um illegale Prostitution handele. Denn diese sei nur in ausgewiesenen Freibezirken und auch da nur in geprüften Prostitutionsstätten erlaubt, erklärt Volk-Halat. „Das sind viele rechtliche Schritte, die wir alle drei gegangen sind. Wir zahlen unsere Steuern, führen unsere Geschäfte sauber und korrekt.“ Das gelte auch während der Pandemie. Alle Auflagen für eine Wiedereröffnung seien erfüllt worden. „Wir haben Tausende von Euro für ein funktionierendes Hygieneschutzkonzept ausgegeben“, sagt Cimen.

»Es wird mit zweierlei Maß gemessen«

All diese Auflagen würden bei den illegalen Prostituierten nicht erfüllt. Sie arbeiteten im Sperrbezirk, würden Hotelzimmer und Wohnungen in nicht genehmigte Prostitutionsstätten umwandeln, hielten sich weder an die Kondompflicht noch an Hygieneschutzmaßnahmen.

„In unseren Häusern können sich sowohl die Mädchen als auch die Gäste sicher fühlen. Es gibt Notausgänge, Alarmknöpfe, teilweise Security. Da muss keiner Angst haben, von Zuhältern bedrängt oder gar beklaut zu werden“, sagte Volk-Halat. „Während wir regelmäßig kontrolliert werden, scheint es Polizei und Stadt wenig zu interessieren, was die Illegalen tun“, so Cimen. „Es wird mit zweierlei Maß gemessen“, befand auch Volk-Halat. „Wir haben sowohl das Ordnungsamt als auch die Polizei mehrfach auf die Inserate der illegalen Mädchen aufmerksam gemacht. Mit Namen, Telefonnummern und Adressen. Wir fragen uns, warum sich trotz der Bemühungen der Polizei in all den Monaten nichts geändert hat. Die Prostituierten sind nach wie vor online aufzufinden“, meinte Duffner. Dabei gingen die Damen teilweise dreist vor, um zu verschleiern, dass es sich um eine illegale Prostitutionsstätte handele. „Ist nur eine Telefonnummer und keine Adresse angegeben, ist das ein starkes Indiz dafür, dass es nicht mit rechten Dingen zugeht. Ich habe schon erlebt, dass bei einem Inserat meine Prostitutionsstätte genannt worden ist, obwohl die Dame dort nicht tätig war. Das war auch noch während des Lockdowns, als wir sowieso geschlossen hatten“, berichtete Volk-Halat. „Wir haben das Gefühl, dass wir uns jetzt auf diesem Weg wehren und an die Öffentlichkeit gehen müssen“, sagte Cimen abschließend. 

Die Rechtslage

Holger Stabik, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd-West, hat die rechtliche Ausgangssituation auf Nachfrage des Kreisboten eingeordnet. Grundsätzlich sei Prostitution in Gemeinden bis 30.000 Einwohner allgemein verboten, wie aus der Verordnung über das Verbot der Prostitution hervorgehe. Größere Gemeinden hätten die Möglichkeit, auf bestimmten Flächen Prostitution zuzulassen, seien dazu aber nicht verpflichtet. „Die Stadt entscheidet, ob sie das möchte oder nicht. Deshalb ist es in Memmingen und Kaufbeuren verboten, obwohl diese mehr als 30.000 Einwohner haben.“

In Kempten und Neu-Ulm gebe es hingegen festgelegte Freibezirke, in denen mit entsprechender Genehmigung in der Branche gearbeitet werden dürfe. Werde erstmalig ein Verstoß festgestellt, handele es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werde. Die Höhe der zu entrichtenden Summe lege die jeweilige Gemeinde fest. Erst wenn ein wiederholter Verstoß nachgewiesen werden könne, sei es eine Straftat, die an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werde. „In diesem Fall ist das maximale Strafmaß eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder 180 Tagessätze als Geldstrafe“, so Stabik.

Polizei weist Vorwürfe zurück

Stabik bestätigt, dass auch das Polizeipräsidium Schwaben Süd-West in den Jahren der
Pandemie mehr Fälle an illegaler Prostitution festgestellt habe. „Corona hat als eine Art Brandbeschleuniger fungiert.“

Im Präsidiumsbereich verzeichnet die Polizei eine in den Corona-Jahren deutlich angestiegene Zahl an Verstößen. (Zum Vergleich: 2017: 25; 2018: 37; 2019: 37; 2020: 60; 2021: 113) Für die Stadt Kempten mit dem Landkreis Oberallgäu bedeutet das an Bußgeld- und Strafverfahren zusammengenommen: 2017: 3; 2018: 7; 2019: 6; 2020: 9; 2021: 12. 

Den Vorwurf, dass die Polizei dagegen nichts unternehme, will Stabik so jedenfalls nicht stehen lassen. „Es gibt digitale präventive Streifenfahrten, um insbesondere schwere Straftaten wie Kinderpornografie, Anschlagsvorbereitungen oder Amokläufe zu erkennen. Aber auch der illegalen Prostitution wird in diesem Rahmen nachgegangen. Erhalten wir aus der Bevölkerung einen Hinweis über ein verdächtiges Inserat, gehen wir dem nach und prüfen präventiv auch weitere Inserate auf dem Internetportal“, erklärte Stabik, räumt jedoch ein: „Wir haben keinen direkten Zugriff auf die Portale. Wir können nur an die Betreiber herantreten und diese bitten, die Verstöße herauszunehmen. Wenn diese ihren Sitz nicht in Deutschland haben, ist die Frage, ob sie nach nationalem Recht dazu verpflichtet sind, dem nachzugehen. Das gleiche Problem haben wir beispielsweise auf Facebook im Bereich der Hasskriminalität.“ Selbst wenn der Eintrag vom Seitenbetreiber gelöscht werde, sei es ein Leichtes, ein neues Profil mit neuem Namen und neuer Handynummer anzulegen. „Die Frage ist, ob man nicht an anderer Stelle ansetzen müsste, beispielsweise bei den regulatorischen Bedingungen seitens der Politik. Wie müsste der Umgang mit den Seitenbetreibern sein? Ab wann ist es
illegal?“

Taktisch knifflig und eine Frage der Priorisierung

Die Polizei nehme natürlich trotzdem alle Mitteilungen ernst, sagt Stabik. Wenn die Betreiber der Prostitutionsstätten in Kempten der Polizei Verstöße meldeten, sei das zwar gegebenenfalls hilfreich, jedoch könnten sie diese nicht unmittelbar in der Sekunde abstellen. „Wir haben ein taktisches Problem, tatsächlich einen Verstoß feststellen zu können. Denn das Anbieten der Dienstleistung ist nicht verboten, nur die Ausübung. Das heißt, um einen Verstoß nachzuweisen, müssen wir die Person in flagranti erwischen.“ Und das sei auch eine Frage der Priorisierung. „Wenn uns ein Fall illegaler Prostitution und einer der Körperverletzung parallel gemeldet werden, können Sie sich vorstellen, welchem Fall die freie Streife zuerst nachgeht. Vor allem, wenn es sich bei der Prostitution beim Erstverstoß nur um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Natürlich wird im Nachgang auch dieser Hinweis verfolgt. Aber wenn die Kollegen dann vor Ort sind, treffen sie meist niemanden mehr an. In so einer Situation waren wir dann wohl zu spät dran. Das bedeutet aber nicht, dass wir uns der Thematik nicht angenommen hätten“, sagt Stabik mit Verweis auf die begrenzten Personalressourcen. Aus diesem Grund sei es auch schwierig, Beamte in Zivil loszuschicken, die sich als Interessenten ausgeben. „Wir bräuchten ständig andere Beamte, damit das nicht zu verdächtig wirkt. Die Szene spricht sich auch untereinander ab.“

Eine andere Priorisierung liege dann vor, wenn es sich um einen Fall von Zwangsprostitution handele. Das seien Deliktsfelder, hinter denen die wirkliche Ermittlungsarbeit stecke. Wenn den Frauen die Pässe entzogen würden und sie eventuell hohe Schleusenschulden abarbeiten müssten, befänden diese sich in einer starken Zwangsposition. „Aber auch hier brauchen wir eine Aussage der Prostituierten, dass sie dazu gezwungen wird, damit wir tätig werden können“, erklärt Stabik. Zuhälterei habe die Polizei jedoch nur ganz vereinzelt feststellen können. „Wenn ein Zuhälter alle zwei Stunden Geld entgegennimmt, ist das im regulären Streifendienst nicht erkennbar. Außerdem verschwinden diese ganz schnell, wenn sie Uniformierte sehen.“

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